48.791
Bearbeitungen
K |
|||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
=== Randbedingungen der vereinfachten Abschätzung der Dampfdiffusion === | === Randbedingungen der vereinfachten Abschätzung der Dampfdiffusion === | ||
Die Abschätzungen mittels Periodenbilanzverfahren berechnen die anfallenden Kondensatmengen bei eindimensionalem Feuchtetransport in Konstruktionen unter Annahme eines Blockwinterklimas (Dezember bis Februar) und eines Blocksommerklimas (Juni bis August) mit den [[Wärmeübergangswiderstand|Wärmeübergangswiderständen]] | Die Abschätzungen mittels Periodenbilanzverfahren berechnen die anfallenden Kondensatmengen bei eindimensionalem Feuchtetransport in Konstruktionen unter Annahme eines Blockwinterklimas (Dezember bis Februar) und eines Blocksommerklimas (Juni bis August) mit den [[Wärmeübergangswiderstand|Wärmeübergangswiderständen]] | ||
* R<sub>si</sub> = 0,25 m²⋅K/W | * R<sub>si</sub> = 0,25 m²⋅K/W | ||
* R<sub>se</sub> = 0,42 m²⋅K/W | * R<sub>se</sub> = 0,42 m²⋅K/W | ||
Die Einflüsse von Sonnenstrahlung und langwelliger Strahlung werden nicht berücksichtigt, außer bei Dächern. | |||
{|class="wikitable" | {|class="wikitable" |