Rutschhemmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Stürzen, Stolpern und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ([[DGUV]]) ereigneten sich im Jahr 2009 mehr als 170.000 meldepflichtige Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle. Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Vermeidung von Rutschunfällen die wohl größte Rolle. Ein passend ausgewählter und richtig gestalteter Boden kann auch bei unterschiedlich stark rutschhemmendem Schuhwerk und bei Verunreinigungen oder Nässe noch eine ausreichende Rutschhemmung bieten.
Stürzen, Stolpern und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ([[DGUV]]) ereigneten sich im Jahr 2009 mehr als 170.000 meldepflichtige Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle. Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Vermeidung von Rutschunfällen die wohl größte Rolle. Ein passend ausgewählter und richtig gestalteter Boden kann auch bei unterschiedlich stark rutschhemmendem Schuhwerk und bei Verunreinigungen oder Nässe noch eine ausreichende Rutschhemmung bieten.


Die Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen im Rahmen der Baumusterprüfung erfolgt nach der BGR 181 durch Begehen auf einer schiefen Ebene. Bei diesem Verfahren, das in der DIN 51130 genormt ist, geht eine Prüfperson in aufrechter Haltung vor und rückwärts auf dem zu prüfenden Bodenbelag. Auf den zu prüfenden Bodenbelag wird Motorenöl aufgebracht. Die Prüfperson trägt Schutzschuhe mit einer defi-nierten Laufsohle. Die Neigung des Bodenbelags wird nun aus der Waagrechten bis zu dem Neigungswinkel gesteigert, bei dem die Prüfperson so unsicher wird und zu rutschen beginnt, dass sie nicht mehr bereit ist, die Begehung fortzusetzen. Der erreichte Neigungswinkel der Ebene wird als Maß für die Rutschhemmung herangezogen.
Die Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen im Rahmen der Baumusterprüfung erfolgt nach der BGR 181 durch Begehen auf einer schiefen Ebene. Bei diesem Verfahren, das in der DIN 51130 genormt ist, geht eine Prüfperson in aufrechter Haltung vor und rückwärts auf dem zu prüfenden Bodenbelag. Auf den zu prüfenden Bodenbelag wird Motorenöl aufgebracht. Die Prüfperson trägt Schutzschuhe mit einer definierten Laufsohle. Die Neigung des Bodenbelags wird nun aus der Waagrechten bis zu dem Neigungswinkel gesteigert, bei dem die Prüfperson so unsicher wird und zu rutschen beginnt, dass sie nicht mehr bereit ist, die Begehung fortzusetzen. Der erreichte Neigungswinkel der Ebene wird als Maß für die Rutschhemmung herangezogen.


Zur Be­urteilung der Sicherheit sind Bodenbeläge für den Gewerbebereich in die Bewertungs­gruppen "R 9 bis R 13" eingeteilt:
Zur Be­urteilung der Sicherheit sind Bodenbeläge für den Gewerbebereich in die Bewertungs­gruppen "R 9 bis R 13" eingeteilt:

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