Unterdach: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 78: Zeile 78:
* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Dachneigungen über 35°;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß [[ÖNORM B 3647]] vorliegt;
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;


Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.