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* bei Dachneigungen über 35°; | * bei Dachneigungen über 35°; | ||
* bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm; | * bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm; | ||
* soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß | * soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt; | ||
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. | Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzel[[nageldichtung]]en sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. | ||