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==Unterdeck- und | ==[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en== | ||
Die DIN EN 13859 definiert Eigenschaften und Prüfverfahren von | Die DIN EN 13859 definiert Eigenschaften und Prüfverfahren von [[Abdichtungsbahn]]en. Die Norm setzt sich aus den Teilen 1 und 2 zusammen. | ||
* Teil 1 regelt [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en für den Einsatz unter | * Teil 1 regelt [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en für den Einsatz unter [[Dachdeckung]]en. | ||
* Teil 2 bezieht sich auf den Einsatz an Wänden. | * Teil 2 bezieht sich auf den Einsatz an Wänden. | ||
==Unterdeck- und | ==[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en für [[Dachdeckung]]en - Teil 1== | ||
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, welche in dieser Norm näher ausgeführt werden. Es werden auch Prüfverfahren festgelegt, mit Hilfe deren die Erfüllung dieser Anforderungen nachgewiesen werden. Bei den hier behandelten Bahnen handelt es sich um solche, die unter | [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, welche in dieser Norm näher ausgeführt werden. Es werden auch Prüfverfahren festgelegt, mit Hilfe deren die Erfüllung dieser Anforderungen nachgewiesen werden. Bei den hier behandelten Bahnen handelt es sich um solche, die unter [[Dachdeckung]]en als zweite wasserführende Schicht verlegt werden. Sie dienen somit der Bauwerksabdichtung. | ||
Zu prüfende Eigenschaften sind unter anderem: | Zu prüfende Eigenschaften sind unter anderem: | ||
* Brandverhalten nach [[DIN EN 13501]]-1 | * [[Brandverhalten]] nach [[DIN EN 13501]]-1 | ||
* Widerstand gegen Wasserdurchgang | * Widerstand gegen Wasserdurchgang | ||
* [[Wasserdampfdurchlässigkeit]] nach [[DIN EN 12572]] | * [[Wasserdampfdurchlässigkeit]] nach [[DIN EN 12572]] | ||
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* Widerstand gegen Ausreißen und Weiterreißen am Nagelschaft nach [[DIN 12310-1]] | * Widerstand gegen Ausreißen und Weiterreißen am Nagelschaft nach [[DIN 12310-1]] | ||
Für | Für [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en sind nach [[DIN EN 13859]]-1 Erstprüfungen durchzuführen, deren Prüfergebnisse aufzuzeichnen sind und vom Hersteller mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Schon in den Verkehr gebrachte Produkte müssen vom Hersteller durch regelmäßige werkseigene Kontrollen geprüft werden. | ||
Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | Die Norm regelt Inhalte von Produktdatenblättern und gibt Hinweise zu Kennzeichnung und Etikettierung der Produkte. | ||
Teil 2 der Norm ([[DIN EN 13859-2]])regelt den Einsatz der Bahnen im Wandbereich. | Teil 2 der Norm ([[DIN EN 13859-2]])regelt den Einsatz der Bahnen im Wandbereich. |