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Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand. | Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand. | ||
'''Definitionsbeispiel laut EN 45020:''' | '''Definitionsbeispiel laut [[EN 45020]]:''' | ||
: "'''1.5 anerkannte Regel der Technik''' | : "'''1.5 anerkannte Regel der Technik''' |