Windenergie

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Windenergie – Stark im Aufwind

Windkraftanlage (Quelle: BMU)
  • Ressource:
    Bewegungsenergie des Windes
  • Standorte:
    weltweit; bevorzugt in Küstenregionen, auf Bergkuppen und auf See
  • Einsatzgebiete:
    Stromerzeugung
  • Leistungsbereich:
    0,05 kW bis 3 MW je Maschine (4 bis 5 MW in Vorbereitung); Windfarmen 100 MW und mehr
  • Stromkosten heute:
    5,5 bis 13 Cent/kWh



Wind wird von Alters her vom Menschen genutzt. Der Handel über die Weltmeere wurde vor Erfindung der Dampfmaschine ausschließlich mit Segelschiffen durchgeführt. Windräder trieben Wasserpumpen zur Be- oder Entwässerung an und Windmühlen mahlten das Korn. Es wird berichtet, dass noch um 1900 30.000 Windmühlen allein in Norddeutschland standen. Erst als Elektrizität überall in Deutschland ausreichend und billig zur Verfügung stand, verschwanden sie aus dem Alltagsbild.

Erste Bemühungen einer Wiederbelebung dieser umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Technologie wurden seit den 50er Jahren von deutschen Pionieren wie Ulrich Hütter unternommen, aber erst die Ölkrisen der 70er Jahre und das verstärkte Umweltbewusstsein haben der Windenergienutzung in jüngerer Zeit zur Wiedergeburt verholfen.

Moderne Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA) oder Windenergiekonverter (WEK), nutzen das Auftriebsprinzip anstatt des Widerstandsprinzips. Dem Wind wird nicht ein Widerstand entgegengesetzt, sondern der Wind erzeugt beim Vorbeiströmen an den Flügeln der Windkraftanlage einen Auftrieb ähnlich wie beim Flugzeug, der den Flügel der Anlage in Rotation versetzt. Können mit dem Widerstandsprinzip dem Wind maximal 15 % der Energie entzogen werden, so sind es bei der Umsetzung im Auftrieb immerhin 60 %. Im Bestpunkt erreichen moderne Windkraftanlagen heute schon einen Wirkungsgrad von 50 %. Der mittlere Wirkungsgrad liegt bei 45 %. Damit sind moderne Windkraftanlagen schon sehr nahe an der maximal möglichen Energieausbeute angelangt.

Man kann in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit vier unterschiedliche Betriebsphasen einer Windkraftanlage unterscheiden.

  • Weht der Wind zu schwach, so reicht die in ihm enthaltene Energie nicht aus, die Reibungs- und Trägheitsmomente der Anlage zu überwinden – die Anlage steht still.
  • Ab einer gewissen Windgeschwindigkeit – je nach Anlagentyp bei rund 3 m/s – beginnt die Anlage zu arbeiten. Dabei nimmt die Leistung mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit zu, d.h. mit einer Verdopplung der Windgeschwindigkeit verachtfacht sich die Leistung.
  • Steigt nun die Windgeschwindigkeit weiter an, wird die maximale Nennleistung des Generators erreicht. Damit ist die maximal aufnehmbare Energiemenge erreicht.
  • Bei weiter wachsender Windgeschwindigkeit muss der Leistungsüberschuss abgeregelt werden. Die maximale Leistung der Anlage wird bestimmt von der durchströmten Rotorfläche und ist zunächst unabhängig von der Anzahl der Flügel.

Zur Leistungsregelung werden zwei Systeme angeboten.

  • Bei stallgeregelten Anlagen führen die starre Befestigung und die feste Drehzahl der Flügel zu einem Abriss der Strömung ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit. Der Rotor nimmt dann auch bei weiter wachsenden Windgeschwindigkeiten nur eine nahezu konstante Leistung auf.
  • Dagegen werden bei blattgeregelten Anlagen (auch pitchgeregelt genannt) die Rotorblätter mechanisch verstellt, d. h. um ihre Längsachse verdreht. Solche Anlagen verlangen gegenüber stallgeregelten Anlagen einen höheren konstruktiven Aufwand, sind aber mit einem geringeren Materialeinsatz zu bauen und haben eine höhere Energieausbeute.

Der einfache Aufbau der stallgeregelten Anlagen hat zu einer weiten Verbreitung dieser Anlagen in den Anfangsjahren geführt. Mit steigender Anlagengröße werden heute zunehmend pitchgeregelte Anlagen installiert.

Ab einer sehr hohen Windgeschwindigkeit (bei etwa 24 bis 26 m/s; entspricht Windstärke 10) werden die Lasten auf den Rotor zu groß. Pitchgeregelte Anlagen werden dann vom Netz getrennt, die Rotorblätter in Fahnenstellung gestellt. Der Rotor trudelt im Leerlauf. Stallgeregelte Anlagen werden aerodynamisch mit Blattspitzenbremsen angehalten. Beide Typen können zusätzlich mechanisch gebremst werden.

Die Charakteristik verschiedener Windkraftanlagen unterscheidet sich voneinander. Sie wird vom Hersteller konstruktiv vorgegeben. Manche Anlagen laufen schon bei geringen Windgeschwindigkeiten an und erreichen früh ihre Nennleistung. Damit sind sie für Gebiete mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten, etwa windgünstige Binnenlandstandorte, gut geeignet. In Gebieten mit häufig starken Winden kommen dagegen eher Anlagen zum Einsatz, die erst bei höheren Geschwindigkeiten ihre Nennleistung erreichen und auch noch die Energie starker Winde umsetzen können.

Technik der Windenergienutzung

Während in anderen Regionen der Welt Windenergie in mechanischer Form auch zum Antrieb von Pumpen eingesetzt wird, dienen Windkraftanlagen in Deutschland heute ausschließlich der netzgekoppelten Erzeugung von Elektrizität. Eine Vielzahl unterschiedlicher Formen von Windkraftanlagen sind ausgeführt worden. Zu unterscheiden ist danach, ob die Achse horizontal oder vertikal angeordnet ist, wie viele Flügel der Rotor aufweist, ob ein Getriebe zum Einsatz kommt und welcher Bauart der Generator ist. Schließlich kommen auch unterschiedliche Turmkonstruktionen zum Einsatz. In der Praxis hat sich der horizontal gelagerte Rotor durchgesetzt, da die technischen Probleme bei Vertikalachsern, z.B. bei Darrieus-Maschinen, bisher noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Der überwiegende Teil der Anlagen hat drei Rotorblätter, da so die mechanischen Belastungen am besten in den Griff zu bekommen sind und drehende Dreiflügler von den meisten Menschen als optisch ausgeglichener empfunden werden als Ein- oder Zweiflügler. Die Geschwindigkeit der Blattspitzen und damit auch die potenzielle Lärmbelastung ist bei Dreiflüglern niedriger. Die möglichen Kosteneinsparungen durch eine verminderte Anzahl von Flügeln werden darüber hinaus meist durch den höheren konstruktiven Aufwand mehr als aufgewogen.

Große Rotoren moderner Bauart drehen sich, abhängig von der Nennleistung, zehn- bis dreißigmal pro Minute. Teilweise werden die Anlagen mit veränderlicher Drehzahl gefahren, wodurch in Teillast höhere Wirkungsgrade erzielt werden können. Durch aerodynamische Verbesserungen erzeugen sie weniger Lärm. Moderne Regelungstechnik unterstützt die Einbindung in das Netz. Die Flügel selbst bestehen meist aus Kunststoff und sind bei großen Anlagen über 40 m lang. Die von dem Rotor überstrichene Fläche beträgt bei den größten am Markt verfügbaren Anlagen 5.000 m², also fast ein ganzes Fußballfeld. Derzeit werden Anlagen mit rund 50 m Flügellänge vorbereitet.

Werden gängige vierpolige Generatoren eingesetzt, so ist ein Getriebe notwendig, um die niedrigen Drehzahlen des Rotors auf die erforderliche Generatordrehzahl von 1.500 Umdrehungen pro Minute zu übersetzen. Durch das Getriebe entstehen Verluste in der Größenordnung von 2 % je Stufe, außerdem ist das Getriebe potenzielle Quelle der Geräuschentwicklung.

Getriebelose Anlagen umgehen diese Probleme, allerdings sind hier speziell gefertigte große vielpolige Generatoren notwendig. Generatoren können als Synchron- oder Asynchronmaschinen ausgeführt werden. Bei direkter Netzkopplung kann der Synchrongenerator nur mit einer festen Drehzahl gefahren werden, während Asynchrongeneratoren einen gewissen Schlupf aufweisen. Dafür haben Synchrongeneratoren gemeinhin einen höheren Wirkungsgrad. Wird der Synchrongenerator über einen Gleichstromzwischenkreis an das Stromnetz angeschlossen, so kann auch dieser Typ mit veränderlicher Drehzahl gefahren werden, allerdings ist dieser Zwischenschritt wiederum verlustbehaftet. Polumschaltbare Generatoren erlauben zwei unterschiedliche Drehzahlen. Der gleiche Effekt wird erreicht, wenn zwei Generatoren unterschiedlicher Leistung und Drehzahl eingesetzt werden, die je nach Belastung in Betrieb genommen werden.

Die Türme der größten Windkraftanlagen weisen Höhen von über 90 m auf, zusammen mit dem Flügel hat die Windkraftanlage dann eine Höhe von über 130 m. Dabei gilt: Je höher der Turm, desto weniger stören Verwirbelungen durch die Bodenrauhigkeit und desto höher sind die mittleren Windgeschwindigkeiten. Die Türme werden meist als Stahlrohrmasten ausgeführt, die durch ihre schlanke Konstruktion den geringsten Einfluss auf das Landschaftsbild haben. Bewährt hat sich dabei, dass der Turmfuß zum Teil in der vorherrschenden Farbe der Umgebung gehalten ist, während er weiter oben mit nicht reflektierenden Farben (lichtgrau) gestrichen wird.

Die technische Entwicklung der Windkraftanlagen hat sich in den letzten 20 Jahren hauptsächlich auf die Konstruktion immer größerer Anlagen konzentriert, um so die Standorte mit guten Windverhältnissen optimal auszunutzen. Damit ist eine rasante technische Entwicklung angestoßen worden. Lag die durchschnittliche Größe der installierten Windkraftanlagen 1987 bei weniger als 50 kW, so betrug sie 2001 mit 1,3 MW mehr als das Zwanzigfache. Es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, bei welcher Anlagengröße das technische und wirtschaftliche Optimum erreicht ist. Die größten derzeit auf dem Markt angebotenen Anlagen besitzen Generatorleistungen von 3 MW und einen Jahresertrag, der dem Stromverbrauch von über 1.800 Haushalten entspricht. Die Anlagen der nächsten Generation, die heute vorbereitet werden, erreichen eine Leistung von 4 bis 5 MW.

In der Weiterentwicklung des Systems Windkraftanlage werden noch bedeutende Verbesserungspotenziale vermutet. Dies betrifft sowohl die einzelnen Komponenten wie auch die Optimierung des Zusammenspiels dieser Komponenten. So kann der Materialaufwand mit den wachsenden praktischen Erfahrungen noch deutlich reduziert werden. Schlankere Flügel versprechen eine verbesserte Aerodynamik und damit höhere Wirkungsgrade. Neue Regelungsverfahren können die mechanische Belastung von Anlagenkomponenten reduzieren. Fehlerfrüherkennungssysteme vermindern Wartungsaufwand und Stillstandszeiten. Auch an der weiteren Reduktion der Schallemissionen wird intensiv gearbeitet.

Vor der Küste neue Potenziale erschließen

Da der Platz für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung auf dem Land knapp geworden ist, hat man inzwischen damit begonnen, die großen Potenziale auf See (Offshore) zu erschließen. Durch den Betrieb von Windparks auf See sollen Eingriffe in die Landschaft und Umwelt minimiert werden. Weil außerdem die Windgeschwindigkeit im Vergleich zu Standorten an Land deutlich höher ist, kann an Offshore-Standorten jährlich bis zu 40 % mehr Strom erzeugt werden als an einem sehr guten küstennahen Standort auf dem Festland – eine ähnlich hohe Verfügbarkeit vorausgesetzt.

Das Potenzial für die Offshore-Windenergienutzung ist beträchtlich: Aus heutiger Sicht erscheint es langfristig möglich, Windparks mit einer Leistung von insgesamt bis zu 25.000 MW im deutschen Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu errichten. Der jährliche Stromertrag wird auf 85 bis 100 TWh geschätzt und entspräche damit 15 % des heutigen Stromverbrauchs in Deutschland. Für eine Nutzung der Windenergie auf dem Meer ist es erforderlich, die Voraussetzungen für den Transport des Offshore erzeugten Stroms über ausreichende Seekabel- Kapazitäten und eine geeignete Anbindung an das Festlandnetz zu schaffen.

Im Vergleich zu Ländern wie Dänemark oder Schweden kommen in Deutschland wegen des geringeren Raumangebots vor allem Standorte mit großen Wassertiefen und weiten Entfernungen von der Küste in Frage. Bei der Standortwahl sind neben wirtschaftlichen Aspekten vor allem die Belange des Natur- und Umweltschutzes, aber auch die der Schifffahrt, der wirtschaftlichen (beispielsweise Fischerei, Bodenschätze) und militärischen Nutzung zu berücksichtigen. Da es sich bei der Windenergienutzung auf See um einen großflächigen und langfristigen Eingriff in die Meeresumwelt handelt und die Auswirkungen von Offshore-Windparks auf die Meeresumwelt bisher nur mit Unsicherheiten vorhergesagt werden können, wird im Sinne des Vorsorgeprinzips ein stufenweiser Ausbau angestrebt.

Unter Abwägung verschiedener Schutz- und Nutzungsanliegen sind inzwischen in Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien Flächen identifiziert worden, die als Eignungsgebiete der Offshore-Windenergienutzung in Betracht kommen. Ein zukünftiger weiterer Ausbau setzt ein positives Ergebnis hinsichtlich der Umwelt- und Naturverträglichkeit erster Anlagen voraus. Gemäß Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. Febraur 2002 weist der Bund sowohl geschützte als auch besondere Eignungsgebiete für Windanlagen in der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) förmlich aus. Im Zuge der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung in der AWZ geregelt worden.

Die Kosten sind kontinuierlich gesunken

Die spezifischen Investitionskosten für Anlagen in der Größenklasse zwischen 500 kW und 1.500 kW Leistung liegen heute zwischen 800 und 900 Euro/kW. Die niedrigsten spezifischen Anlagenkosten weisen derzeit Anlagen mit einer Größe zwischen 600 und 750 kW auf. Gegenüber kleineren Anlagen kommen hier Kostenreduktionen durch Größendegression zum Zuge. Gleichzeitig sind sie ausgereifter als die erst später entwickelten Großanlagen der Megawattklasse, bei denen noch Erfahrungen gesammelt werden müssen.

Zu den reinen Anlagenkosten kommen Zusatzkosten für Fundament, Netzanbindung, Zuwegung, Grundstückskosten und Planung hinzu. Diese Investitionsnebenkosten liegen in der Größenordnung von 30 bis 35 % der reinen Anlagenkosten.

Die gesamten Investitionskosten für eine 600 kW-Anlage betragen somit knapp eine halbe Million Euro, für eine 1,5 MW-Anlage sind etwa 1,8 Mio. Euro zu veranschlagen. Seit den frühen 80er Jahren sind die spezifischen Kosten von Windanlagen auf weniger als ein Drittel des ursprünglichen Wertes gesunken (siehe Grafik: Kostenentwicklung bei Windkraftanlagen).

Unter Berücksichtigung der Betriebs- und Wartungskosten werden bei den in Deutschland typischen Jahreswindgeschwindigkeiten von durchschnittlich 5 bis 6 m/s an der Küste und 4 bis 5 m/s (50 m über Grund) an guten Binnenlandstandorten Stromgestehungskosten zwischen 5,5 und 13 Cent/kWh erreicht. Das EEG geht von einem Referenzstandort mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 m/s in einer Höhe von 30 m über Grund aus. Je nach Entfernung zur Küste und der Wassertiefe am Standort können die Zusatzinvestitionen für die Netzanbindung und Gründung eines Offshore-Windparks bis zu 200 % des Preises der Windenergieanlagen ausmachen. Da die Höhe der Zusatzkosten in erster Linie von der Wassertiefe und der Entfernung von der Küste und weniger von der Größe der Windenergieanlage abhängt, werden möglichst große Anlagen geplant. Wegen der hohen Netzanschlusskosten wird ein Offshore-Windpark sehr viel größer sein als sein Gegenstück auf dem Festland. Ähnlich wie auf dem Land wird bei einer großtechnischen Offshore-Windenergienutzung in Deutschland ein großes Kosteneinsparpotenzial erwartet, so dass die Kosten der Stromerzeugung durch Offshore-Windanlagen langfristig deutlich sinken werden.

Windenergie und Umweltschutz

Im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung der Windenergie sind in den letzten Jahren auch Stimmen laut geworden, die nach der Umweltverträglichkeit der Windenergie fragen. Führt man eine solche Diskussion, so gilt es, die Vor- und Nachteile der Windenergie mit denen der Alternativen abzuwägen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, welche Schädigungen der Umwelt durch die Windkraftanlage an anderen Stellen vermieden werden können. Die Nutzung der Windenergie kann die Umwelt belasten durch Geräuschemissionen, Störung der Tierwelt (hiervon sind insbesondere Vögel betroffen) und durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Die Geräuschemissionen moderner Windkraftanlagen konnten gegenüber den Anfangsjahren der Windnutzung durch aerodynamische Verbesserungen, Geräuschisolierung der Maschinengondel und den Verzicht auf bestimmte Baugruppen erheblich gemindert werden. Vielfach werden heute direkt an der Anlage Schallleistungspegel in der Größenordnung von 100 dB gemessen. In 50 m Entfernung beträgt der Pegel nur noch 55 dB, was einem Radio in Zimmerlautstärke entspricht. In 500 m Entfernung, dem Mindestabstand, den Windkraftanlagen im allgemeinen von Wohngebieten einhalten müssen, ist die Anlage praktisch nicht mehr zu hören. Häufig ist auch das natürliche Rauschen des Windes lauter als die Anlagengeräusche. Generell gelten die strengen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Lärm.

Langjährige Beobachtungen haben gezeigt, dass Vögel im Flug tagsüber Windkraftanlagen ausweichen und es nur in seltenen Fällen zu Vogelverlusten kommt. Allerdings ist es möglich, dass Zugvögel in dunklen Nächten und bei Nebel manchmal gegen jegliche Art von Hindernissen, also neben Stromleitungsmasten und Sendemasten auch gegen Windkraftanlagen, prallen. Drehende Rotoren werden von Vögeln durch die Änderung von Luftströmungen vor den Anlagen erkannt und können so auch bei schlechter Sicht umflogen werden.

Trotzdem sollten Windkraftanlagen nicht in den Hauptrouten von Zugvögeln errichtet werden. Ebenso wenig dürfen Anlagen in geschützten Gebieten aufgestellt werden. Da für die Errichtung einer Windkraftanlage immer eine Genehmigung einzuholen ist, wird dies jeweils geprüft. Seit 2001 ist für Windparks ab drei Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben.

Der Einfluss von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild wird unterschiedlich bewertet. Sehen die einen darin eine negative Veränderung der Landschaft, so erkennen andere eine positive Ergänzung unserer Kulturlandschaft, die auch schon in anderer Form, etwa durch die 200.000 Strommasten in Deutschland, durch den Menschen geprägt ist.

Die im Laufe der Lebensdauer einer Windanlage erzeugte Strommenge vermeidet die Verbrennung einer Menge Kohle in einem konventionellen Kraftwerk, die aufgeschüttet beinahe die Höhe der Windkraftanlage erreicht. (Quelle: BMU)

Der Konflikt um die unterschiedlichen subjektiven Wahrnehmungen lässt sich aber letztlich nicht auflösen. Aber vielleicht fällt es den Kritikern leichter, die Nutzung der Windenergie zu akzeptieren, wenn sie sich die ökologischen Vorteile der Windkraft vor Augen führen. So können durch eine Windkraftanlage mit einer Leistung von 1,5 MW im Laufe ihrer Lebensdauer von 20 Jahren rund 64.000 t CO2-Emissionen vermieden werden. Auch der Beitrag zum Ressourcenschutz ist beachtlich: Eine einzelne 1,5 MW-Windkraftanlage vermeidet den Einsatz von über 80.000 t Braunkohle in konventionellen Kraftwerken. Aufgeschüttet bildet diese Menge Braunkohle einen Hügel, dessen Gipfel mit der Höhe der Windkraftanlage vergleichbar ist.

Es ist daher eine Aufgabe der Raumplanung und somit der Bundesländer, unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten die verschiedenen Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes abzuwägen und sowohl Vorrang- und Eignungsflächen auszuweisen, die für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen, als auch Gebiete festzulegen, die für eine Windkraftnutzung nicht geeignet sind. Es kommt also entscheidend auf den richtigen Standort an.

Auch wenn Offshore-Windparks zukünftig außer Sichtweite der Strandurlauber Strom erzeugen, so ist ihr Betrieb trotzdem mit Auswirkungen auf die Natur verbunden, die sich durch technische Maßnahmen nicht vollständig vermeiden lassen. Das an den ersten Offshore-Pilotanlagen durchgeführte ökologische Monitoring wird helfen, den Einfluss auf den Vogelflug oder die Auswirkungen niederfrequenter Lärmemissionen auf die Meeresfauna besser zu verstehen. Nach der Seeanlagenverordnung ist gemäß des neuen § 2a eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nach dem neuen § 3a sind künftig besondere Eignungsgebiete für Offshore-Windparks festzulegen.

Im Sinne der geplanten schrittweisen Erschließung der Windenergienutzung auf See hat die Bundesregierung inzwischen auf der Basis der derzeitigen Datenlage erste konfliktarme Flächen identifiziert, die unter den gegenwärtigen Bedingungen für die Startphase und erste Ausbauphase als besondere Eignungsgebiete in Betracht kommen. Flächen innerhalb von Important Bird Areas sind für die Errichtung von Windparks grundsätzlich nicht geeignet. Auch in Gebieten, die den Status eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllen, ist die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen.

Windenergie in Deutschland

Die in Deutschland installierte Windenergieleistung wächst seit Jahren beträchtlich. 2001 sind Windkraftanlagen mit einer Leistung von 2.659 MW neu in Betrieb genommen worden. Damit wuchs die Zahl der Windkraftanlagen bis Ende 2001 auf 11.400 Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 8.750 MW. Mit einem Stromertrag von 12 TWh decken sie mehr als 2 % des deutschen Stromverbrauchs ab. Dies entspricht einer CO2-Einsparung von etwa 10 Mio. t.

In keinem Land der Erde stehen mehr Windkraftanlagen als in Deutschland. Mehr als die Hälfte der insgesamt installierten Leistung findet sich dabei in den windreichen Küstenländern. So kann Schleswig-Holstein heute schon rund ein Viertel seines Strombedarfs aus Windkraftanlagen decken. Doch die Nutzung der Windenergie hat durch die fortschreitende Technikentwicklung in den letzten Jahren auch im Binnenland verstärkt zugenommen.

Die Ausdehnung auf immer mehr Windstandorte im Binnenland führt allerdings auch zu höheren Stromgestehungskosten. Dies wurde beim Erneuerbare-Energien-Gesetz durch eine differenzierte Vergütung berücksichtigt.

Potenziell könnten im deutschen Binnenland Windkraftanlagen jährlich rund 50 TWh Strom abdecken, also ca. 10 % des deutschen Strombedarfs. Das Potenzial für deutsche Offshore-Windparks wird auf bis zu 100 TWh pro Jahr geschätzt. Insgesamt könnten somit rund 30 % der gegenwärtigen Bruttostromerzeugung durch Windkraft ersetzt werden.


Quellen

Siehe auch


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