Sicherheiten (bankübliche): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2010, 17:47 Uhr

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z. B.

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Forderungen
  • Bürgschaften, z. B. von Bürgschaftsbanken, Privatpersonen oder
  • privates Vermögen.


Quelle