Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wissen Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:
Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:


"Eine '''Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung''' stellt eine [[Unterspannung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."
"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterspannung''' stellt eine [[Unterspannung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."






Die Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung gilt als "'''Zusatzmaßnahme'''".
Die naht- und perforationsgesicherte Unterspannung gilt als "'''Zusatzmaßnahme'''".


===In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?===
===In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?===
Zeile 14: Zeile 14:
Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).  
Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).  


Demnach sind Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei
Demnach sind naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei
{{{TabH1/1}}
{{{TabH1/1}}
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
Zeile 29: Zeile 29:


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung]]
* [[naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung]]


[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]

Version vom 12. April 2011, 18:31 Uhr

Laut Begriffsdefinition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1" vom 01-2010:

"Eine naht- und perforationsgesicherte Unterspannung stellt eine Unterspannung dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. Nageldichtmaterial, gesichert ist."


Die naht- und perforationsgesicherte Unterspannung gilt als "Zusatzmaßnahme".

In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?

Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten Regeldachneigungen und Anforderungen.

Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange Sparren, Dachgauben, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.

Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 (Erhöhte Anforderung).

Demnach sind naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen der Klasse 3 zugeordnet. Klasse 3 wird gefordert bei

Regeldachneigung
(RDN)
Anzahl zusätzl.
erhöhter Anforderungen
RDN -4° zwei und drei
RDN -8° keine bis zwei
RDN -8° drei 1)
Mindestdachneigung 10°

1) Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.

Siehe auch