EU - Wettbewerb Innovation (CIP) - Initiative (EIP): Unterschied zwischen den Versionen

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Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; Informationen der Europäischen Kommission, Stand Juli 2011.
Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; Informationen der Europäischen Kommission, Stand Juli 2011.


===Zeitrahmen===
===Geltungsdauer===
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.



Version vom 20. März 2012, 19:22 Uhr

Auszug aus: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Spezifisches Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation (EIP)"

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Spezifisches Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation (EIP)"

Förderkriterien Förderart: Bürgschaft; Beteiligung; Garantie
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Europäischer Investitionsfonds (EIF); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Das Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP – Entrepreneurship and Innovation Programme) ist eines der spezifischen Programme innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Mit dem Programm fördert die Europäische Kommission Innovation und Unternehmertum insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union. Das EIP ist insbesondere auf die folgenden Ziele ausgerichtet:

  • Vereinfachung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und Förderung von Investitionen in innovative Maßnahmen,
  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
  • Förderung aller Formen von Innovation in Unternehmen,
  • Unterstützung von Öko-Innovationen,
  • Förderung von unternehmerischer Initiative und Innovationskultur,
  • Förderung unternehmens- und innovationsorientierter Wirtschafts- und Verwaltungsreformen.

Aus Mitteln des Programms werden die folgenden Maßnahmen finanziert:

  • Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU durch Finanzinstrumente der EU
Diese Instrumente richten sich an Unternehmen in verschiedenen Phasen: Gründung, Festigung/Expansion und Übertragung. Sie fördern Investitionen in technologische Entwicklung, Innovation (einschließlich Öko-Innovation), Technologietransfer und die grenzüberschreitende Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeiten.
  • Enterprise Europe Network: ein Netz aus Dienstleistungszentren für Unternehmen und Innovation
Regionale Zentren, die integrierte Dienste zur Unterstützung von Unternehmen und zur Förderung der Innovation anbieten, bilden ein europäisches Netz. Sie bieten den Unternehmen eine Reihe qualitativ hochwertiger Dienstleistungen an, mit dem Ziel, ihnen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen.
  • Unterstützung von Initiativen zur Förderung unternehmerischer Initiative und Innovation
Durch diese Maßnahme soll das grenzübergreifende Networking innovativer Unternehmen und aller übrigen am Innovationsprozess Beteiligten gefördert werden, so auch das Benchmarking und der Austausch bewährter Praktiken.
  • Öko-Innovation: Einbindung der nachhaltigen Entwicklung in den Unternehmensalltag
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Produkte, Prozesse und Dienstleistungen gefördert, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren, Umweltverschmutzung vermeiden oder natürliche Ressourcen effizienter und verantwortungsbewusster nutzen.

Antragsberechtigte

Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Art und Höhe der Förderung

Im Rahmen des Programms werden folgende Finanzierungsinstrumente eingesetzt:

  • Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF):
    • GIF 1 (Risikokapital für innovative KMU in der Frühphase): Der Europäische Investitionsfonds (EIF) kann 10 bis 25% und in besonderen Fällen bis zu 50% der gesamten Mittel des intermediären Venture-Capital-Fonds investieren.
    • GIF 2 (Risikokapital für KMU mit starkem Wachstumspotenzial in der Expansionsphase): Der Europäische Investitionsfonds (EIF) kann 7,5% bis 15% und in besonderen Fällen bis zu 50% der gesamten Mittel des intermediären Venture-Capital-Fonds investieren.
  • KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG):
Sie bietet Bürgschaften, um Banken durch die Verringerung des Risikos mehr Anreize zur Fremdfinanzierung für KMU zu geben, inklusive Mikrokredite und Mezzaninfinanzierung. SMEG bietet Ko-, Rück- und Direktbürgschaften über Finanzintermediäre, die den KMU Kredite, Mezzaninfinanzierung und Beteiligungskapital bereitstellen.
  • Programm für den Aufbau von Kapazitäten (CBS).
Das CBS erfüllt die Aufgabe, die auf Investitionen und Technologie bezogene Sachkenntnis von Fonds und anderen Finanzintermediären, die in innovative KMU oder KMU mit hohem Wachstumspotenzial investieren, zu fördern.

Die Finanzierungsinstrumente richten sich nicht unmittelbar an die begünstigten Unternehmen, sondern werden durch Finanzintermediäre auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene (u.a. Europäischer Investitionsfonds (EIF)) umgesetzt.

Budget

Für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen insgesamt 2,17 Mrd. EUR zur Verfügung. Davon entfallen ca. 1,1 Mrd. EUR auf die Finanzierungsinstrumente.

Antragsverfahren

Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben.

KMU, die eine Kapitalbeteiligung oder eine Finanzierungsbürgschaft beantragen wollen, müssen sich an die Fonds wenden, die eine Vereinbarung mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) unterzeichnet haben.

Für Aktionen im Bereich der Öko-Innovationen läuft eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Die Frist endete am 8. Juli 2011. Weitere Informationen zur Ausschreibung sind im Internet erhältlich.

Weiterführende Informationen:

Europäischer Investitionsfonds (EIF)
43, avenue J.F. Kennedy
L-2968 Luxemburg-Kirchberg
Tel. (0 03 52) 42 66 88-1
Fax (0 03 52) 42 66 88-2 00
E-Mail: cip.venturecapital@eif.org
Internet: http://www.eif.org
Europäische Kommission
Generaldirektion Unternehmen und Industrie
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Fax (0032 2) 2 98 79 50
E-Mail: entr-cip@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/cip

Quelle

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; Informationen der Europäischen Kommission, Stand Juli 2011.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Weitere Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten im Programm EIP sind auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und unter http://www.access2finance.eu erhältlich.


Quelle


Siehe auch