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Auszug aus: [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2618 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)] | Auszug aus: [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2618 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)] | ||
==Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)== | |||
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| Förderart: || Zuschuss; Bürgschaft; Beteiligung; Garantie | |||
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| Förderbereich: || Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen); Infrastruktur; Unternehmensfinanzierung | |||
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| Fördergebiet: || Bund | |||
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| Förderberechtigte: || Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung | |||
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| Ansprechpartner: || Europäische Kommission | |||
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==Übersicht== | ==Übersicht== | ||
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Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007–2013. | Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007–2013. | ||
Ziele des Rahmenprogramms sind | Ziele des Rahmenprogramms sind | ||
* die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, | * die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von [[KMU]], | ||
* die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen, | * die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen, | ||
* die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie | * die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie | ||
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====Antragsverfahren==== | ====Antragsverfahren==== | ||
Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von KMU erleichtern soll. | Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von [[KMU]] erleichtern soll. | ||
Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten. | Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten. | ||
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====Quelle==== | ====Quelle==== | ||
Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15 | Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15. | ||
==== | ====Geltungsdauer==== | ||
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013. | 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013. | ||
====Wichtige Hinweise==== | ====Wichtige Hinweise==== | ||
*Die Förderung von Vorhaben im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden insbesondere auf der Grundlage des 7. FuE-Rahmenprogramms gefördert. | |||
* Die Förderung von Vorhaben im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden insbesondere auf der Grundlage | |||
* Gegebenenfalls können Öko-Innovationen auch durch LIFE+ | *Gegebenenfalls können Öko-Innovationen auch durch LIFE+ gefördert werden. | ||
*Innovative IKT-Anwendungen, insbesondere für öffentliche Dienste, können gegebenenfalls auch aus dem ISA-Programm gefördert werden. | |||
Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2012 soll die Pilotphase der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative starten. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Verordnung über die transeuropäischen Netze (TEN) und des Rahmenprogrammes für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). ziel der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative ist es, Projektträgern im Infrastruktursektor zu helfen, mehr private Investoren als Kapitalgeber zu gewinnen. Erreicht werden soll dies durch eine Rating-Verbesserung der vorangigen Verbindlichkeiten der Projektgesellschaften, damit deren Anleihen leichter bei institutionellen Anlegern platziert werden können. Für die Testphase werden 230 Mio. EUR aus EU-Haushaltslinien für bestehende Programme eingesetzt. Nach Sektoren gegliedert werden die Mittel wie folgt verwendet: 200 Mio. EUR sind für transeuropäische Energienetze und 20 Mio. EUR für schnelle Breitbandnetze vorgesehen. Projektanleihen gehören auch zu den Finanzinstrumenten, die in der vorgeschlagenen Fazilität "Connecting Europe" (CEF) vorgesehen sind, die wiederum Bestandteil der Strategie Europa 2020 ist. Das Instrument der Europa-2020-Projektanleihen soll keine vorhandenen Projektfinanzierungsquellen wie Bankdarlehen oder öffentliche Förderprogramme ersetzen. Für das Management der Pilotphase wird die Europäische Investitionsbank (EIB) zuständig sein. Weitere Informationen sind im Internet erhältlich: [http://www.eib.org/products/project-bonds/] | |||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2618 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)] | * [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2618 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)] - Abgerufen: 14.05.2013 | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
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