REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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10. Dezember 2013
10. Dezember 2013


Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen.
Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen. <br />
[[http://www.reach-info.de/lieferanten_von_erzeugnissen.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/lieferanten_von_erzeugnissen.htm weiterlesen...]


===  Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 ===
===  Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 ===
18. November 2013
18. November 2013


Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet ([[http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/corap_2014-2016_en.pdf]]). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen.
Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet ([http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/corap_2014-2016_en.pdf]). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen. <br />
[[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm#2014-2016 weiterlesen...]]
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=== Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln! ===
=== Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln! ===
20. August 2013
20. August 2013


Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen.
Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen. <br />
[[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/pcb_management_erledigte_und_unerledigte_hausaufgaben.pdf Rede von UBA-Präsident Flasbarth]]
[https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/pcb_management_erledigte_und_unerledigte_hausaufgaben.pdf Rede von UBA-Präsident Flasbarth]


===  PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods ===
===  PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods ===
26. Juli 2013
26. Juli 2013


Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen ([[http://www.reach-info.de/pbt.htm PBT]]) bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden ([[http://www.reach-info.de/pbt.htm vPvB]]) Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und gelten darum unter REACH als [[http://www.reach-info.de/besonders_besorgniserregend.htm besonders besorgniserregende Stoffe]] (SVHC).
Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen ([http://www.reach-info.de/pbt.htm PBT]) bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden ([http://www.reach-info.de/pbt.htm vPvB]) Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und gelten darum unter REACH als [http://www.reach-info.de/besonders_besorgniserregend.htm besonders besorgniserregende Stoffe] (SVHC). <br />
[[http://www.reach-info.de/pbt_screening.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/pbt_screening.htm weiterlesen...]


===  Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH ===
===  Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH ===
26. Juli 2013
26. Juli 2013


Für die Registrierung von Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich. Diese Standarddaten werden in physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Angaben gegliedert.
Für die Registrierung von Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich. Diese Standarddaten werden in physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Angaben gegliedert. <br />
[[http://www.reach-info.de/neue_konzepte_zur_risikobewertung.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/neue_konzepte_zur_risikobewertung.htm weiterlesen...]


=== Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe ===
=== Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe ===
16. Juli 2013
16. Juli 2013


Nach Art. 57 f können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko für Mensch und Umwelt durch die Verwendung angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine Zulassung jedoch nur möglich, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen und keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4).
Nach Art. 57 f können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko für Mensch und Umwelt durch die Verwendung angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine Zulassung jedoch nur möglich, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen und keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4). <br />
[[http://www.reach-info.de/umweltrisikobewertung_endokriner_stoffe.htm weiterlesen...]]
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=== Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen ===
=== Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen ===
20. Juni 2013
20. Juni 2013


'''Die Kandidatenliste umfasst nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen.'''
'''Die Kandidatenliste umfasst nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen.''' <br />
Ein Ziel von REACH ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten bestätigten drei weitere Vorschläge des Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA), die ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der norwegischen REACH-Behörde erarbeitet.
Ein Ziel von REACH ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten bestätigten drei weitere Vorschläge des Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA), die ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der norwegischen REACH-Behörde erarbeitet. <br />
[[http://www.reach-info.de/kandidatenliste144.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/kandidatenliste144.htm weiterlesen...]


=== Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes ===
=== Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes ===
20. Juni 2013
20. Juni 2013


Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. <br />
[[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht]] >
[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >] <br />
[[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien]] >
[http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >] >


=== Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland  ===
=== Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland  ===
07. Juni 2013
07. Juni 2013


Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein.
Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein. <br />
Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung.
Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung. <br />
Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden.
Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden. <br />
[[https://echa.europa.eu/documents/10162/13126357/press_memo_reach_2013_en.pdf Presseinformation und Presse-Memo]] der ECHA
[https://echa.europa.eu/documents/10162/13126357/press_memo_reach_2013_en.pdf Presseinformation und Presse-Memo] der ECHA <br />
[[https://echa.europa.eu/reach-2013/overview ausführliche Auswertung]] ECHA-Website
[https://echa.europa.eu/reach-2013/overview ausführliche Auswertung] ECHA-Website <br />
[[https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances Datenbank]] der ECHA und Liste der registrierten Stoffe
[https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances Datenbank] der ECHA und Liste der registrierten Stoffe


=== Stoffbewertungen unter REACH ===
=== Stoffbewertungen unter REACH ===
04. Juni 2013
04. Juni 2013


'''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig.
'''Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf)'''. Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig. <br />
[[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm weiterlesen...]]
[http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm weiterlesen...]


===  Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft ===
===  Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft ===
27. Mai 2013
27. Mai 2013


'''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''.
'''Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen'''. <br />
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([[http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm]]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. <br />
[[http://www.reach-info.de/chemikalien-sanktionsverordnung.htm weiterlesen...]]
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=== REACH - Was ist das? ===
=== REACH - Was ist das? ===
17. April 2013
17. April 2013


Ferntransportpotential? Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier direkt herunter:
Ferntransportpotential? Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier direkt herunter: <br />
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=== PFC-Planet: Chemikalien sind überall ===
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== Quelle ==
== Quelle ==
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 21.02.2013
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - Abgerufen: 09.06.2017


== Siehe auch ==
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