REACH

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REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe

REACH - was ist das?

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die Registrierungsunterlagen werden von den Behörden nur stichprobenartig inhaltlich überprüft. Ausgewählte Stoffe werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung zugeführt. Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in das Zulassungsverfahren. Als weitere Regulierungsmöglichkeit sieht REACH das Instrument der Beschränkung vor. Schließlich enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher. Über ein Online-Formular können Verbraucher anfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe sich in Alltagsprodukten befinden. weiterlesen...

Anfragen können schnell und einfach per Online-Formular gestellt werden.

Aktuelles - Chronologie

Neue App Scan4Chem zu Chemikalien in Produkten

21. April 2017

Alle Alltagsprodukte enthalten Chemikalien. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim Produktanbieter nachzufragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe in seinen Produkten enthalten sind. Dazu muss er auf Anfrage Auskunft geben.

Anfragen können Sie einfach und schnell mit unserer App Scan4Chem stellen: Barcode scannen und die automatisch generierte Anfrage abschicken. Das Auskunftsrecht gilt für die meisten Alltagsgegenstände und unabhängig vom Kauf des Produktes.

Weitere Infos und Links zum Download: [1]

Kurzkettige per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC): Ergebnisse eines internationalen Behördenworkshops

22. März 2017

Im Oktober 2016 hat das UBA internationale Behördenvertreter sowie renommierte Wissenschaftler eingeladen, um über die Risiken und Besorgnisse zu diskutieren, die mit der zunehmenden Verwendung der kurzkettigen PFC einhergehen. Kurzkettige PFC sind nicht abbaubar und sehr mobil. Dadurch haben sie sich bereits ubiquitär in der Umwelt verbreitet. Diese Stoffe kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen anthropogenen Ursprung. Sie werden im Rohwasser gefunden und können daher potentiell auch ins Trinkwasser gelangen. Kurzkettige PFC reichern sich in Pflanzen an und können somit in die Nahrungskette eingetragen werden. Derzeit lassen sich die langfristigen toxikologischen Wirkungen dieser Stoffe noch nicht vorhersagen. Deshalb waren sich die Behördenvertreter einig, dass regulatorische Maßnahmen aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der daraus abgeleiteten Besorgnisse vertretbar sind und zügig vorbereitet werden sollten.


Detailliertere Informationen zum Workshop in englischer Sprache finden Sie hier: Summary of the International workshop for authorities on the assessment of risks of short-chain per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) – 24/25.10.2016 Berlin


Weitere Informationen zu PFC in Trinkwasser finden Sie hier: Mitteilungen des Umweltbundesamtes zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in Trinkwasser: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz March 2017, Volume 60, Issue 3, pp 341–346 [2]

Deutschland und Schweden schlagen Beschränkung für langkettige per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vor

22. März 2017

Deutschland und Schweden erarbeiten einen Beschränkungsvorschlag für die langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs), ihre Salze und Vorläufersubstanzen. Die Chemikalien werden nicht abgebaut, reichern sich in Organismen an und sind z.T. toxisch. Sie wurden bereits als besonders besorgniserregende Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die langkettigen PFC werden für die Fluorpolymerherstellung und z.B. zur wasser-, öl-, und schmutzabweisenden Ausrüstung in Textilien und in Farben und Lacken verwendet. Im Dezember 2016 haben sich die EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung der langkettigen perfluorierten Alkylcarbonsäure mit 8 Kohlenstoffatomen (Perfluoroktansäure - PFOA) geeinigt. Diese Beschränkung tritt voraussichtlich noch im Frühjahr 2017 EU-weit in Kraft. Deutschland und Schweden haben das Ziel die langkettigen PFCAs bis zu einer Kettenlänge von 13 perfluorierten Kohlenstoffatomen zu regulieren und damit die Herstellung, Verwendung und den Import der Stoffe (auch in Verbraucherprodukten) zu unterbinden.

LINK zu ROI-Eintrag: [3]

Deutschland bewertet fünf Hilfsstoffe zur Fluorpolymerherstellung

22. März 2017

Aufgrund des internationalen regulatorischen Druckes hat die Industrie Perfluoroktansäure (PFOA) als Emulgator bei der Fluorpolymerherstellung durch Alternativen ersetzt. Fünf dieser Stoffe bewertet Deutschland in diesem Jahr. Insbesondere, die Abbaubarkeit, das Potential zur Anreicherung in Organismen und die schädlichen Wirkungen für Menschen und Umwelt werden gezielt betrachtet. Folgende Stoffe werden bewertet:
- Wässrige Lösung des MV 31-Kaliumsalz,
- Ammonium 2,2,3 trifluor-3-(1,1,2,2,3,3-hexafluor-3- trifluormethoxypropoxy)propionat (ADONA)
- Ammonium 2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat (GenX)
- Ammonium difluor[1,1,2,2-tetrafluor-2-(pentafluorethoxy)ethoxy]azetat (EEA-NH4)
- Polyfluor-5,8,11,14-tetrakis(polyfluoralkyl)-polyoxaalkan

Weiterer Vertreter der poly- und perfluorierten Chemikalien (PFC) auf REACH-Kandidatenliste

01. Februar 2017

Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI und das Umweltbundesamt haben die Identifizierung der Perfluordekansäure (PFDA) sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als besonders besorgniserregende Stoffe initiiert. Das Mitgliedstaatenkomitee (MSC) hat PFDA im Dezember 2016 als sogenannten PBT-Stoff (persistent - nicht abbaubar, bioakkumulierend - reichert sich in Organismen an und toxisch -giftig) identifiziert. Damit sind nun alle langkettigen perfluorierten Carbonsäuren (perfluorinated carboxylic acids - PFCAs) mit einer Kohlenstoffkette von acht bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C8-C14-PFCAs) auf der Kandidatenliste. Als weitere Risikominderungsmaßnahme wird das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit KEMI einen Beschränkungsvorschlag für die C9-C14-PFCAs, deren Salze und Vorläuferverbindungen vorbereiten.
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Weitere Alkylphenole aufgrund ihrer hormonellen Wirkung für die Umwelt als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert

22. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten hat der zuständige Ausschuss der ECHA zwei Vorschlägen des österreichischen und deutschen UBA zur Identifizierung von zwei Alkylphenolen als besonders besorgniserregende Stoff unter REACH (SVHC) einstimmig zugestimmt. Nun sind neben Nonylphenol und 4-tert-octylphenol auch 4-tert-pentylphenol und 4-heptylphenol branched and linear (ein Gruppeneintrag) als SVHC identifiziert. Im Januar werden die Stoffe auf die Kandidatenliste aufgenommen.
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REACH-Regelungsausschuss einig über PFOA-Beschränkung

12. Dezember 2016

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die Beschränkung von Perfluoroktansäure (PFOA) geeinigt. Die Beschränkung tritt voraussichtlich in 3 Jahren in Kraft und regelt die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import von PFOA, deren Salze und Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können (sogenannte Vorläuferverbindungen). Grenzwerte von 25 ppb (entspricht 25 µg/l) für PFOA und deren Salze sowie 1000 ppb (1000 µg/l) für PFOA-Vorläuferverbindungen müssen dann eingehalten werden. Das betrifft Bestandteile eines anderen Stoffes, Gemische und Erzeugnisse, in denen die Chemikalien als Inhaltsstoffe vorhanden sind, wie z. B. Imprägniersprays, Textilien, Lebensmittelverpackungen. Für einige Verwendungen wurden jedoch längere Übergangszeiten und Ausnahmen gewährt.
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Konsultation zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC)

06. Dezember 2016

Spezifisch zu C9-C20-Perfluorcarbonsäuren (C9-C20-PFCAs) und deren Vorläufersubstanzen zur Erarbeitung eines Beschränkungsvorschlages unter REACH Deutschland und Schweden erarbeiten im Rahmen der REACH-Verordnung (EU Nr. 1907/2006) einen Beschränkungsvorschlag für langkettige perfluorierte Carbonsäuren (perfluorinated carboxylic acids – PFCAs) mit einer Kettenlänge zwischen 9 und 20 Kohlenstoffatomen (C9-C20- PFCAs) und deren Vorläuferverbindungen. Vorläuferverbindungen sind Stoffe, die zu den C9-C20-PFCAs abgebaut werden können, z.B. langkettige Fluortelomeralkohole. Das Umweltbundesamt hat Ökopol und Swerea IVF beauftragt, eine Konsultation durchzuführen, um Informationen zu Herstellung- und Importmengen dieser Stoffe sowie mögliche Alternativen und Grenzen der Substituierbarkeit zu erhalten. Damit sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet werden und spezielle Anforderungen für einzelne Verwendungen schon zu Beginn des Beschränkungsprozess angemessen berücksichtigt werden. Unter folgendem Link können Unternehmen, Verbände, NGOs usw. an der Umfrage teilnehmen: [4]

Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff auf REACH-Kandidatenliste

20. Juni 2016

Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Chemikalie gilt als krebserregend (Carcinogen), erbgutverändernd (Mutagen) und reproduktionstoxisch (toxic to Reproduction) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (Cancerogen und/oder Mutagen und/oder Reproduktionstoxisch). Das Umweltbundesamt hat die Chemikalie auch als besorgniserregend für die Umwelt identifiziert. Benzo[a]pyren ist langlebig (Persistent), reichert sich in Organismen an (Bioakkumulierend) und ist sehr giftig (Toxisch) für Wasserorganismen. Damit sind die Kriterien für einen PBT-Stoff erfüllt. Da Benzo[a]pyren besonders langlebig ist (very Persistent) und sich sehr stark in Organismen anreichert (very Bioaccumulative), erfüllt es außerdem die Kriterien eins vPvB- Stoffes.
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Sind endokrin wirksame Campherstoffe besonders besorgniserregend?

16. Juni 2016

Wegen der endokrinen Wirkungen auf aquatische Organismen schlug Deutschland im Februar 2016 vor, die beiden in Kosmetika verwendeten UV-Filter 4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) und 3-Benzylidencamphor (3-BC) als besonders besorgniserregende Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Mit zwei Gegenstimmen votierte am 08.06.2016 der Ausschuss der Mitgliedstaaten für die Aufnahme von 3-BC. Den zweiten Vorschlag zog Deutschland zurück, weil die vorgelegte Bewertung die anwesenden Vertretenden nicht überzeugen konnte.
Da die Beschlüsse des Ausschusses der Mitgliedstaaten einstimmig sein müssen, wird die Entscheidung wird nun an die EU-Kommission überwiesen. Sie muss dem REACH-Regelungsausschuss einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Ebenfalls in diesem Ausschuss entschieden wird der dänisch/schwedische Vorschlag, Dicyclohexyl phthalate (DCHP) auch wegen endokrin-schädlicher Wirkungen als besonders besorgniserregend zu identifizieren. Auch diesen Vorschlag unterstützten die Mitgliedstaaten nicht einstimmig. DCHP gehört zu den als Weichmacher in Kunststoffen verwendeten Phthalaten, für die schon verschiedene Vertreter nach REACH geregelt sind.
> UBA-Seite zu Campherstoffen
> Erläuterung Kandidatenliste
> UBA-Themenseite zu Phthalaten]

Öffentliche Ausschreibung für UFOPLAN Forschungsvorhaben

31. Mai 2016

„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Messungen zum Vorkommen potentiell besonders besorgniserregender Stoffe in Umwelt und Erzeugnissen“ (FKZ 3716 64 4300)
In diesem Projekt sollen Erzeugnisse und Umweltproben auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und Alkylphenole untersucht werden. PFC sollen insbesondere in Bauprodukten (z.B. Farben und Lacke) und technischen Textilien (z.B. in Autositzen) untersucht werden. Alkylphenole (4-tert-butylphenol, 4-tert-pentylphenol, 4-tert-octylphenol, 4-nonylphenol) sind in Farben und Lacken, Beschichtungen und Klebstoffen zu analysieren. Außerdem sollen die Konzentrationen der genannten Alkylphenole in Gewässern unterhalb verschiedener Kläranlagen ermittelt werden.

Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).

Öffentliche Ausschreibungen für UFOPLAN Forschungsvorhaben

09. Mai 2016

„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Datenerhebung zur Vorbereitung von Beschränkungsvorschlägen für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)“ (FKZ 3716 64 4151)
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, durch Unternehmens- und Verbändekonsultationen Informationen, wie beispielsweise Verwendungen, Tonnage oder Exposition, zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) zu ermitteln. Im Rahmen des Vorhabens soll auch festgestellt werden, welche Maßnahmen Unternehmen treffen, um die Umweltexpositionen zu minimieren. Des Weiteren sollen nichtfluorierte Alternativen bzw. technisch geeignete Alternativen hinsichtlich der Anwendbarkeit für die verschiedenen Verwendungen bewertet werden. Das Projekt umfasst zudem die Entwicklung eines „Muster“-Fragebogens für Unternehmens- und Verbändekonsultationen zu Beschränkungsvorschlägen unter REACH.

„REACH: Weiterentwicklung des Leitfadens zur Identifizierung und Bewertung rohwasserrelevanter Stoffe“ (FKZ 3716 67 416 0)
Dieses Vorhaben soll zum Schutz des Trinkwassers den vom Umweltbundesamt entwickelten Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept anwenden, um rohwasserkritische Chemikalien unter den REACH-registrierten Stoffen zu identifizieren. Weiterhin soll durch Öffentlichkeitsarbeit der Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept auf EU-Ebene bekannt gemacht werden, eine Harmonisierung angestrebt und erste Schritte zur Implementierung umgesetzt werden. Durch ein Fachgespräch soll die Abstimmung mit anderen Behörden und den Unternehmensverbänden fortgesetzt werden. Zusätzlich soll in einem englischsprachigen Dokument demonstriert werden, dass PMT-Stoffe eine vergleichbare Besorgnis nach Artikel 57 (f) der REACH-Verordnung auslösen. Dies soll mit 3 bis 5 Stoffen beispielhaft belegt werden.

„P!B!T! und ED! - Non-testing Methoden zur Vorhersage kritischer Eigenschaften unter REACH“ (FKZ 3716 65 4140)
Hinweise auf besonders umweltkritische Eigenschaften wie etwa Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotential und Toxizität oder auch das endokrine Wirkpotenzial eines Stoffes können mit Hilfe von (quantitativen) Struktur-Wirkung-Beziehungen (QSAR -Methoden) und sogenannten Strukturalarmen z.T. bereits aus der chemischen Struktur abgeleitet werden. Ziel dieses Projektes ist ein Tool, das bei der Auswahl besonders regulierungsbedürftiger Stoffe unter REACH unterstützt und dabei besonders auf die Vermeidung der Priorisierung von „falsch positiven“ Stoffen ausgelegt ist. Das Ergebnis dieses Projektes ist besonders für die Erfassung von regulierungsbedürftigen Stoffen mit geringeren Tonnagen und dementsprechend begrenzterer Datenlage innerhalb von REACH von Bedeutung.

Weitere Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2016 (12 Uhr Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).

Gemeinsamer Aktionsplan zur Stoffbewertung 2016-2018 veröffentlicht

22. April 2016

Im April veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur ECHA den erweiterten gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung (Substance Evaluation) für die Jahre 2016 bis 2018. Deutschland übernimmt jeweils 11 – 14 Stoffbewertungen pro Jahr. Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich an der Bewertung der Stoffe, für die Hinweise auf eine Umweltgefährdung vorliegen. Sie ergeben sich aus besorgniserregenden Stoffeigenschaften oder aus einer hohen Exposition der Umwelt. Die Details zu den Stoffbewertungen mit UBA-Beteiligung, die Besorgnisgründe und das weitere Vorgehen sind hier dokumentiert: [5]

Den gesamten Aktionsplan und Hintergründe zur Stoffbewertung veröffentlicht die ECHA auf ihrer Homepage [6]

Deutschland schlägt zwei UV-Filtersubstanzen (3-BC und 4-MBC) als SVHC vor – Dossier kann kommentiert werden

18. März 2016

Am 01. Februar 2016 hat Deutschland der EU die UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor und 4-Methylbenzylidencamphor als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vorgeschlagen. Der Vorschlag war bereits seit 17.06.2014 auf der offiziellen Seite des deutschen REACH-CLP Helpdesks angekündigt. Bis zum 14. April 2016 können die Dossiers, die die Besorgnisgründe fachlich erläutern über die ECHA Homepage kommentiert werden.
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Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung in der Pipeline

29. Februar 2016

Die "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nach dem Chemikaliengesetz" (ChemVerbotsV) wird zurzeit überarbeitet. Bis zum 15.2. konnten die Bundesländer und beteiligte Kreise den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kommentieren. Nun werden die Stellungnahmen ausgewertet, damit die neue Verordnung möglichst noch im Sommer 2016 in Kraft treten kann.
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Frankreich kündigt an, Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff vorzuschlagen

26. Februar 2016

Am 04.Februar 2016 haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten im REACH- Regelungsausschuss entschieden, Bisphenol A als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Nun kündigte Frankreich an, Bisphenol A als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) zu identifizieren. Der Vorschlag soll zum August 2016 bei der ECHA eingereicht werden. Die deutschen Bewertungsbehörden überlegen nun, wie die Ergebnisse der REACH Stoffbewertung berücksichtigt werden können.
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Umweltschädliches Flammschutzmittel HBCD darf weiter verwendet werden

01. Februar 2016

Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD) verzögert die Entflammbarkeit bei entzündlichen Materialien. Wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften steht HBCD allerdings schon seit Jahren im Fokus der Behörden. Um den weiteren Eintrag in die Umwelt zu verhindern, verbietet das Stockholmer Übereinkommen zu langlebigen organischen Schadstoffen die Verwendung von HBCD seit November 2014. Die chemische Industrie hat bereits eine marktreife Alternative zu HBCD entwickelt – dennoch nimmt die EU-Kommission eine Ausnahme des Abkommens in Anspruch und hat die weitere Verwendung von HBCD in Dämmmaterialien zugelassen.
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Neue Studie zum Vorkommen von Vorläuferverbindungen perfluorierter Chemikalien (PFC) in der Umwelt

27. Januar 2016

Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) gelangen durch Emissionen während der Produktion und der Verwendung in die Umwelt, z.B. bei der Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe. Auch wasser-, öl- und fettabweisend ausgerüstete Textilien oder Lebensmittelverpackungen tragen zur Exposition bei. Häufig werden PFC eingesetzt, die zu persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren abgebaut werden, sogenannte Vorläuferverbindungen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule Fresenius und der Universität von Amsterdam untersuchten für das Umweltbundesamt welche Vorläuferverbindungen in der Umwelt vorkommen und zur Umweltbelastung der persistenten perfluorierten Sulfon- und Carbonsäuren beitragen können. Hierfür wurden Kläranlagen und Innenräume als Quelle für PFC in die Umwelt analysiert.
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Strengere Grenzwerte von PAK in Gummi und Kunststoffprodukten - EU-weite Beschränkung gilt ab sofort

08. Januar 2016

Fahrradgriffe, Badeschuhe, Gartenhandschuhe – solche gummihaltigen Erzeugnisse können Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. PAK können in der Umwelt nicht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an.
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Review-Artikel zum Bioakkumulationsworkshop veröffentlicht

05. Januar 2016

Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen.
Das UBA lud im Juni 2014 zu einem internationalen Workshop ins Bauhaus Dessau ein, um mit Vertretern aus Regulatorik, Wissenschaft und Industrie den state-of-the-art der Bioakkumulationsbewertung zu diskutieren, wie beispielsweise alternative Bewertungskonzepte, Verteilungsmodelle und Testsysteme (in vitro und in-vivo-Tests). Gemeinsam mit dem Fraunhofer (IME) fasste das UBA die Ergebnisse des Workshops in einem Review-Artikel in Environmental Sciences Europe zusammen, der hier runtergeladen werden kann.
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REACH-Kandidatenliste umfasst nun 168 Stoffe

17. Dezember 2015

Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die EU die REACH-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of very high concern - SVHC) erweitert. Dieses Mal wurde die Liste um fünf Stoffe ergänzt. Es handelt sich um 1,3-Propanesulfon (EC 214-317-9), Nitrobenzol (EC 202-716-0), Perfluornonan-1-säure (PFNA) mit seinen Natrium- und Ammoniumsalzen (EC 206-801-3), sowie 2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327, EC 223-383-8) und 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350, EC 253-037-1).
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Schweden zieht EU-weite Beschränkungsankündigung für Bisphenol A zurück

15. Dezember 2015

Die schwedische Chemikalienagentur KEMI hat ihre Ankündigung zurückgenommen, EU-weit die Beschränkung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen zur Sanierung von Trinkwasserleitungen vorzuschlagen. Anlass für den Vorschlag war die mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser.
Registry of Intentions
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Deutschland schlägt 13 weitere Stoffe für eine Stoffbewertung 2016-2018 vor

11. Dezember 2015

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte im Oktober 2015 die vorläufige Liste mit 138 Stoffen, die die Mitgliedsstaaten in den Jahren 2016 – 2018 für den gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung vorschlagen (Draft Community Rolling Action Plan, CoRAP). Auch wenn es bis zur offiziellen Verabschiedung Ende März 2016 noch Änderungen geben kann, wird Deutschland mit 36 Stoffbewertungen den größten Anteil übernehmen, gefolgt von Frankreich (15) und Großbritannien (10). 13 der 36 Stoffe, für die Deutschland zuständig ist, werden mit der anstehenden Aktualisierung neu auf den Aktionsplan aufgenommen. Den höchsten Anteil haben die Stoffe, die das Umweltbundesamt wegen Besorgnissen für die Umwelt bearbeiten wird: 25 Stoffe in den drei Jahren.
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Deutschlandfunk sieht REACH als zahnlosen Tiger

05. November 2015

REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe. In dem Beitrag räumt ein Mitglied der EU-Kommission ein, dies sei auch auf Aktivitäten von Interessensvertretungen der Unternehmen zurückzuführen. Christoph Schulte, Leiter des für REACH zuständigen Fachgebiets „Chemikalien“ im Umweltbundesamt (UBA), kritisiert, dass die Anstrengungen bei der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe ins Leere laufen, solange diese Stoffe nicht zügig einer Zulassungspflicht unterworfen werden.
Den gesamten Beitrag können Sie sich anhören und nachlesen unter [7]

Wissenschaftlicher Ausschuss unterstützt Vorschlag, die umweltgefährliche Perfluoroktansäure (PFOA) zu beschränken

25. September 2015

Jahrelang wurde Perfluoroktansäure (PFOA) in der EU zur Herstellung des Kunststoffes PTFE (Polytetrafluorethylen) verwendet. PTFE wird als Textilmembranen und zur Beschichtung von Haushaltsgegenständen genutzt. Während die Europäischen und amerikanischen PTFE-Hersteller PFOA ersetzt haben, wird PTFE außerhalb der EU und USA noch immer mit PFOA produziert. Außerdem kann die Substanz in der Umwelt aus anderen Fluorchemikalien entstehen und findet sich als Verunreinigung in Gemischen, die z.B. für die Imprägnierung oder Beschichtung von Textilien und in bestimmten Feuerlöschschäumen verwendet werden.
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Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität - wann kann auf einen chronischen Fischtest verzichtet werden?

24. September 2015

REACH hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt auf einem hohen Niveau zu gewährleisten und dabei den Tierschutzgedanken zu verwirklichen und Tests mit Wirbeltieren zu vermeiden. Deshalb sieht die Verordnung Möglichkeiten vor, auf bestimmte Prüfungen zu verzichten oder Nachweise ohne experimentelle Prüfungen zu erbringen.
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Zulassungspflichtige Stoffe in Bauprodukten

22. September 2015

Auch Bauprodukte können von der Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) betroffen sein. Die Zulassungspflicht kann bestimmte Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Weichmacher in PVC, Farben, Lacken, Kleb- und Dichtstoffen sowie einige schwermetallhaltige Pigmente betreffen. Da weitere Stoffe für die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) vorgesehen sind, werden weitere Bauprodukte folgen. Der Artikel im Newsletter des Deutschen Instituts für Bautechnik liefert eine lesenswerte Übersicht dazu:

Erste Chemikalien in Bauprodukten zulassungspflichtig unter der Chemikalienverordnung REACH

Das UBA rät allen Kunden, die REACH-Auskunftsrechte zu nutzen und sich frühzeitig zu informieren.
mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >

ECHA-Ausschuss für Sozioökonomische Bewertung legt vorläufige Stellungnahme zum französischen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier vor

21. September 2015

Der wissenschaftliche Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) legte am 11.09.2015 seine vorläufige Stellungnahme vor. Der SEAC hält die geplante Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier aus der Sicht der ökonomischen Effizienz (Vergleich der sozioökonomischen Vorteile mit den Kosten der Beschränkung) für unangemessen. Trotzdem sieht der SEAC in der Beschränkung positive Verteilungswirkungen und kostensenkende Effekte für mögliche Alternativen zu Bisphenol A. Die vorläufige Stellungnahme kann bis zum 16.11.2015 kommentiert werden:
[8]
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EuGH bestätigt Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“

11. September 2015

Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations- und Meldepflichten zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden ob die dabei anzuwendende Konzentrationsgrenze von 0,1% auf das Gesamterzeugnis (z.B. Auto) oder auch auf Teilerzeugnisse (z.B. Autofelge) anzuwenden ist.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Pflichten auch für Teilerzeugnisse gelten, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte für Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Hinweise zur Anwendung dieses Grundsatzes finden sich in Leitfäden des nationalen Helpdesks.
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UBA schlägt zwei weitere Benzotriazole als SVHC vor

04. September 2015

Das UBA hat zwei weitere Phenol-Benzotriazole, UV-327 und UV-350, als sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet und schlägt diese als besonders besorgniserregende Stoffe vor (SVHC - Substances of very high concern). Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (Member State Committee) muss nun im Oktober entscheiden, ob UV-327 und UV-350 die Kriterien des Art 57 d) der REACH-Verordnung erfüllen. In diesem Fall werden sie auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen.
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Schweden kündigt Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in der Trinkwasserleitungssanierung an

03. September 2015

Die schwedische Chemikalienagentur möchte vorschlagen, die Verwendung von Bisphenol A-haltigen Epoxidharzen EU-weit gesetzlich zu beschränken. Als Grund für die Beschränkung nennt Schweden eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Bisphenol A-haltiges Trinkwasser. Der konkrete Vorschlag mit der wissenschaftlichen Begründung ist für den 31.12.2015 angekündigt.
Current restriction intentions
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ECHA-Ausschuss stimmt französischem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier zu

03. September 2015

Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte auf seiner Junisitzung dem französischen Vorschlag zu, die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier zu beschränken. Die unabhängigen Experten des RAC identifizierten ein Gesundheitsrisiko für Kassenpersonal durch die arbeitsplatzbedingte Exposition gegenüber Bisphenol A aus Kassenzetteln. Ein Risiko für die Bevölkerung aus dieser Verwendung von Bisphenol A liegt laut RAC Analyse nicht vor. Der ECHA Ausschuss für Sozioökonomische Analyse legt voraussichtlich im Dezember 2015 seine Stellungnahme zu dem Beschränkungsvorschlag vor.
Das UBA begrüßt den Vorschlag und fordert eine rasche Umsetzung. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier stellt einen wichtigen Eintragspfad von Bisphenol A in die Umwelt dar. Eine Beschränkung wird daher auch die Bisphenol A-Einträge in die Umwelt verringern.
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Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach!

18. August 2015

Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten. Bevor Sie eins kaufen, haben Sie das Recht, beim Hersteller, Importeur oder Händler nachzufragen. Das geht ganz einfach: mit dem Online-Formular des Umweltbundesamtes. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet. Dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Auskunftsrecht nutzen, wirbt dieser Werbespot der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
> Gefährliche Chemikalien in Produkten - "The Price You Pay"

Zwei weitere Stoffe auf der Kandidatenliste

08. Juli 2015

Zwei weitere Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of very high concern - SVHC) wurden am 15.06.2015 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, die damit 163 Stoffe umfasst. Die Stoffgruppe der Alkyl-Diester mit ≥ 0,3 Massenprozent Dihexyl-Phthalate wurde wegen fortpflanzungsschädigender Eigenschaften auf die Kandidatenliste aufgenommen. Alkyl-Diester werden beispielsweise als Weichmacher und Schmiermittel, in Klebstoff, Baumaterial, Polymerfolien, Knete und Fingerfarbe eingesetzt.
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Neue Studie zur Datenverfügbarkeit unter REACH

26. Juni 2015

58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Zwar schreibt REACH eindeutige Datenanforderungen vor, gleichzeitig erlaubt die Verordnung den registrierungspflichtigen Unternehmen, bestimmte Prüfungen nicht vorzulegen („Waiving“), sie mit Daten ähnlicher Chemikalien („read-across“) oder mit Hilfe von Struktur-Wirkungsmodellen („QSAR“) zu erfüllen. Dies muss wissenschaftlich plausibel begründet sein. In der Studie überprüften die Behörden die Plausibilität der Begründungen. War dies in der für die Studie zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar, wurde die Datenanforderung als „komplex“ bewertet. Dies betrifft 42 Prozent der Registrierungen. Bei diesen Dossiers muss nun eine Detailprüfung erfolgen.
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Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet

01. Juni 2015

Nach der Diskussion des Beschränkungsvorschlags in den ECHA Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) wird nun die noch ausstehende Entscheidung des RAC in seiner nächsten Sitzung Anfang Juni 2015 erwartet. Mit dem möglichen Inkrafttreten der Beschränkung erwartet das UBA auch eine signifikante Verringerung der Bisphenol A-Mengen in der Umwelt, da Thermopapierverwendungen aus Sicht des UBA einen Haupteintragspfad dieser Chemikalie in die Umwelt darstellen.
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Großbritannien schlägt der EU Beschränkung für Silikonverbindungen D4 und D5 vor

22. Mai 2015

Die beiden cyclischen Silikonverbindungen D4 und D5 (chemisch Octamethylcyclotetrasiloxan und Decamethylcyclopentasiloxan) sind langlebige Chemikalien, die sich in Organismen anreichern. Diese Bewertung als vPvB (very persistent, very bioaccumulative) bestätigte kürzlich der Mitgliedstaatenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Der Direktor der Agentur hatte den Ausschuss befragt, weil das Vereinigte Königreich (UK) vorschlägt, die Verwendung beider Stoffe EU-weit gesetzlich zu beschränken. Besonders D4 findet sich nämlich in verschiedenen Körperpflegeprodukten. Dort werden die Chemikalien nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe INCI als Cyclomethicone, Cyclotetrasiloxane (D4) oder Cyclopentasiloxane (D5) bezeichnet.
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CLP-Verordnung ist ab 01.06.2015 auch für Gemische verbindlich anzuwenden

21. Mai 2015

Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr. 1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification, Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste das bisher vorhandene System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ab.
In der CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am 31.5.2015.

Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen

11. Mai 2015

Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
> Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse
> Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH

Stoffbewertung Bisphenol A: Neues Sicherheitsdatenblatt und aktualisiertes Registrierungsdossier

24. April 2015

Als Reaktion auf die deutsche REACH Stoffbewertung hat der federführende Registrant im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch von der Registrierung erfasst sind. Ist dies nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“ einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen und dies der ECHA anzeigen. Der Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle Verwendung und darauf resultierende Umwelteinträge beschreiben.

Zur Erfüllung der Forderungen aus der Stoffbewertung finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine wichtige Basis für ein anschließendes Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern überwacht werden soll. Dazu passt auch die Initiative der Europäischen Kommission, Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen.
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Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen

15. April 2015

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht seit März 2015 das Public Activities Coordination Tool (PACT) auf ihrer Homepage. Bisher waren dort nur Stoffe aufgeführt, für die eine RMOA (Risk Management Option Analysis – Analyse der Risikomanagement-Maßnahmen) durchgeführt wird. Seit April 2015 ergänzt die ECHA diese Liste regelmäßig um Stoffe, die Mitgliedstaaten auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdung überprüfen.
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Europäische Chemikalienagentur aktualisiert gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung

27. März 2015

Das Umweltbundesamt (UBA) ist bei den deutschen Stoffbewertungen für die Umweltbelange zuständig. Zur Aufstellung des gemeinsamen Aktionsplans nominiert das UBA bevorzugt Stoffe, für die Hinweise auf persistente, bioaakumulierende und toxische Eigenschaften (PBT-Stoffe) oder endokrine Wirkungen (endokrine Disruptoren) vorliegen. In 2015 wird das UBA zwei PBT-Verdachtsstoffe, zwei endokrin wirksame Perchlorate und einen weiteren Stoff mit hormonellen Wirkungen bewerten.
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REACH in der Praxis Fachworkshop am 15. April 2015 in Berlin: REACH Registrierung 2018

20. Mär 2015

Die letzte REACH Registrierungsfrist endet am 1. Juni 2018. Bis dahin müssen alle Chemikalien registriert sein, die in einer Menge von > 1 Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder in die EU importiert werden. Diese Registrierungsfrist betrifft insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen, die zum Teil noch wenig bis keine Erfahrungen mit dem Registrierungsprozess sammeln konnten. In der Reihe REACH in der Praxis ist der nächste Fachworkshop daher genau diesem Thema gewidmet. Der Workshop führt in die notwendigen Arbeitsschritte der Registrierungsprozedur ein und stellt Unterstützungsangebote von Behörden und Verbänden vor. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die umweltbezogene Stoffsicherheitsbeurteilung gelegt. Der Workshop richtet sich bevorzugt an Vertreter/innen kleiner und mittlerer Unternehmen. Programm und Anmeldung unter [9]

Hamburg: Ausstellung Fast Fashion – Die Schattenseiten der Mode 20.März – 20. September 2015

06. März 2015

Die Ausstellung „Fast Fashion“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg beleuchtet das Thema Mode im Hinblick auf die Aspekte Konsum, Ökonomie und Ökologie. Dabei geht es auch um die Auswirkungen der in den Textilien verwendeten Chemikalien auf Mensch und Umwelt. Beispielhaft werden mögliche Wirkungen von perfluorierten Chemikalien, Alkylphenolethoxylaten, Phthalaten und weiteren Chemikaliengruppen dargestellt. Thema sind aber auch Prozesse wie „Stonewashing“, Sandstrahlen von Jeans und Gerben von Leder, für die alternative Methoden vorgestellt werden. Die Ausstellung will Konsumenten anregen ihre Rolle in der Gesellschaft zu hinterfragen und ihre Marktmacht zu nutzen, um positive Veränderungen herbeizuführen. Im „Labor“ werden unter dem Stichwort Slow Fashion Möglichkeiten vorgestellt, wie neue Fasern und Technologien sowie neue Designansätze des Recyclings, Upcyclings oder Zero Waste. Das „Labor“ zeigt auf, wie der ethisch vertretbarer Kleiderschrank von morgen aussehen könnte. Nähere Informationen finden Sie unter [10]

Workshop "Mind the Gap-Data Availability in REACH Registrations”

03. Februar 2015

Auf dem Workshop werden die Ergebnisse eines Forschungsprojekts vorgestellt, in dem 1.800 REACH-Registrierungsdossiers von Chemikalien mit hohen Tonnagen überprüft wurden. Zusätzlich dazu bietet der Workshop allen interessierten Stakeholdern die Gelegenheit zur Diskussion über die generelle Qualität der REACH-Registrierungen.
Der Workshop wird gemeinsam vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisiert und findet am 02. März 2015 im BfR, Didersdorfer Weg 1 (Marienfelde), 12277 Berlin statt.
Nähere Informationen, die Tagesordnung und das Anmeldeformular finden Sie unter [11]

Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu Endokrinen Disruptoren beendet

30. Januar 2015

Im Rahmen eines Impact Assessments zu verschiedenen Regulierungsoptionen für endokrin wirksame Stoffe hatte die Europäische Kommission dazu aufgerufen, verschiedene Optionen zur Identifizierung Endokriner Disruptoren zu kommentieren. Gefragt war unter anderem, ob bei der Identifizierung Endokriner Disruptoren neben den Stoffeigenschaften auch weitere Informationen wie z.B. die Wirkstärke eine Rolle spielen sollen. Dieses lehnt das Umweltbundesamt für die Umweltbewertung von Endokrinen Disruptoren in seinem Kommentar ab.
Weitere Informationen zur Konsultation:
[12]

Sechs neue Stoffe auf der REACH Kandidatenliste

19. Dezember 2014

Seit 17. Dezember umfasst die REACH Kandidatenliste sechs weitere besonders besorgniserregende Stoffe, insgesamt nun 161 Stoffe. Zwei Neuaufnahmen gehen auf Vorschläge des Umweltbundesamtes zurück: UV-Stabilisatoren aus der Gruppe der Phenolbenzotriazole, die vor allem in Kunststoffen, Gummi und Beschichtungen eingesetzt werden. Die beiden Stoffe sind in der Umwelt sehr langlebig, wirken giftig und reichern sich in hohem Maße in Organismen an.
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Kommentierung Beschränkungsvorschlag PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen

17. Dezember 2014

Deutschland hat gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA), deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag kann bis zum 17.06.2015 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Damit die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion im März berücksichtigt werden können, begrüßen die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis zum 01.03.2015. Mit spezifischen Fragen macht die ECHA auf noch relevante Informationen aufmerksam.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

01. Dezember 2014

Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global.
UBA Presseinformation >

REACH Kongress 2014: Dialog. Verantwortung. Perspektiven.

06. November 2014

Auf dem REACH-Kongress 2014 am 1. und 2. Dezember am Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Verantwortungsteilung für die Identifizierung und Minimierung von Chemikalienrisiken in der Praxis funktioniert. Vertreterinnen und Vertretern aller von der EU-Chemikalienverordnung REACH betroffenen Interessengruppen werden sich offen und kritisch zum heutigen Umsetzungsstand austauschen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das UBA als Veranstalter wollen mit diesem Dialog eine gemeinsame Basis für die weitere Entwicklung schaffen.
> zur Kongresswebseite

Gruppierung von Stoffen für das behördliche Risikomanagement

06. November 2014

Dr. Björn Hansen, EU Kommission und Dr. Christoph Schulte, UBA diskutierten bei der ChemSec Veranstaltung „SINnovation - keys for the future“ über die Möglichkeiten, Stoffe beim Risikomanagement zu gruppieren. Die Diskussion war Teil einer Veranstaltung der NGO „ChemSec“ am 08.10.2014 in Brüssel zur Erweiterung der SIN-Liste (Substitute It Now). Die Liste der Chemikalien, für die ChemSEC eine Substitution fordert, wurde um 28 auf 831 Stoffe erweitert. Die neuen Stoffe wählte ChemSEC überwiegend wegen ihres endokrinen Wirkmechanismus oder wegen persistenter, bioakkumulierender Eigenschaften aus. Bei der Veranstaltung stellte ChemSEC auch ein Konzept zur Identifizierung ähnlicher Stoffe (SINimilyrity tool) vor.
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Welche Stoffe prüfen die Behörden? ECHA und deutscher Helpdesk erweitern REACH-Informationsangebot.

13. Oktober 2014

Seit Kurzem informiert die europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website darüber, welche Chemikalien aktuell unter REACH auf dem Prüfstand stehen. Für diese Stoffe analysieren die Behörden die Risikomanagement-Optionen. Mit der RMOA (Risk Management Options Analysis) dokumentieren sie, wie Risiken angemessen reguliert werden sollen. Zu den möglichen Regelungen gehören z.B. eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, die Zulassungspflicht oder eine Beschränkung. Das neue „Public Activities Coordination Tool“ (PACT) beschreibt den Stand einer RMOA und, nach der EU-weiten Diskussion, die Schlussfolgerungen daraus.
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ECHA schlägt weitere 22 Stoffe für Zulassungpflicht vor

05. September 2014

Bis zum 30. November ist es möglich, die nächsten Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für die Fortschreibung des Anhangs XIV zu kommentieren. Der Anhang XIV umfasst alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die unter REACH zulassungspflichtig sind. Erstmals wird in dieser Kommentierungsrunde bereits nach möglichen sozioökonomischen Folgen einer Zulassungspflicht gefragt.
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ECHA veröffentlicht zehn SVHC-Vorschläge

05. September 2014

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat zehn Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) veröffentlicht, die bis zum 16.10.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden können. Im Dezember entscheidet dann der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA über die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste.
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Europäische Chemikalienagentur wirbt für REACH Verbraucherrechte

18. Juli 2014

Mit einem sehenswerten Werbespot macht die Europäische Chemikalienagentur ECHA neuerdings auf die REACH Auskunftsrechte aufmerksam. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert ihr Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in Produkten zu nutzen. „Jedes Produkt besteht aus Chemikalien“, heißt es in dem Spot, „Achten Sie darauf, dass nicht Sie den Preis für gefährliche Chemikalien zahlen müssen“. Um Ihr Auskunftsrecht zu nutzen, müssen Sie eine Anfrage an den Hersteller, Importeur oder Händler eines Produktes stellen. Am einfachsten geht das über das Online-Formular des Umweltbundesamtes. Nach Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur versendet.

Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation

18. Juli 2014

Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften). Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt, können sich in Organismen anreichern und sind gleichzeitig giftig – eine ungewünschte Kombination von Eigenschaften. REACH fordert daher, solche Stoffe zu ersetzen.
Am 26. und 27. Juni führte das UBA einen internationalen Bioakkumulations-Workshop in der Aula des Bauhauses in Dessau durch, an dem über 70 Vertreter der Wissenschaft, Industrie und Behörden teilnahmen. Ziel des Workshops war es, das Verständnis der Bioakkumulation zu verbessern, weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen und einen Beitrag zur Verbesserung von Bewertungsstrategien zu leisten.
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Beschränkungsvorschlag von Bisphenol A in Thermopapier – Öffentliche Kommentierung gestartet

14. Juli 2014

Nachdem die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für Sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA das überarbeitete französische REACH Beschränkungsdossier für die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier als konform mit den REACH-Anforderungen erklärt haben, hat die ECHA am 18.06. das öffentliche Kommentierungsverfahren zu dem Beschränkungsvorschlag eröffnet.
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UBA-Outdoorjacken-Test: Wetterschutz schädigt die Gewässer

09. Juli 2014

15 wetterfeste Funktionsjacken ließ das UBA untersuchen - und fand in allen Imprägnierungen poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC). Dies ist problematisch, da PFC durch Verflüchtigen in die Luft und beim Waschen in die Gewässer gelangen, wo sie nicht abgebaut, sondern weltweit verbreitet werden. > [13]

Erste Zulassung unter REACH beschlossen

24. Juni 2014

Am 18.06.2014 hat der REACH Regelungsausschuss der EU Kommission die erste Zulassung unter REACH beschlossen. Bei dem Zulassungsantrag der Firma Rolls Royce geht es um die Verwendung des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers DEHP bei der Herstelllung von Triebwerksschaufeln für Flugzeugtriebwerke. Weil Ersatzstoffe noch nicht ausreichend getestet sind, darf DEHP für weitere sieben Jahre für diesen Zweck verwendet werden.
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Kandidatenliste enthält 155 besonders besorgniserregende Stoffe

20. Juni 2014

Am 16.06.2014 wurde die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), nach einstimmigem Beschluss des Ausschusses der EU-Mitgliedstaaten, um 4 auf nun 155 Stoffe erweitert. Zwei Natriumborate, der Weichmacher DIHP (1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear) und Cadmiumchlorid wurden aufgenommen, weil sie krebserregende, mutagene und/oder fortpflanzungsschädigende Eigenschaften haben. Damit umfasst die Kandidatenliste 155 SVHC.
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Wissenschaftlicher Ausschuss für Risikobeurteilung unterstützt EU-weite Beschränkung von Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten

19. Juni 2014

Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) unterstützt mit seiner Stellungnahme Anfang Juni den schwedischen Vorschlag einer EU-weiten Beschränkung von Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten. Ziel der Beschränkung ist das Verbot des Inverkehrbringens von Textilbekleidung, Stoffaccessoires und Heimtextilien, die diese Chemikalien enthalten.
Deutschland bereitet gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung eines weiteren umweltschädigenden Stoff vor. Der Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens, des Imports und der Verwendung von der Perfluoroktansäure (PFOA), ihrer Salze und Vorläuferverbindungen wird im Oktober bei der europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

Bisphenol-A Emissionen in die Umwelt

17. Juni 2014

Wegen der Wirkungen auf das Hormonsystem ist Bisphenol A eine weltweit sehr umstrittene, aber auch wirtschaftlich bedeutende Chemikalie. Allein in Europa stellt die chemische Industrie jährlich 1.15 Millionen Tonnen davon her. Bisphenol A ist ein Ausgangsstoff für Polycarbonate und Epoxidharze, die beispielsweise für Plastikflaschen oder Doseninnenbeschichtungen verwendet werden. Bisphenol-A dient auch als Entwickler in Thermopapier. Wissenschaftler weisen Bisphenol-A regelmäßig in der Umwelt nach. An einer UBA-Studie beteiligte Wissenschaftler werteten aktuelle Daten von Unternehmen, Datenbanken und wissenschaftlichen Studien aus und ermittelten so, aus welchen Quellen und in welchen Mengen Bisphenol-A in die Umwelt gelangt.
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Auskunftsrecht zu Chemikalien in Verbraucherprodukten

13. Juni 2014

Alltagsprodukte wie Möbel, Sportartikel, Schuhe, Werkzeuge etc. können besonders besorgniserregende Chemikalien enthalten. Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über solche Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie eine Anfrage beim Hersteller oder Importeur. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. Weiterlesen

Wie können Nanomaterialien mit REACH angemessen bewertet werden

17. April 2014

Seit mehreren Jahren diskutieren die Europäischen Mitgliedstaaten, wie sich spezifische Risiken durch Nanomaterialien angemessen bewerten und bei Bedarf auch regulieren lassen. Denn in Nanoform haben Chemikalien oft völlig andere Eigenschaften und Wirkungen. Auch Verteilung- und Transportmechanismen im Organismus sind durch die Aufnahme als Partikel verschieden. Die große Oberfläche von Nanomaterialien bedingt ein besonders großes Wechselwirkungspotential mit Umweltmedien und biologischen Systemen.
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UBA-Workshop zur Bioakkumulation

11. April 2014

Vom 26. bis 27 Juni 2014 organisiert das UBA in Dessau einen Workshop zur Bioakkumulation von Stoffen. Die Bioakkumulation ist ein zentrales Kriterium bei der Gefahrenabschätzung von Chemikalien und der Identifizierung persistenter bioakkumulierender Stoffe als besonders Besorgnis erregende Substanzen nach der REACH-Verordnung. Partner der Veranstaltung sind das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME)Schmallenberg , das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin Hannover (ITEM), das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) Leipzig, die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen und das Analytische Laboratorium Luhnstedt. Gemeinsam mit weiteren internationalen Expertinnen und Experten soll der aktuelle Wissensstand zur Bioakkumulation und Möglichkeiten diskutiert werden, wie der aktuelle Bewertungsansatz erweitert werden kann. Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler und interessierte Akteure aus den Bereichen der Regulatorik und Industrie.
Weitere Details sind der detaillierten Workshopankündigung zu entnehmen. Anmeldungen bitte per Email bis zum 13.6.2014 an: [mailo:uta.zacharias@uba.de]

Neuer CoRAP veröffentlicht: Deutschland bewertet 2014 sieben Stoffe

04. April 2014

Am 26. März hat die ECHA den aktualisierten Community Rolling Action Plan (CoRAP) für die Jahre 2014 bis 2016 veröffentlicht. Dieser Plan benennt die für die jeweiligen Jahre geplanten Stoffbewertungen unter REACH, die von den einzelnen Behörden der Mitgliedsstaaten angekündigt sind. Von den 51 für 2014 gemeldeten Bewertungen übernimmt Deutschland sieben. Fünf dieser Bewertungen werden durch das Umweltbundesamt (UBA) erfolgen. Bei der Stoffbewertung werden Verdachtsmomente bezüglich der Gefährdung der Umwelt oder Gesundheit überprüft. Ggf. können auch weitere Untersuchungen seitens der Unternehmen gefordert werden. Die Stoffbewertung muss innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des aktualisierten CoRAP abgeschlossen sein.
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Kommentierung der aktuellen SVHC-Vorschläge

04. April 2014

Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ([14]) vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014 über die ECHA-Internetseite kommentiert werden. Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA im Juni entscheiden.
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Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor

04. April 2014

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht. Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für die eine Zulassungspflicht besteht. Die Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind.
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Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend

04. April 2014

Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) hat am 19.03.2014 seine Stellungnahme zum französischen Vorschlag veröffentlicht, Bisphenol A als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen. Anlass sind die nachteiligen Wirkungen des Stoffes auf die sexuelle Funktion und die Fruchtbarkeit – sie gefährden die Fortpflanzung. [Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A]

6. internationale Tagung zu per- und polyfluorierten Chemikalien

25. März 2014

Vom 15. bis 18. Juni 2014 findet an der Hochschule Fresenius in Idstein die 6. internationale Tagung zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) statt. PFC sind wegen ihrer Umweltgefährdung für das UBA eine Stoffgruppe, die weiterer gesetzlicher Regulierung bedarf. Deshalb beteiligt sich das UBA aktiv an der Organisation dieser Veranstaltung. Im Rahmen dieser Tagungsreihe präsentieren und diskutieren Wissenschaftler und Regulatoren aus der ganzen Welt über wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen in Bezug auf diese besorgniserregende Stoffgruppe. Weitere Informationen zur Tagungsreihe, insbesondere zur diesjährigen Tagung, finden Sie unter [15]. Mehr Informationen zu PFC, ihren Verwendungen und den Besorgnissen aus der Umweltperspektive finden Sie unter [16] sowie [17]

Standardisation of release factors for the exposure assessment under REACH - Developments since 2010

21. März 2014

Unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Freisetzung eines Stoffes in die Umwelt anhand von Emissionsfaktoren abgeschätzt. Die Industrie kann hierfür realistische Emissionsfaktoren ableiten indem sie sogenannte spezifische Umweltfreisetzungskategorien (spERCs) entwickelt und dies in einem Datenblatt dokumentiert. In einem Gutachten wurden die Plausibilität der Emissionsfaktoren sowie die Qualität der Dokumentation der im Juli 2013 verfügbaren spERCs und ihrer Datenblätter untersucht und bezüglich der Umsetzung von Empfehlungen einer Vorgängerstudie geprüft.
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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt -

19. März 2014

Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole.
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Chemikalien: Leitfaden zur CLP-Verordnung überarbeitet

19. März 2014

Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren. In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert.
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Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD

19. März 2014

Wärmedämmung wird angesichts der Klimaveränderungen immer dringender. Polystyroldämmstoffe oder auch Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder Beschichtungen von Gehäusekunststoffen werden künftig kein Flammschutzmittel HBCD mehr enthalten dürfen.
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Aufruf zur Übermittelung von Informationen zu PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen

07. März 2014

Im Oktober dieses Jahres wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA) sowie deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der vorläufige Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist detailliert auf der ECHA-Webseite beschrieben. Um noch bestehende Informationslücken zur Verwendung von PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen sowie Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von Alternativen zu füllen sind Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender aufgerufen bis 30. April 2014 im Rahmen einer Umfrage („Call for Evidence“) ihnen vorliegende Informationen zu übermitteln. Das Umfrageformular und ein Statusbericht zur Beschränkung finden Sie auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden: [18]

Aufnahme weiterer 7 Stoffe auf die REACH Kandidatenliste

27. Dezember 2013

In sechs Jahren haben die Europäische Chemikalienagentur und die Mitgliedstaaten 151 Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert Am 16.12.2013 nahm die Europäische Chemikalienagentur sieben weitere Stoffe in die REACH Kandidatenliste auf. Damit sind es nun 151 Stoffe. Nach fünf Jahren waren bereits 138 Stoffe auf der Kandidatenliste. Denn 136 Stoffe auf der Liste im Jahr 2012 war das erklärte Ziel der EU Kommissare für Umwelt, Janez Potocnik, und Wirtschaft und Unternehmen, Antonio Tajani. Nachdem der Druck der EU-Kommission abnahm, sind 2013 nur 13 Stoffe dazugekommen.
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Allwetterkleidung kann gefährliche Chemikalien enthalten

18. Dezember 2013

Ob Sommer oder Winter, ob Stadt oder Natur. Eine schicke „Outdoorjacke“ lässt Naturverbundenheit erkennen. Greenpeace hat wetterfeste Jacken und Handschuhe auf gefährliche Chemikalien testen lassen und wurde fündig.
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UBA-Leitfaden „Nachhaltige Chemikalien“ in der Anwendung

18. Dezember 2013

Akteure in einem kleinen und einem mittleren Unternehmen (KMU) haben getestet, wie nachhaltig Chemikaliensubstitutionen sind. Die Bewertung mit den stoffbezogenen Kriterien des Leitfadens „Nachhaltige Chemikalien“ zeigt, dass die Substitute insgesamt nachhaltiger abschneiden als die ursprünglich verwendeten Stoffe. Mit dem Leitfaden existiert somit ein Instrument, das in KMU die Diskussion um Problemstoffe und nachhaltigere Chemikalien anstoßen, Stoffrisiken schrittweise bewerten und nicht nachhaltige von nachhaltigen Chemikalien ausweisen kann. Die Ergebnisse zum Projekt „Chemikalienauswahl und -anwendung in kleinen und mittelständischen Unternehmen: Analyse der Nachhaltigkeitsgrade“ (FKZ 360 01 064) können hier abgerufen werden. [weiterlesen...]

REACH: Erstmals Grenzwerte für PAK in Spielzeugen und Sportartikeln

10. Dezember 2013

Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten müssen PAK-Gehalt verringern
Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten. Um die neuen Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller bis zum Jahresende 2015 ihre Produktionsprozesse optimieren – das gilt auch für Importprodukte, in denen häufig PAK nachgewiesen werden. PAK stehen seit Jahrzehnten wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore weisen regelmäßig hohe PAK-Gehalte in vielen Alltagsprodukten nach.
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Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen in deutscher Übersetzung

10. Dezember 2013

Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen.
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Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016

18. November 2013

Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet ([19]). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen.
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Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln!

20. August 2013

Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen.
Rede von UBA-Präsident Flasbarth

PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods

26. Juli 2013

Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT) bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und gelten darum unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).
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Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH

26. Juli 2013

Für die Registrierung von Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich. Diese Standarddaten werden in physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Angaben gegliedert.
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Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe

16. Juli 2013

Nach Art. 57 f können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko für Mensch und Umwelt durch die Verwendung angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine Zulassung jedoch nur möglich, wenn die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen und keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4).
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Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen

20. Juni 2013

Die Kandidatenliste umfasst nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen.
Ein Ziel von REACH ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten bestätigten drei weitere Vorschläge des Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA), die ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der norwegischen REACH-Behörde erarbeitet.
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Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes

20. Juni 2013

Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien > >

Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland

07. Juni 2013

Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein.
Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung.
Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden.
Presseinformation und Presse-Memo der ECHA
ausführliche Auswertung ECHA-Website
Datenbank der ECHA und Liste der registrierten Stoffe

Stoffbewertungen unter REACH

04. Juni 2013

Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN) und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf). Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig.
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Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft

27. Mai 2013

Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Beschränkungen.
Industrie und Handel müssen ihre Kunden informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt dabei, diese Anfragen online zu stellen ([20]). Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
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REACH - Was ist das?

17. April 2013

Ferntransportpotential? Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier direkt herunter:
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PFC-Planet: Chemikalien sind überall

11. Februar 2013

Chemikalien im Trinkwasser und in der Muttermilch? Was viele nicht ahnen, ist Alltag. Eine App des Umweltbundesamts erklärt, wie Perfluorchemikalien (PFC) in unsere Nahrungskette und Körper gelangen – und welche Konsequenzen das hat. Videos und animierte Schaubilder zeigen aber auch, was Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen tun können. Informieren Sie sich über unsichtbare Chemie. Für die besonders langlebigen PFC geht das jetzt noch einfacher mit der kostenlosen App „PFC-Planet“ für das iPad. Nutzen Sie über dieses Portal außerdem Ihr Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden Chemikalien in Produkten.

Hintergrundpapier PAK - ab sofort auch englische Version verfügbar

30. Januar 2013

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.

Ziel der EU-Kommission erreicht: 138 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste

19. Dezember 2012

Vom 10. bis 14.12.2012 tagte der Ausschuss der Mitgliedstaaten und nahm, 54 weitere Stoffe auf die REACH Kandidatenliste auf. Damit erreicht die EU Kommission ihr Ziel, bis Ende 2012 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Das Umweltbundesamt hat intensiv an der Identifizierung von Kandidatenstoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH hat das UBA 18 Stoffe als besonders besorgniserregend vorgeschlagen, zuletzt vier perfluorierte Chemikalien, Nonylphenol und Oktylphenolethoxylate.
Das nächste Ziel der Kommission ist, bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Liste aufzunehmen und regulierende Maßnahmen einzuleiten. Dazu stimmt die EU-Kommission derzeit mit den Mitgliedstaaten einen Arbeitsplan ab („Road-map“).
Kandidatenliste: http://echa.europa.eu/candidate-list-table (Ergänzung voraussichtlich am 21.12.2012)

REACH-Pflichten des Handels – Neuer UBA-FLYER für den Einzelhandel

12. Dezember 2012

Gefährliche Chemikalien in Sportschuhen, Textilien oder Kinderspielzeug erregen die Gemüter. Wenn ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt vorkommt, muss dies Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitgeteilt werden – innerhalb von 45 Tagen. Doch wie verhält man sich als Einzelhändler bei einer Verbraucheranfrage und welche Stoffe gelten überhaupt als besonders besorgniserregend? Auf diese und weitere Fragen antwortet der neue Flyer des Umweltbundesamtes „Chemikalien in Produkten“, der gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) herausgegeben wird. Hier kann der Flyer kostenlos herunter geladen werden: REACH-Pflichten des Handels

Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) weiter im Visier

10. Dezember 2012

In der 50 KW entscheidet das Mitgliedstaatenkommittee (MSC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) über die besonders besorgniserregenden Eigenschaften der ersten vier per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die langkettigen perfluorierten Carbonsäuren C11-14-PFCA als sehr persistente und sehr bioakkumulierende Chemikalien (vPvB) identifiziert werden. Vorgeschlagen hatte dies das UBA im August: http://www.reach-info.de/pfc.htm Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) verleihen unter anderem Textilien wasserdichte und schmutzabweisende Eigenschaften. Greenpeace hat in einer aktuellen Studie solche Stoffe in Outdoorkleidung nachgewiesen.
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Alles über Chemikalien - eChemPortal wächst weiter

06. Dezember 2012

Chemikalien sind alltäglich. Einen einfachen und schnellen Zugriff auf qualitätsgesicherte Informationen zu chemischen Eigenschaften von Chemikalien sowie zu Gefahren für Umwelt und Gesundheit bietet das eChemPortal. Zwei Herangehensweisen sind möglich – die Suche nach Informationen zu einer bestimmten Chemikalie (Chemical Substance Search) oder die Suche nach verschiedenen Chemikalien, welche bestimmte Eigenschaften gemein haben (Chemical Property Data Search). eChemPortal ist kostenlos zugänglich und erleichtert den Zugang zu Informationen durch ein einheitliches Abfrageformat für Daten aus 26 bereits angeschlossenen globalen Datenbanken, unter anderem der ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur – mit allen dort unter REACH registrierten Chemikalien.
Linkliste zu Stoffdaten ...
eChemPortal >

Ergebnisbericht zu Multistakeholder-Workshop zur Erstellung und Anwendung von spERCs veröffentlicht

28. November 2012

Im Rahmen der Registrierung eines Stoffes muss unter Umständen eine Schätzung der Höhe der Einträge in die Umwelt erfolgen. Die im REACH-Leitfäden R.16 für bestimmte Anwendungen festgelegten Emissionsfaktoren werden von Industrievertretern als zu hoch angesehen und führen aus ihrer Sicht zu einer Überschätzung der Emissionen in die Umwelt. Aus diesem Grund entwickelten Industrieverbände branchenspezifische Emissionsfaktoren (spERCs), die auf dem brancheneigenen Wissen basieren und zum Teil auch Stoffeigenschaften berücksichtigen. In einem Fachworkshop im April 2011 stellten Vertreter von Branchen und Behörden ihre Vorgehensweise bei der Entwicklung von spERCs vor. weiterlesen...

In context of the registration of a substance registrants may have to conduct an estimation of the emissions to the environment. The default emission factors in the REACH TGD on Chemical Safety Assessment and Information Requirements (part R.16) are regarded by industry representants to be too conservative and to overestimate the emissions from real processes in industry. Because of this reason several industry associations developed specific emission factors (spERCs) which take into account specific processes within an industry sector and substance specific properties. In April 2011 representatives from industry and authorities organised an expert workshop where procedural methods for developing spERCs and findings from a research project on the reliability of spERCs were presented. Further information...

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich – Giftig – Unvermeidbar?

21. November 2012

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
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Hintergrundpapier

Abverkaufsfrist für nach Stoffrichtlinie gekennzeichnete Stoffe endet zum 01.12.2012

12. Oktober 2012

Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen ist seit dem 01.12.2010 die CLP-Verordnung (EU-Verordnung 1272/2008) verbindlich anzuwenden. Für Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden und noch gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, endet zum 01.12.2012 die zweijährige Abverkaufsfrist. Somit sind ab dem 01.12.2012 alle Gebinde mit chemischen Stoffen nur noch entsprechend der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Im Sicherheitsdatenblatt ist neben der Einstufung gemäß CLP-Verordnung auch weiterhin die Einstufung gemäß Stoffrichtlinie anzugeben. Diese Übergangsfrist endet zum 01.06.2015.

2. ATP zur CLP-Verordnung wird zum 01.12.2012 für Stoffe verbindlich

12. Oktober 2012

Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.

Ferntransportpotenzial – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist

10. Oktober 2012

Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potenzial (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.

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ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf

12. September 2012

Das Ziel der EU-kommission - 136 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste bis Ende 2012 - wird vorraussichtlich erreicht. Zu den 17 Vorschlägen der Mitgliedstaaten bringt die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) überraschend 37 weitere Stoffe zur Identifizierung als besonders besorgniserregend ein. Das UBA trägt sechs Stoffe bei und unterstützt damit eine lange Kandidatenliste.

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Umweltmonitoring

13. Juli 2012

Umweltmonitoring sollte unter REACH stärker für regulatorische Aufgaben sowie zur Wirksamkeitsbewertung und Erfolgskontrolle genutzt werden. Dies war ein Ergebnis eines englischsprachigen UBA-Workshop vom 18. – 19. April 2012 in Dessau. Hier wurden erste Erkenntnisse eines laufenden Forschungsvorhabens (FKZ 3710 63 404) sowie Aktivitäten und Erfahrungen einiger Mitgliedsstaaten zur Nutzung von Umweltmonitoringdaten unter REACH präsentiert. Es wurde vorgeschlagen bei der Risikobewertung von Chemikalien unter REACH die stärkere Nutzung von Daten aus dem Umweltmonitoring zu etablieren.

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Roh- und Trinkwasserschutz unter REACH stärken

13. Juli 2012

Das Umweltbundesamt möchte den Trinkwasserschutz unter REACH stärken. Nur wenige Studien befassen sich bisher mit dem Eintrag von Chemikalien, die unter REACH registrierungspflichtig sind, von der Verwendung bis ins Roh- und Trinkwasser. Das Umweltbundesamt möchte dazu beitragen für die registrierenden Unternehmen geeignete Leitlinien zu entwickeln, damit diese möglichst frühzeitig potentielle Rohwasserkontaminanten identifizieren und ggf. risikomindernde Maßnahmen bei der Verwendung durchführen können.

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Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht

31. Mai 2012

Ab sofort hilft Ihnen dieser Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt haben ein Online-Formular entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
UBA Presseinformation >

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: Bisphenol A

26. März 2012

Das Umweltbundesamt (UBA) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“

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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: R-1234yf =

26. März 2012

Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten.

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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: PAN

26. März 2012

Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.

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Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010) - jetzt auch englische Version

05. März 2012

Am 22. Juli 2010 trat die neue OECD Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seit dem gibt es vermehrt Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte, damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACh.

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Kandidatenliste der ECHA

26. Januar 2012

Die Liste der besonders besorgnis erregenden Stoffe, welche für eine Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) in Frage kommen, wurde auf 73 Stoffe erweitert.

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Workshopreihe des Umweltbundesamtes – REACH in der Praxis

18. Januar 2012

Im Juni 2013 endet die Registrierungsperiode für Chemikalien mit einer Produktionsmenge von mehr als 100 Tonnen pro Jahr. Für die Registranten meist aus KMU stellt die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen von REACH eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund werden Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMU) die erfolgreiche Workshop-Reihe REACH in der Praxis 2012 und 2013 mit insgesamt acht Fachworkshops zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung von REACH fortsetzen.

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REACH: Erster Erfolg gegen hormonell wirkende Chemikalie

14. Dezember 2011

Mit Octylphenol bewertet die EU erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen und damit gesundheitlich bedenklichen Wirkung als „besonders besorgniserregenden Stoff“ nach der Chemikalienverordnung REACH. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. Studien zeigten, dass der Stoff schon in niedrigen Konzentrationen die Entwicklung und Fortpflanzung von Fischen schädigt. Das UBA hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet.

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Leitfaden zum Scaling hilft bei der sicheren Verwendung von Stoffen

01. Dezember 2011

Unter der EU -Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten*, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.

* „Entwicklung einer Handlungsempfehlung zur Bestimmung der sicheren Verwendungsbedingungen von Chemikalien durch Scaling“; FKZ: 360 01 057

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien - neue Version

25. November 2011

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben*einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.

* „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Gutachten zur aggregierten Exposition

07. Oktober 2011

Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.

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Kurzinfo "Einmal Erzeugnis - immer ein Erzeugnis"

01. Sept. 2011

Die Kurzinfo soll eine konkrete Hilfestellung für Erzeugnisimporteure und -produzenten sein, den von Deutschland unterstützten Ansatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ in der Praxis umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Informations- und Meldepflichten von besonders besorgniserregenden Stoffen im Fall von zusammengesetzten (komplexen) Erzeugnissen, die aus einzelnen Erzeugnissen bestehen.

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Umweltbundesamt rät zur Regulierung von Octylphenol - Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht

31. August 2011

Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt.

weiterlesen...(UBA-Presseinformation)

Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung

24. August 2011

Das Umweltbundesamt hat eine deutsche Arbeitsübersetzung des Kapitels R.8: Charakterisierung der Dosis[Konzentrations]-Wirkungs-Beziehung für die menschliche Gesundheit (Guidance on information requirements and chemical safety assessment Chapter R.8: Characterisation of dose[concentration]-response for human health) veröffentlicht.

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EU-Chemikalienverordnung REACH: Industrie muss ihre Verantwortung ernster nehmen

02. August 2011

Gemäß der 2007 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Hersteller und Importeure von Chemikalien für ihre Stoffe Dossiers erstellen, um den sicheren Einsatz zu belegen. Doch jedes fünfte Dossier entspricht nach ersten Auswertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht den Vorgaben. „Meine Empfehlung an die Industrie ist, die Eigenverantwortung nicht als Schlupfloch zu sehen, sondern als Chance“, sagt UBA-Präsident Flasbarth. Ergänzend muss die Kontrolle durch die ECHA und die nationalen Behörden verstärkt werden.

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit VDI Nachrichten, 29.07.2011

> UBA-Präsident Flasbarth im Interview mit Deutschlandfunk, 01.08.2011

Chronische Tests in der Umweltbewertung von Chemikalien

01. Juli 2011

In welchen Fällen erwartet das Umweltbundesamt (UBA) chronische Tests als Grundlage für eine ökotoxikologische Stoffsicherheitsbewertung? Grundlage aller Entscheidungen ist die REACH-Verordnung 1907/2006, die den Herstellern und Importeuren (hier kurz Registranden genannt) von Stoffen als solchen und in Gemischen die Verantwortung für eine adäquate Stoffsicherheitsbeurteilung zuweist.

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Bioakkumulation in der PBT-Bewertung

01. Juli 2011

Die Bioakkumulation ist eines der drei Kriterien, die zusammen betrachtet einen Stoff als besonders besorgniserregend kennzeichnen. Dieser Beitrag erklärt, warum es wichtig ist die Bioakkumulation zu bewerten und was unter dem Begriff zu verstehen ist.

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"Wirksame Kontrolle" von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)

01. Juli 2011

Die REACH-Verordnung (EG/1907/2006) unterstellt die Herstellung und Verwendung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften einer Zulassungspflicht. Aus Sicht des Umweltschutzes sind hierbei die Anforderungen an eine wirksame Kontrolle von persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Stoffen klärungsbedürftig, deren Zulassung nicht auf Basis einer wirksamen Kontrolle nach Art. 60 Abs. 2 erfolgen kann, sondern im Rahmen einer breiteren Abwägung nach Art. 60 Abs. 4 möglich ist.

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Trichlorbenzene - kritische Stoffe mit Ferntransportpotenzial

15. Juni 2011

Trichlorbenzene verbleiben lange in der Umwelt, reichern sich in Lebewesen an und sind giftig. Mit Luftströmungen werden sie weltweit in der Atmosphäre verteilt. Wenn sie freigesetzt werden, gelangen die Trichlorbenzene auch in weit abgelegene Regionen, z.B. in die Arktis, und können sich dort in der Natur anreichern, weil sie nur schwer abbaubar sind. Trichlorbenzene sind sehr giftig für Wasserlebewesen. Aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften wurden die Trichlorbenzene vom Umweltbundesamt als besonders besorgniserregende Stoffe vorgeschlagen.

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Schutz vor besorgniserregenden Stoffen verbessert

31. Mai 2011

Unter diesem Titel gab das Umweltbundesamt am 31.05. eine Presseinformation heraus. Anlass ist die Verpflichtung für Unternehmen, ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Verbraucher können ihre Auskunftsrechte über diese Stoffe in Erzeugnissen gegenüber Händlern, Herstellern oder Importeuren geltend machen. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Für die Anfragen stellt das UBA einen Musterbrief bereit.

weiterlesen... (UBA-Presseinformation)

Verordnung (EU) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011

25. Mai 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XII (Cadmium)

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Gutachten Risikobewertung für Metalle unter REACH

29. April 2011

Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung der Exposition von Organismen gegenüber Metallen und der Beurteilung möglicher toxischer Effekte auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend einem technischen Leitfaden durchgeführt, der auf einem Bewertungskonzept beruht, das von den Metallverbänden entwickelt wurde. Das Wesentliche an diesem Konzept ist die Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit, die eine realitätsnahe und mit wenigen Unsicherheiten behaftete Risikobewertung von Metallen ermöglichen soll. Jedoch werden durch dieses Konzept neue Unsicherheiten eingeführt.

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Notifizierung von Erzeugnissen zum 1. Juni 2011

14. April 2011

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind rechtlich verpflichtet, die ECHA zu unterrichten, falls besonders Besorgnis erregende Stoffe der Kandidatenlistemit mehr als 0,1 Massenprozent in ihren Erzeugnis enthalten sind und deren Menge insgesamt mehr als 1 t/a pro Hersteller oder Importeur beträgt.

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Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbeurteilung unter REACH

31. März 2011

Mit der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH müssen die verantwortlichen Unternehmen für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt schätzen und für jede Verwendung die Risiken für Mensch und Umwelt charakterisieren. Die Emissionen werden in erster Näherung mit Hilfe von Standardannahmen geschätzt, die die technischen Leitlinien der ECHA festlegen. Diese „Emissionsfaktoren“ fassen eine breite Palette von Verwendungen zusammen und sind eher konservativ angelegt. Um die Emissionen genauer zu ermitteln, haben einige Fachverbände für ihre Branchen „spezifische Emissionsfaktoren“ entwickelt. Auch diese sind Schätzungen, beschreiben die Emissionen aber genauer als die Standardwerte. Ein UBA - Gutachten hat die spezifischen Emissionsfaktoren und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen durchleuchtet. Da diese Annahmen nicht immer nachvollziehbar sind, schlagen die Gutachter Verbesserungen zur Dokumentation und Kommunikation der spezifischen Emissionsfaktoren vor. Die Ergebnisse werden mit dem Verband der Chemischen Industrie (CEFIC) und Vertretern aus Industrie sowie Behörden Mitte April 2011 diskutiert. Das Ziel ist, die Emissionen von Industriechemikalien in die Umwelt realistisch zu bewerten.

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Plastikweichmacher in Kindertagesstätten - Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen

25. März 2011

Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden.

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EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH

25. März 2011

Am 15. März wurde der überarbeitete Anhang XIII der REACH-VO veröffentlicht. Er enthält die neuen PBT-/vPvB-Kriterien, mit deren Hilfe besonders besorgniserregender Stoffe identifiziert werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe unter REACH ist auch das Umweltbundesamt betraut und es begrüßte die neuen Kriterien, da sie mit einigen Verbesserungen verbunden sind. Als eine wichtige Neuerung, können nun alle wichtigen Informationen bei der Bewertung der umweltgefährdenden Eigenschaften von Stoffen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die neuen PBT-/vPvB-Kriterien ein wichtiger Beitrag für das Ziel von REACH Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen.

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Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15. März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XIII

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Verordnung (EU) Nr. 252/2011 der Kommission vom 15. März 2011

15.März 2011

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I

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Bewertung und Regulation von Umwelthormonen

11. März 2011

Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von hormonell wirksamen Stoffen. Die Firmen müssen Daten einreichen um die Sicherheit ihrer Chemikalien zu gewährleisten. Diese reichen jedoch nicht aus um hormonelle Wirkungen zu bestimmen. Es wurden daher verschieden Methoden eingesetzt um dafür Kriterien zu entwickeln. So sollte ein Werkzeug für die Stoffevaluierung erstellt werden. (FKZ: 206 67 448/05)

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Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010

08. Februar 2011

zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

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Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO

13. Januar 2011

Im Rahmen von REACH wird bislang die Bewertung der Trinkwasserrelevanz von Stoffen nicht explizit gefordert. Das Umweltbundesamt sieht es als eine wichtige Aufgabe den Trinkwasserschutz unter REACH zu stärken. In einem ersten Gutachten konnten bereits Screening-Kriterien abgeleitet werden, die zukünftig sowohl von Industrie als auch Behörden genutzt werden können, um potentiell trinkwasserrelevante Stoffe frühzeitig zu identifizieren. (FKZ: 36301241)

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Nachhaltiger Innovationsmotor Chemikalienleasing

15.Oktober 2010

In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes* wurden in Deutschland Pilotprojekte zu Chemikalienleasing initiiert, um praktische Erfahrungen zu gewinnen sowie um Qualitätskriterien für umwelt- und gesundheitgerechtes Chemikalienleasing zu überprüfen. Die Pilotprojekte zeigten hierbei eindrucksvoll, dass die Verknüpfung von ambitionierten Umweltzielen mit wirtschaftlichen Interessen ein nachhaltiges Chemikalienmanagement mit Vorteilen für beide, Ökonomie und Umwelt, ermöglicht.
(*) “Chemikalienleasing als Modell zur nachhaltigen Entwicklung mit Prüfprozeduren und Qualitätskriterien anhand von Pilotprojekten in Deutschland“ (FKZ: 3707 67 407)

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien

15.Oktober 2010

Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben* einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.
(*) „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402

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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission vom 8. Oktober 2008

08.Oktober 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V

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Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"

21. Juli 2010

In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.

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Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"

24. Juni 2010

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010

UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus

18. Juni 2010

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.

zum Hintergrundpapier - UBA Presseinformation

UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus

07. Juni 2010

Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.

zur Broschüre

Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010

06. April 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)

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neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar

17. Februar 2010

IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.

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Quelle

Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH - Abgerufen: 09.06.2017

Siehe auch

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