Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Durchsturzsicherheit''' ist eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.
'''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.


Prüfungen erfolgen nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''':  
Die Prüfungen erfolgt nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''':  
: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“'''  
: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“'''  



Version vom 28. April 2023, 11:50 Uhr

Durchsturzsicherheit war auche eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Die Prüfungen erfolgt nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003):

„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“


Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wird durchgeführt bei

  • einem lichten Sparrenabstand von 1 m
  • waagrechten Dachflächen
  • Bahnenüberlappung 15 cm.
    Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Beispiel für Unterspannbahnen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:
Prüfbericht Nr. 2011 24457: • SOLITEX MENTO 3000, -connectSOLITEX MENTO 5000, -connectSOLITEX MENTO PLUS, -connect

Prüfbericht Nr. 2009 22974: • SOLITEX UD, -connectSOLITEX PLUS, -connect