EU - Wettbewerb Innovation (CIP) - Fazilität für KMU: Unterschied zwischen den Versionen

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Bekanntmachung über die Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), EU-Amtsblatt Nr. C 302 vom 14. Dezember 2007, S. 8; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Januar 2008.
Bekanntmachung über die Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 302 vom 14. Dezember 2007, S. 8; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Januar 2008.
 


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Version vom 4. November 2009, 18:34 Uhr

Auszug aus: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) -
Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU

  • Förderart: Beteiligung
  • Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
  • Fördergebiet: Bund
  • Förderberechtigte: Unternehmen
  • Ansprechpartner: Europäischer Investitionsfonds (EIF)


Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die auf der Grundlage des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) eingerichtete Fazilität soll dazu beitragen, innovativen KMU mit großem Wachstumspotential den Zugang zu Beteiligungs- bzw. Risikokapital zu erleichtern.

Die Fazilität besteht aus zwei Teilen: GIF 1 deckt Investitionen in der Startphase (Vorbereitungs- und Anlauffinanzierung), GIF 2 Investitionen in der Expansionsphase ab.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Finanzintermediäre, die für innovative KMU tätig sind, z.B. Risikokapitalfonds, Beteiligungsgesellschaften und Banken.

Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern werden durch die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen mittelbar begünstigt.

Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen auch den EWR-Staaten, den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des westlichen Balkans sowie weiteren Staaten offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital an Finanzintermediäre.

Budget

Für die Durchführung des Programms stehen in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt rund 550 Mio. EUR aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Verfügung.

Antragsverfahren

Anträge können ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.

Weiterführende Informationen:

Europäischer Investitionsfonds (EIF)
43, avenue J.F. Kennedy
L-2968 Luxemburg-Kirchberg
Tel. (0 03 52) 42 66 88-1
Fax (0 03 52) 42 66 88-2 00
E-Mail: cip.venturecapital(at)eif.org
Internet: http://www.eif.org

Ein Verzeichnis aller Fonds, mit denen der EIF einen Vertrag geschlossen hat, wird auf der Website des EIF veröffentlicht.

Quelle

Bekanntmachung über die Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 302 vom 14. Dezember 2007, S. 8; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Januar 2008.

Quelle

Stand

09/2009

Siehe auch