Aktuell: Umweltchemie: Unterschied zwischen den Versionen
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Presse-Information 059/ | Presse-Information 059/2009 | ||
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[[REACH]]-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz<br> | [[REACH]]-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz<br /> | ||
Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung [[REACH]], streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben. | Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung [[REACH]], streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben. | ||
Die [[REACH]]-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im [[Umweltbundesamt]]. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“. | Die [[REACH]]-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im [[Umweltbundesamt]]. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“. | ||
Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besondersbesorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.” | |||
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen. | |||
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ([[PAK]]), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe Presseinformation Nr. 54/2009). | |||
Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de. | |||
Auf der Webseite der ECHA unter http://echa.europa.eu/qa-display/-/qadisplay/5s1R/view/reach/authorisation können Sie die Vorschläge der Mitgliedstaateneinsehen und kommentieren. | |||
Dessau-Roßlau, 01.09.2009 | |||
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[http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2009/pd09-059_chemikalien_oeffentliche_kommentierung_zu_besorgniserregenden_stoffen_eroeffnet.htm UmweltBundesAmt (UBA) Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet] | [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2009/pd09-059_chemikalien_oeffentliche_kommentierung_zu_besorgniserregenden_stoffen_eroeffnet.htm UmweltBundesAmt (UBA) Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet] - Abgerufen: 18.07.2014 | ||
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2014, 11:47 Uhr
Auszug aus: Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet
Presse-Information 059/2009
- Chemikalien
- Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet
REACH-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz
Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung REACH, streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.
Die REACH-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“.
Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besondersbesorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.”
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe Presseinformation Nr. 54/2009).
Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de.
Auf der Webseite der ECHA unter http://echa.europa.eu/qa-display/-/qadisplay/5s1R/view/reach/authorisation können Sie die Vorschläge der Mitgliedstaateneinsehen und kommentieren.
Dessau-Roßlau, 01.09.2009
Quelle
UmweltBundesAmt (UBA) Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet - Abgerufen: 18.07.2014