EU - Wettbewerb Innovation (CIP) (2007-2013): Unterschied zwischen den Versionen
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* die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, | * die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von [[KMU]], | ||
* die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen, | * die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen, | ||
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Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von KMU erleichtern soll. | Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von [[KMU]] erleichtern soll. | ||
Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten. | Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten. | ||
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Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15 | Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15. | ||
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*Die Förderung von Vorhaben im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden insbesondere auf der Grundlage des 7. FuE-Rahmenprogramms gefördert. | |||
* Die Förderung von Vorhaben im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden insbesondere auf der Grundlage | |||
* Gegebenenfalls können Öko-Innovationen auch durch LIFE+ | *Gegebenenfalls können Öko-Innovationen auch durch LIFE+ gefördert werden. | ||
*Innovative IKT-Anwendungen, insbesondere für öffentliche Dienste, können gegebenenfalls auch aus dem ISA-Programm gefördert werden. | |||
Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2012 soll die Pilotphase der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative starten. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Verordnung über die transeuropäischen Netze (TEN) und des Rahmenprogrammes für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). ziel der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative ist es, Projektträgern im Infrastruktursektor zu helfen, mehr private Investoren als Kapitalgeber zu gewinnen. Erreicht werden soll dies durch eine Rating-Verbesserung der vorangigen Verbindlichkeiten der Projektgesellschaften, damit deren Anleihen leichter bei institutionellen Anlegern platziert werden können. Für die Testphase werden 230 Mio. EUR aus EU-Haushaltslinien für bestehende Programme eingesetzt. Nach Sektoren gegliedert werden die Mittel wie folgt verwendet: 200 Mio. EUR sind für transeuropäische Energienetze und 20 Mio. EUR für schnelle Breitbandnetze vorgesehen. Projektanleihen gehören auch zu den Finanzinstrumenten, die in der vorgeschlagenen Fazilität "Connecting Europe" (CEF) vorgesehen sind, die wiederum Bestandteil der Strategie Europa 2020 ist. Das Instrument der Europa-2020-Projektanleihen soll keine vorhandenen Projektfinanzierungsquellen wie Bankdarlehen oder öffentliche Förderprogramme ersetzen. Für das Management der Pilotphase wird die Europäische Investitionsbank (EIB) zuständig sein. Weitere Informationen sind im Internet erhältlich: [http://www.eib.org/products/project-bonds/] | |||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2013, 14:38 Uhr
Auszug aus: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)
Förderart: | Zuschuss; Bürgschaft; Beteiligung; Garantie |
Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen); Infrastruktur; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Europäische Kommission |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007–2013. Ziele des Rahmenprogramms sind
- die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU,
- die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen,
- die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie
- die Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen.
Das Rahmenprogramm besteht aus drei spezifischen Programmen:
- Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) soll dazu beitragen, den Zugang mittelständischer Unternehmen zu Finanzmitteln zu erleichtern, die vorhandenen Netzwerke für Unternehmensdienstleistungen (Enterprise Europe Network) zu stärken, die Entwicklung von Innovationspolitik durch Vernetzungsprojekte unter öffentlichen und privaten Innovationsakteuren (Ministerien, Regionalentwicklungsagenturen, Forschungseinrichtungen, Finanzsektor, Unternehmen etc.) zu fördern sowie Innovationsmaßnahmen anzuregen. Die verfügbaren Mittel sind u.a. zur Mitfinanzierung von Risikokapitalfonds und Ausfallbürgschaften bestimmt (verwaltet durch den Europäischen Investitionsfonds).
- Das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik soll zur Förderung der Akzeptanz und des effizienten Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien in Europa beitragen. Unterstützt werden insbesondere Pilotprojekte unter Verwendung innovativer, IKT-basierter Dienstleistungen in Bereichen von öffentlichem Interesse, die Entwicklung digitaler Inhalte, die Stärkung der Sicherheit von IKT-Anwendungen und die Festigung des Vertrauens der Anwender.
- Das Programm für intelligente Energie – Europa II dient der Verbesserung der Energieeffizienz, der Förderung erneuerbarer Energiequellen und der Diversifizierung der Energieversorgung. Es soll zur Bereitstellung sicherer und nachhaltiger Energie beitragen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit Europas gewährleisten.
Antragsberechtigte
Begünstigte des Rahmenprogramms sind insbesondere Unternehmen und öffentliche und private Innovationsakteure. Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen sollen in besonderer Weise berücksichtigt werden.
Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung, den Voraussetzungen und Verfahren sind den spezifischen Programmen, den Arbeitsprogrammen sowie den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu entnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Im Rahmen des Programms werden folgende Finanzierungsinstrumente eingesetzt:
- Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU,
- KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG),
- Programm für den Aufbau von Kapazitäten (CBS).
Die Finanzierungsinstrumente richten sich nicht unmittelbar an die begünstigten Unternehmen, sondern werden durch Finanzintermediäre auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene (u.a. die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF)) umgesetzt.
Hinzu kommen Zuschüsse für Netzwerke, Pilot- und Demonstrationsprojekte, Technologievermarktungsprojekte, Analysen u.a., die im Rahmen spezifischer Bekanntmachungen vergeben werden.
Budget
Das Budget beläuft sich insgesamt auf 3,621 Mrd. EUR. Davon entfallen auf das Programm
- Unternehmerische Initiative und Innovation: 60% der gesamten Haushaltsmittel, davon rund ein Fünftel zur Förderung von Umwelt-Innovationen,
- Unterstützung der IKT-Politik: 20% der gesamten Haushaltsmittel,
- Intelligente Energie – Europa: 20% der gesamten Haushaltsmittel.
Antragsverfahren
Die Durchführung des Rahmenprogramms bzw. der drei spezifischen Programme erfolgt auf der Grundlage separater jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen sowie Beteiligungsregeln fest. Die Grundsätze der Beteiligung von Unternehmen werden in einem Benutzerhandbuch dargelegt, das vor allem die Beteiligung von KMU erleichtern soll.
Die Fördermittel für Unternehmen werden über sog. Finanzintermediäre ausgereicht oder im Rahmen spezifischer Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben, die im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden. Eine unmittelbare Antragstellung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, außer bei Demonstrations- und Technologievermarktungsprojekten.
Ausschreibungen für Vernetzungsprojekte und Analysen richten sich insbesondere an öffentliche und private Innovationsakteure, aber auch Unternehmen können je nach Ausschreibung daran teilnehmen.
Weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Unternehmen und Industrie
- 200, rue de la Loi
- B-1049 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Fax (0032 2) 2 98 79 50
- E-Mail: entr-cip(at)ec.europa.eu
- Internet: http://ec.europa.eu/cip
Quelle
Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15.
Geltungsdauer
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
- Die Förderung von Vorhaben im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden insbesondere auf der Grundlage des 7. FuE-Rahmenprogramms gefördert.
- Gegebenenfalls können Öko-Innovationen auch durch LIFE+ gefördert werden.
- Innovative IKT-Anwendungen, insbesondere für öffentliche Dienste, können gegebenenfalls auch aus dem ISA-Programm gefördert werden.
Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2012 soll die Pilotphase der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative starten. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Verordnung über die transeuropäischen Netze (TEN) und des Rahmenprogrammes für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). ziel der Europa-2020-Projektanleihen-Initiative ist es, Projektträgern im Infrastruktursektor zu helfen, mehr private Investoren als Kapitalgeber zu gewinnen. Erreicht werden soll dies durch eine Rating-Verbesserung der vorangigen Verbindlichkeiten der Projektgesellschaften, damit deren Anleihen leichter bei institutionellen Anlegern platziert werden können. Für die Testphase werden 230 Mio. EUR aus EU-Haushaltslinien für bestehende Programme eingesetzt. Nach Sektoren gegliedert werden die Mittel wie folgt verwendet: 200 Mio. EUR sind für transeuropäische Energienetze und 20 Mio. EUR für schnelle Breitbandnetze vorgesehen. Projektanleihen gehören auch zu den Finanzinstrumenten, die in der vorgeschlagenen Fazilität "Connecting Europe" (CEF) vorgesehen sind, die wiederum Bestandteil der Strategie Europa 2020 ist. Das Instrument der Europa-2020-Projektanleihen soll keine vorhandenen Projektfinanzierungsquellen wie Bankdarlehen oder öffentliche Förderprogramme ersetzen. Für das Management der Pilotphase wird die Europäische Investitionsbank (EIB) zuständig sein. Weitere Informationen sind im Internet erhältlich: [1]
Quelle
- Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013) - Abgerufen: 14.05.2013