Innenraumluft - Richtwerte: Unterschied zwischen den Versionen

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;Richtwerte für die Innenraumluft
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Letzte Änderung: 06.03.2013
Letzte Änderung: 15.08.2014


Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.
Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.

Aktuelle Version vom 28. August 2014, 12:18 Uhr

Auszug aus: Umweltbundesamt - Richtwerte für die Innenraumluft

Gesundheit und Umwelthygiene

Richtwerte für die Innenraumluft

Letzte Änderung: 15.08.2014

Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90% der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m³ Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt! Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.

Was gilt als Innenraum?

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) definiert „Innenräume” als Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern, außerdem Arbeitsräume in Gebäuden, die im Hinblick auf gefährliche Stoffe nicht dem Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen wie etwa Büroräume. Innenräume in öffentlichen Gebäuden (Krankenhäuser, Schulen,Kindertagesstätten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und anderen öffentliche Veranstaltungsräumen) sowie das Innere von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln zählen ebenfalls dazu.

Während für Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Grenzwerte nach der Gefahrstoffverordnung gelten, trifft dies für die oben genannten Innenräume nicht zu. So ist eine Belastung mit Formaldehyd in der Luft eines Büroraumes, die durch Ausgasung aus spanplattenhaltigen Möbeln entsteht, wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz, etwa in der chemischen Industrie.

Die Richtwerte I und II

Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht. Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „Basisschema (PDF / 317 KB)". Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein.

Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei esdurch technische undbauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.

Bis heute sind folgende Richtwerte festgelegt worden (die ausführlichen Begründungen sind im Anschluss an die Tabelle aufgelistet):

Verbindung Richtwert II1)

[mg/m³]

Richtwert I1)

[mg/m³]

Jahr der

Festlegung

1-Butanol
(CAS-Nr. 71-36-3)
2
0,7 2014
2-Ethylhexanol
1 (v)
0,1 (v) 2013
Ethylenglykolmonomethylether
(EGME, CAS-Nr. 109-86-4)
0,2
[= 0,05 ppm]
0,02 2013
Diethylenglykolmethylether
(DEGME, CAS-Nr. 111-77-3)
6 (v)
[= 1 ppm]
2 (v) 2013
Diethylenglykoldimethylether
(DEGDME, CAS-Nr. 111-96-6)
0,3
[= 0,06 ppm]
0,03 2013
Ethylenglykolmonoethylether
(EGEE, CAS-Nr. 110-80-5)
1
[= 0,4 ppm]
0,1 2013
Ethylenglykolmonoethylether-acetat
(EGEEA, CAS-Nr. 111-15-9)
2
[= 0,4 ppm]
0,2 2013
Diethylenglykolmonoethylether
(DEGEE, CAS-Nr. 111-90-0)
2 (v)
[= 0,4 ppm]
0,7 (v) 2013
Ethylenglykolbutylether
(EGBE, CAS-Nr. 111-76-2)
1
[= 0,3 ppm]
0,1 2013
Ethylenglykolbutyletheracetat
(EGBEA, CAS-Nr. 112-07-2)
2 (v)
[= 0,3 ppm]
0,2 (v) 2013
Diethylenglykolbutylether
(DEGBE, CAS-Nr. 112-34-5)
1 (v)
[= 0,2 ppm]
0,4 (v) 2013
Ethylenglykolhexylether
(EGHE, CAS-Nr. 112-25-4)
1 0,1 2013
2-Propylenglykol-1-methlylether
(2PG1ME, CAS-Nr. 107-98-2)
10 1 2013
Dipropylenglykol-1-methylether
(D2PGME, CAS-Nr. 34590-94-8;
13429-07-7; 20324-32-7;
13588-28-8; 55956-21-3 )
7 (v)
[=1 ppm]
2 (v) 2013
2-Propylenglykol-1-ethylether
(2PG1EE, CAS-Nr. 1569-02-4)
3
[=0,5 ppm]
0,3 2013
2-Propylenglykol-1-tertbutylether
(2PG1tBE, CAS- Nr. 57018-52-7)
3
[=0,5 ppm]
0,3 2013
Default-Wert: Glykolether mit unzureichender Datenlage 0,05 ml/m³
[=0,05 ppm]
0,005 ml/m³
[=0,005 ppm]
2013
Methylisobutylketon 1 0,1 2013
Ethylbenzol 2 0,2 2012
Alkylbenzole, C9-C15 1 0,1 2012
Kresole 0,05 0,005 2012
Phenol 0,2 0,02 2011
2-Furaldehyd 0,1 0,01 2011
Zyklische Dimethylsiloxane D3-D6 (Summenrichtwert) 4 0,4 2011
Benzaldehyd 0,2 0,02 2010
Benzylalkohol 4 0,4 2010
Monozyklische Monoterpene
(Leitsubstanz d-Limonen)
10 1 2010
Aldehyde, C4 bis C11
(gesättigt, azyklisch, aliphatisch)
2 0,1 2009
C9 – C14-Alkane / Isoalkane
(aromatenarm)
2 0,2 2005
Naphthalin 0,03 0,001 2013
Terpene, bicyclisch
(Leitsubstanz α-Pinen)
2 0,2 2003
Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) 0,05 0,005 2002
Diisocyanate siehe Erläuterungen im folgenden Text 2000
Quecksilber
(als metallischer Dampf)
0,00035 0,000035 1999
Styrol 0,3 0,030 1998
Stickstoffdioxid (NO2) 0,35 (30 Min-Wert)
0,06 (7 Tage-Wert)
- 1998
Dichlormethan 2 (24 h) 0,2 1997
Kohlenmonoxid 60 (½ h)
15 (8 h)
6 (½ h)
1,5 (8 h) )
1997
Pentachlorphenol (PCP) 0,001 0,0001 1997
Toluol 3 0,3 1996
Acetaldehyd 1 0,1 2013

1) Üblicherweise handelt es sich um Langzeitwerte. Davon abweichende Mittelungszeiträume sind in Klammern angegeben, z. B. 24 Stunden (h).

Die Festlegung eines Richtwertes II für Diisocyanate (DI) erachtete die Arbeitsgruppe nicht als sinnvoll (s. Erläuterung in der Veröffentlichung): Die anfänglich höhere Konzentration in der Raumluft bei der Verarbeitung von Diisocyanate-haltigen Lacken und Klebern (Konzentration im Bereich des MAK-Wertes) sinkt rasch ab und nach Beendigung des Aushärtevorgangs ist nicht mit einer Dauerbelastung zu rechnen. Generell sollte beim Verarbeiten DI-haltiger Produkte gut gelüftet werden.

Von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG veröffentlichte Empfehlungen zu Richtwerten und Leitwerten:

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für 1-Butanol in der Innenraumluft PDF / 703 KB.
Bundesgesundheitsblatt 57 (2014) S. 733-743

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Gesundheitlich-hygienische Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft mithilfe von Geruchsleitwerten PDF / 703 KB.
Bundesgesundheitsblatt 57 (1) (2014) S. 148-153

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Naphthalin und Naphthalin-ähnliche Verbindungen in der Innenraumluft PDF / 703 KB.
Bundesgesundheitsblatt 56 (10) (2013) S. 1448-1459

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Acetaldehyd in der Innenraumluft PDF / 703 KB.
Bundesgesundheitsblatt 56 (10) (2013) S. 1434-1447

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Methylisobutylketon in der Innenraumluft PDF / 703 KB.
Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 148-158

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Bewertungstext PDF / 3,18 MB.
Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 286-320

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Datenblätter PDF / 601 KB.
Bundesgesundheitsblatt 56 (2013) S. 286-320

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für C9 – C15-Alkylbenzole in der Innenraumluft PDF / 927 KB.
Bundesgesundheitsblatt 55 (2012) S. 1201-1214

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Ethylbenzol in der Innenraumluft PDF / 627 KB.
Bundesgesundheitsblatt 55 (2012) S. 1192-1200

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Kresole in der Innenraumluft PDF / 710 KB
Bundesgesundheitsblatt 55 (8) (2012) S. 1061-1068

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für die Innenraumluft: erste Fortschreibung des Basisschemas PDF / 517 KB.
Bundesgesundheitsbl 55(2012) S 279–290.

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Phenol in der Innenraumluft PDF / 434 KB.
Bundesgesundheitsbl 54(2011) S 1262–1268.

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Gesundheitliche Bewertung von Trichloramin in der Hallenbadluft PDF / 421 KB.
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011) S 997–1004.

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für 2-Furaldehyd in der Innenraumluft. PDF / 355 KB
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011) S 510 - 515.

Ad-hocArbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für zyklische Dimethylsiloxane in der Innenraumluft. PDF / 885 KB
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011) S 388 - 400.

Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der AOLG.
Richtwerte für monocyclische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen). PDF / 467 KB
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 1206 - 1215.

Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Benzylakohol. PDF /235 KB
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 984 - 988.

Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für Benzaldehyd. PDF / 251 KB
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010) S 636 -640.

Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Richtwerte für gesättigte azyklische aliphatische C4- bis C11-Aldehyde in der Innenraumluft. (PDF / 755 KB)
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 52 (2009) S 650 -659

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des Umweltbundesamtes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG).
Gesundheitliche Bedeutung von Feinstaub in der Innenraumluft. (PDF / 466 KB)
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008) S 1370 -1378

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft. (PDF / 795 KB)
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008) S 1358 -1369

Mitteilungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK (2007)
Gesundheitliche Bewertung dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle in der Innenraumluft. (PDF / 388 KB)
Gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 50(11): S. 1455-1465.

Ad-hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des Umweltbundesamtes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. (PDF 721 KB)
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007) S 990-1005

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
Formaldehyd – Änderung des Richtwertes für die Innenraumluft von 0,1 ppm nicht erforderlich PDF / 332 KB
Bundesgesundheitsblatt 49 (11) (2006) S. 1169

Sagunski, H. und I. Mangelsdorf:
Richtwerte für die Innenraumluft: Aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische (C9-C14) (PDF / 764 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 48 (2005) 803-813

Sagunski, H. und W. Heger: Richtwerte für die Innenraumluft:
Naphthalin (PDF / 257 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 47 (2004) 705-712

Sagunski, H. und B. Heinzow:
Richtwerte für die Innenraumluft: Bicyclische Terpene (Leitsubstanz a-Pinen) (PDF / 225 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 46 (2003) S. 346-352

Sagunski, H. und E. Rosskamp:
Richtwerte für die Innenraumluft: Tris(2-chlorethyl)phosphat (PDF / 132 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 45 (2002) S. 300-306

Wolf, T. und H. Stirn:
Richtwerte für die Innenraumluft: Diisocyanate (PDF / 140 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 43 (2000) S. 505-512

Seifert, B.:
Richtwerte für die Innenraumluft: Die Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC-Wert) (PDF / 147 KB).
Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 42 (1999) S. 270-278

Link, B.: Richtwerte für die Innenraumluft: Quecksilber (PDF / 109 KB).
Bundesgesundheitsblatt 42 (1999) S. 168-174

Sagunski, H.: Richtwerte für die Innenraumluft: Styrol (PDF / 486 KB).
Bundesgesundheitsblatt 41 (1998) S. 392-421

Englert, N.: Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid (PDF / 270 KB).
Bundesgesundheitsblatt 41 (1998) S. 9-12

Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB. Richtwerte für die Innenraumluft: Pentachlorphenol.
Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 234-236

Witten, J., H. Sagunski und B. Wildeboer: Richtwerte für die Innenraumluft: Dichlormethan (PDF / 499 KB).
Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 278-284

Englert, N.: Richtwerte für die Innenraumluft: Kohlenmonoxid (PDF / 272 KB).
Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 425-428

Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Richtwerte für die Innenraumluft: Pentachlorphenol“ PDF / 321 KB
Bundesgesundheitsblatt 40 (1997) S. 234-236

Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB. Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema (PDF / 317 KB).
Bundesgesundheitsblatt 39 (1996) S. 422-425

Sagunski, H.: Richtwerte für die Innenraumluft: Toluol (PDF / 447 KB).
Bundesgesundheitsblatt 39 (1996) S. 416-421

Leitwerte für die Innenraumluft

Unter einem Leitwert versteht die Ad-hoc-Arbeitsgruppe einen hygienisch begründeten Beurteilungswert eines Stoffes oder einer Stoffgruppe. Leitwerte werden festgelegt, wenn systematische praktische Erfahrungen vorliegen, dass mit steigender Konzentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zunimmt, der Kenntnisstand aber nicht ausreicht, um toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten. Leitwerte wurden bisher festgelegt für Kohlendioxid in der Innenraumluft, für die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (Total Volatile Organic Compounds - TVOC) und für Feinstaub (Particulate Matter - PM2,5).


Leitwerte für Kohlendioxid in der Innenraumluft (2008):

Stufe Konzentrationsbereich [ppm CO2] Hygienische Bewertung
1 < 1000 ppm Hygienisch unbedenklich
2 1000 – 2000 ppm Hygienisch auffällig
3 >2000 ppm Hygienisch inakzeptabel


Leitwerte für TVOC in der Innenraumluft (2007):

Da die Innenraumluft viele organische Verbindungen enthält und Richtwerte nur für relativ wenige Einzelverunreinigungen zur Verfügung stehen, hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG Maßstäbe zur Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen in der Innenraumluftqualität mit Hilfe der TVOC-Werte erarbeitet. Zur Verdeutlichung der Unsicherheiten, die bei der Ableitung vorlagen, wurden nicht einzelne Zahlenwerte, sondern Konzentrationsbereicheangegeben. Für die Bewertung von TVOC-Werten wurden 5 Stufen definiert und für die einzelnen Stufen wurden bestimmte Maßnahmen empfohlen.

Stufe Konzentrationsbereich [mg TVOC/m³] Hygienische Bewertung
1 ≤ 0,3 mg/m³ Hygienisch unbedenklich
2 > 0,3-1 mg/m³ Hygienisch noch unbedenklich,
sofern keine Richtwertüberschreitungen
für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen
3 >1-3 mg/m³ Hygienisch auffällig
4 >3-10 mg/m³ Hygienisch bedenklich
5 >10 mg/m³ Hygienisch inakzeptabel


Leitwerte für Feinstaub in der Innenraumluft (2008):

Konzentration [µg PM2,5/m³] Hygienische Bewertung
25 µg/m³ Der 24-Stunden-Mittelwert gilt nur in reinen Wohninnenräumen
in Abwesenheit innenraumspezifischer Staubquellen


Wem nützen diese Richtwerte und Leitwerte?

Innenraumrichtwerte kommen allen Menschen zugute. Sie helfen im Einzelfall zu klären, ob eine gesundheitlich bedenkliche Innenraumluftqualität besteht. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter dienen sie oft auch als Grundlage der Beurteilung durch Gutachter, ob eine Wohnung „krank” macht oder nicht. Anders als bei Grenzwerten, wie sie z. B. im Außenluftbereich oder im Trinkwasserbereich existieren, hat die Richt- und Leitwertbetrachtung den Vorteil, dass Maßnahmen auch bei Unterschreiten (hier des RW II-Wertes) angebracht sein können. Richtwerte berücksichtigen zudem erheblich besser die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die zu einer Unter- oder Überschreitung im Innenraum führen können als Grenzwerte, die meist für „starre“ Vorgaben gelten. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe beim Umweltbundesamt wird daher auch in Zukunft für weitere Innenraumschadstoffe Richtwerte ableiten und bestehende Werte auf ihre Gültigkeit nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen prüfen.

Ergebnisprotokolle der Ad-hoc-AG „Innenraumrichtwerte“

Bei vielen Einrichtungen besteht ein Interesse, sich über den Stand der gesundheitlichen Bewertung von Verunreinigungen der Innenraumluft zu informieren. Die Ad-hoc-AG „Innenraumrichtwerte“ hat deshalb bei der 41. Sitzung beschlossen, eine Ergebnisfassung der Sitzungsprotokolle auf der Homepage des UBA öffentlich zugänglich zu machen.

Quelle

Siehe auch

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