Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]" vom 01-2010:
Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]" vom 01-2010:


"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."
"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."

Version vom 23. April 2024, 11:45 Uhr

Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen" vom 01-2010:

"Eine naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung stellt eine Unterdeckung dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. Nageldichtmaterial, gesichert ist."


Die naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung gilt als "Zusatzmaßnahme".

In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?

Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten Regeldachneigungen und Anforderungen.

Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange Sparren, Dachgauben, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.

Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 (Erhöhte Anforderung).

Demnach sind naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen und Unterspannungen der Klasse 3 zugeordnet. Klasse 3 wird gefordert bei

Regeldachneigung
(RDN)
Anzahl zusätzl.
erhöhter Anforderungen
RDN -4° zwei und drei
RDN -8° keine bis zwei
RDN -8° drei 1)
Mindestdachneigung 10°

1) Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.

Siehe auch

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