REACH
Durch das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.
Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.
Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.
Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO
13. Januar 2011
Im Rahmen von REACH wird bislang die Bewertung der Trinkwasserrelevanz von Stoffen nicht explizit gefordert. Das Umweltbundesamt sieht es als eine wichtige Aufgabe den Trinkwasserschutz unter REACH zu stärken. In einem ersten Gutachten konnten bereits Screening-Kriterien abgeleitet werden, die zukünftig sowohl von Industrie als auch Behörden genutzt werden können, um potentiell trinkwasserrelevante Stoffe frühzeitig zu identifizieren. (FKZ: 36301241)
Nachhaltiger Innovationsmotor Chemikalienleasing
15.Oktober 2010
In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes* wurden in Deutschland Pilotprojekte zu Chemikalienleasing initiiert, um praktische Erfahrungen zu gewinnen sowie um Qualitätskriterien für umwelt- und gesundheitgerechtes Chemikalienleasing zu überprüfen. Die Pilotprojekte zeigten hierbei eindrucksvoll, dass die Verknüpfung von ambitionierten Umweltzielen mit wirtschaftlichen Interessen ein nachhaltiges Chemikalienmanagement mit Vorteilen für beide, Ökonomie und Umwelt, ermöglicht.
(*) “Chemikalienleasing als Modell zur nachhaltigen Entwicklung mit Prüfprozeduren und Qualitätskriterien anhand von Pilotprojekten in Deutschland“ (FKZ: 3707 67 407)
Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
15.Oktober 2010
Das Umweltbundesamt hat in einem Forschungsvorhaben* einen Leitfaden als Entscheidungshilfe für Stoffhersteller, Formulierer und Endanwender von Chemikalien entwickelt. Der Leitfaden soll gewerblichen bzw. industriellen Anwendern helfen Stoffrisiken schrittweise Bewertung zu bewerten und nicht nachhaltige Chemikalien von nachhaltigen Chemikalien zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt freut sich über Rückmeldungen zur Anwendung des Leitfadens.
(*) „Entwicklung von Kriterien und Methoden für nachhaltige Chemikalien“; FKZ: 3708 65 402
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 987/2008 der Kommission vom 8. Oktober 2008
08.Oktober 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich der Anhänge IV und V
Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"
21. Juli 2010
In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.
Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"
24. Juni 2010
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010
UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus
18. Juni 2010
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.
UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus
07. Juni 2010
Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.
Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010
06. April 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)
neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar
17. Februar 2010
IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.
Koordinierungsbedarf im Umweltrecht
29. Dezember 2009
Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Deshalb hat das Umweltbundesamt ein Diskussionspapier zur Identifizierung exemplarischer Schnittstellenprobleme und mit ersten Lösungsvorschlägen erstellt, das auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt wurde.
UBA gibt erweiterte GHS Leitfadenbroschüre heraus
19. November 2009
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt. In einem neuen, 2. Teil werden die Unterschiede zwischen dem ‚alten‘ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie und dem neuen nach CLP-Verordnung näher erläutert.
Wie identifiziert das Umweltbundesamt besonders besorgniserregende Stoffe?
30. Juli 2009
Eine wichtige Aufgabe des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Umsetzung der REACH-Verordnung ist es, aus ökologischer Sicht besonders besorgniserregende Stoffe zu identifizieren um dann ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung vorzuschlagen. Unterschiedliche Stoffe stellen jeweils unterschiedliche ökologischen Risiken dar. Eine sinnvolle Strategie muss daher stoffspezifisch sein.
Quelle
Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH - abgerufen: 17.01.2011