Luftwechselrate n50

Vorgabewerte der Luftwechselrate n50
gemäß Regelwerke wie EnEV, DIN 4108-7
n50-Wert
[h-1]
Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 3,0
Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen ≤ 1,5
Passivhäuser, gemäß Empfehlung vom Passivhaus Institut ≤ 0,6
Weitere Luftwechselraten - ohne künstliche Druckdifferenz:
raumhygienisch erforderliche Mindestanforderung ~ 0,3
Luftwechsel standardmäßig nach ENEV2009[1] 0,7
reduzierte Luftwechsel bei Dichtheitsnachweis n. ENEV2009[1]
- ohne Abluftanlage
- mit Abluftanlage

0,6
0,55
verbreitet gefundene Werte im Baubestand > 10
bis > 24

Die Luftwechselrate dient der Bestimmung von

in Gebäuden.

Einheit: (m³/h)/m³ entspricht 1/h bzw. h-1

Differenzdruckverfahren

Zum Bestimmen des n50-Wertes baut man einen stufenlos regelbaren Ventilator (z. B. Blower Door) in eine Öffnung des Gebäudes (Fenster, Balkontür usw.) luftdicht ein. Bei geschlossenen Fenstern und Außentüren wird anschließend mit dem Ventilator eine Druckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Umgebung aufgebaut.

Dieser Differenzdruck beträgt üblicherweise 50 Pascal [Pa]. Das entspricht etwa dem Druck einer 5 mm hohen Wassersäule oder Windstärke 5. Gemessen wird der Luftvolumenstrom durch den Ventilator, der zum Aufrechterhalten des Differenzdrucks notwendig ist.

Setzt man den Ventilatorvolumenstrom (kurz: Volumenstrom) in das Verhältnis zum beheizten Gebäudevolumen, erhält man den so genannten n50-Wert. Er gibt an, wie oft das Luftvolumen bei 50 Pascal [Pa] Druckdifferenz innerhalb einer Stunde ausgetauscht wird.[2]

Die ENEV2009 geht bei "normal undichten" Gebäuden standardmäßig von einem Luftwechsel von n = 0,7 h-1 aus, hier ohne das Anlegen der künstlichen Druckdifferenz von 50 Pascal.
Nur bei Durchführung des Nachweises der Dichtheit des gesamten Gebäudes darf mit n = 0,6 h-1, bzw. bei Gebäuden mit Abluftanlage mit n = 0,55 h-1 gerechnet werden.


Weitere Kenngrößen in diesem Zusammenhang

Leckagestrom w50

Man erhält den w50–Wert, wenn man den nach obigem Verfahren bei einer Druckdifferenz von 50 Pa ausgetauschten Volumenstrom zur Nettogrundfläche des Gebäudes in Beziehung setzt. Zum Berechnen der Nettogrundfläche (AF) wird die DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ herangezogen.

Man bezeichnet die Kenngröße w50 auch als „nettogrundflächenbezogenen Volumenstrom“.[2]

Luftdurchlässigkeit der Hülle q50 (auch wH50)

Um den Kennwert q50 zu gewinnen, wird der bei 50 Pa Druckdifferenz ausgetauschte Volumenstrom (Messverfahren siehe oben, n50-Wert) auf die Hüllfläche des Gebäudes (AE) bezogen (Innenmaß). Die Hüllfläche des untersuchten Gebäudebereichs setzt sich aus der Gesamtfläche aller Böden, Decken und Wände, die das Volumen umschließen, zusammen, einschließlich der Wände und Böden unter Erdniveau. In internationalen Normen wird die Hüllfläche zum Teil ohne Bodenflächen berechnet.

Da Leckagen sich stets in der Hüllfläche befinden, ist der Kennwert q50 besonders hilfreich, wenn man die mittlere Qualität der Gebäudehülle beurteilen will. So ist der q50-Wert Maßstab bei 'Luftinfiltrationsmodellen' um kontinuierliche unvorhergesehene Feuchtigkeitseinträge durch Konvektion zu simulieren. Dieses Verfahren dient der Ermittlung der 'Gebrauchstauglichkeit' einer Konstruktion, die nicht die Voraussetzungen der Nachweisfreiheit erfüllt.
In älteren Publikationen findet sich gelegentlich auch die Bezeichnung wH50.[2]

Einheit: m³/m² x h

Das Luftinfiltrationsmodell unterscheidet standardmäßig drei Luftdichtigkeitsklassen :

q50-Wert
[m³/m² x h]
Anwendung bei
Klasse A 1 vorelementierten Bauteilen bzw. bei geprüfter Luftdichtheit mit Leckageortung
Klasse B 3 geprüfter Luftdichtheit
Klasse C 5 Konstruktionen mit ungeprüfter Luftdichtheit


Wo spielen die Kenngrößen eine Rolle?

Messungen, die die obigen Kenngrößen zum Ergebnis haben, werden in Europa in der Regel nach EN 13829 durchgeführt. Die derzeit aktuellste Version dieser Norm in Deutschland ist die DIN EN 13829 „Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden“ in der Ausgabe von Februar 2001.

Die aktuelle Ausgabe der DIN 4108-7 vom Januar 2011 („Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie beispiele") stellt in Abschnitt 4 Anforderungen an die Luftdichtheit. Unter bestimmten Voraussetzungen verlangt auch die EnEV, dass die in der Norm genannten Grenzwerte eingehalten werden.

Öffentliche Förderprogramme können von diesen Vorgaben abweichen – meist legen sie noch strengere Maßstäbe an. An die Luftdichtheit von Passivhäusern werden grundsätzlich höhere Anforderungen gestellt.[2]

Einzelnachweis

Siehe auch