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Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind. | Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind. | ||
====Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"==== | |||
24. Juni 2010 | |||
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP. <br /> | |||
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.<br /> | |||
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund <br /> | |||
Datum: 30.08.2010 | |||
====UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus==== | |||
18. Juni 2010 | |||
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und | |||
Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. | |||
Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen. | |||
[http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3782.pdf zum Hintergrundpapier] - [http://umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2010/pdf/pd10-033_bisphenol_a_massenchemikalie_mit_unerwuenschten_nebenwirkungen.pdf UBA Presseinformation] | |||
====UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus==== | |||
07. Juni 2010 | |||
Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer. | |||
[http://www.reach-info.de/dokumente/Merkblatt_fluorhaltige_Schaumloeschmittel.pdf zur Broschüre] | |||
====Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010 ==== | |||
06. April 2010 | |||
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen) | |||
[http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm weiterlesen...] | |||
====neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar==== | |||
17. Februar 2010 | |||
IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. | |||
Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS. | |||
[http://www.reach-info.de/iuclid.htm weiterlesen...] | |||
====Koordinierungsbedarf im Umweltrecht==== | |||
29. Dezember 2009 | |||
Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Deshalb hat das Umweltbundesamt ein Diskussionspapier zur Identifizierung exemplarischer Schnittstellenprobleme und mit ersten Lösungsvorschlägen erstellt, das auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt wurde. | |||
[http://www.reach-info.de/schnittstellenprobleme.htm weiterlesen...] | |||
====[[UBA]] gibt erweiterte GHS Leitfadenbroschüre heraus==== | ====[[UBA]] gibt erweiterte GHS Leitfadenbroschüre heraus==== | ||
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====Quelle==== | ====Quelle==== | ||
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] | Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] | ||
Stand: 02.07.2010 | |||
====Siehe auch==== | ====Siehe auch==== |