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Auszug aus: [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2009/pd09-059_chemikalien_oeffentliche_kommentierung_zu_besorgniserregenden_stoffen_eroeffnet.htm Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet]
Auszug aus: [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2009/pd09-059_chemikalien_oeffentliche_kommentierung_zu_besorgniserregenden_stoffen_eroeffnet.htm Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet]


Presse-Information 059/2009 vom 01.09.2009
Presse-Information 059/2009


;Chemikalien- Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet
;Chemikalien: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet
[[REACH]]-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz<br>
[[REACH]]-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz<br />
Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung [[REACH]], streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.
Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung [[REACH]], streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.


Die [[REACH]]-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im [[Umweltbundesamt]]. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“.
Die [[REACH]]-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im [[Umweltbundesamt]]. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“.
Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für  Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert:  „Sobald die europäischen Gremien entscheiden,  besondersbesorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste  aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei  erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern.  Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.”
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen  Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung  der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare  Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU  besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und  gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öleenthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ([[PAK]]), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten  anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe  Presseinformation Nr. 54/2009).
Weitere Informationen und den Musterbrief für das Anschreiben finden Sie unter www.reach-info.de.
Auf der Webseite der ECHA unter http://echa.europa.eu/consultations/authorisation/svhc/svhc_cons_en.asp. können Sie die Vorschläge der Mitgliedstaateneinsehen und kommentieren.
Dessau-Roßlau, 01.09.2009


===Quelle===
===Quelle===