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Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.
Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.
==Plastikweichmacher in Kindertagesstätten - Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen==
25. März 2011
Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland ([[BUND]]), mit der Messergebnisse von [[Weichmacher]]n (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden.
''[http://www.reach-info.de/plastikweichmacher_in_kindertagesstaetten.htm weiterlesen...]''
==EU veröffentlicht neue PBT-/vPvB-Kriterien unter REACH==
25. März 2011
Am 15. März wurde der überarbeitete Anhang XIII der REACH-VO veröffentlicht. Er enthält die neuen PBT-/vPvB-Kriterien, mit deren Hilfe besonders besorgniserregender Stoffe identifiziert werden. Mit dieser wichtigen Aufgabe unter REACH ist auch das Umweltbundesamt betraut und es begrüßte die neuen Kriterien, da sie mit einigen Verbesserungen verbunden sind. Als eine wichtige Neuerung, können nun alle wichtigen Informationen bei der Bewertung der umweltgefährdenden Eigenschaften von Stoffen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die neuen PBT-/vPvB-Kriterien ein wichtiger Beitrag für das Ziel von REACH Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen.
''[[PBT|weiterlesen...]]''
==Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011==
15. März 2011
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XIII
''[http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm weiterlesen...]''
==Verordnung (EU) Nr. 252/2011 der Kommission vom 15. März 2011==
15.März 2011
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang I
''[http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm weiterlesen...]''
==Bewertung und Regulation von Umwelthormonen==
11. März 2011
Das Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit der Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von hormonell wirksamen Stoffen. Die Firmen müssen Daten einreichen um die Sicherheit ihrer Chemikalien zu gewährleisten. Diese reichen jedoch nicht aus um hormonelle Wirkungen zu bestimmen. Es wurden daher verschieden Methoden eingesetzt um dafür Kriterien zu entwickeln. So sollte ein Werkzeug für die Stoffevaluierung erstellt werden.
(FKZ: 206 67 448/05)
''[http://www.reach-info.de/umwelthormone.htm weiterlesen...]''


==Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010==
==Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010==
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zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)


''[http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm weiterlesen...]
''[http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm weiterlesen...]''


==Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO==
==Bewertung trinkwasserrelevanter Chemikalien im Rahmen der REACH-VO==