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===Status der Bundesnetzagentur=== | ===Status der Bundesnetzagentur=== | ||
Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Sie ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz. | Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Sie ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz. | ||
Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. | Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. | ||
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* Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung. | * Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung. | ||
===Adresse=== | ===Adresse=== | ||
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:Fax 0228 - 14 8872 | :Fax 0228 - 14 8872 | ||
:E-Mail: poststelle@bnetza.de | :E-Mail: poststelle@bnetza.de | ||
===Quelle=== | ===Quelle=== | ||
* [http://www.bundesnetzagentur.de www.bundesnetzagentur.de] | * [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/UeberDieAgentur/UeberDieAgentur_node.html#Hauptmenu www.bundesnetzagentur.de] - abgerufen: 07.05.2011 | ||
[[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]] |