Erneuerbare-Energien-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)==
==Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)==
Das '''Erneuerbare-Energien-Gesetz''' regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energiequellen]] gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben.  
Das '''Erneuerbare-Energien-Gesetz''' regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben.  


Es ist erstmalig 2000 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2004 einer Novellierung unterzogen, das die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verbesserte hat.
Es ist erstmalig 2000 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2004 einer Novellierung unterzogen, das die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verbesserte hat.


Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es an die Entwicklungen im Bereich der [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] anzupassen. Das neue EEG ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahr 2004 abgelösten.   
Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung das EEG einer erneuten Novellierung unterzogen, um es an die Entwicklungen im Bereich der [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] anzupassen. Das neue EEG ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahr 2004 abgelösten.   


Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind  
* die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/ Umweltschutz/ nachhaltige Entwicklung und
* die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/ Umweltschutz/ nachhaltige Entwicklung und
* die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 20 Prozent.
* die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 20 Prozent.
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Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter [[Biomasse]] sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der '''Vergütungszeitraum''' beträgt 20 Jahre inkl. Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Grundvergütung sowie die der Boni reduziert sich jährlich um 1 % bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung ('''Degression''').
Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter [[Biomasse]] sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der '''Vergütungszeitraum''' beträgt 20 Jahre inkl. Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Grundvergütung sowie die der Boni reduziert sich jährlich um 1 % bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung ('''Degression''').


Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgesunternehmen (EVU) '''bis zum 28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Wenn [[Biomasse, Strom aus|Strom]] und [[Biomasse, Wärme aus|Wärme]] nach dem Erneuerbaren- Energien Gesetz (nach EEG 2009) mit entsprechenden Vergütungs-Boni erzeugen wird, ist in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten erforderlich. Das '''Umweltgutachten''' berechtigt z.B. zur Beanspruchung des [[Nawaro]]-, Gülle-, Landschaftspflege- und [[KWK]]-Bonuses. Bei der Prüfung durch die Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine und Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebs abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgesunternehmen (EVU) '''bis zum 28. Februar eines jeden Jahres''' die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Wenn [[Biomasse, Strom aus|Strom]] und [[Biomasse, Wärme aus|Wärme]] nach dem Erneuerbaren- Energien Gesetz (nach EEG 2009) mit entsprechenden Vergütungs-Boni erzeugen wird, ist in bestimmten Fällen auch ein '''Umweltgutachten''' erforderlich. Das Umweltgutachten berechtigt z.B. zur Beanspruchung des [[Nawaro]]-, Gülle-, Landschaftspflege- und [[KWK]]-Bonuses. Bei der Prüfung durch die Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine und Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebs abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.


Die Gesetzestexte zum EEG sowie weitere Publikationen zum EEG können Sie hier herunterladen:
Die Gesetzestexte zum EEG sowie weitere Publikationen zum EEG können Sie hier herunterladen:
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* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2009/gesamt.pdf Gesetzestext EEG 2009]
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2009/gesamt.pdf Gesetzestext EEG 2009]
* [http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/zwischenber_mon_bio.pdf EEG Monitoring 2008 - Biomasse]
* [http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/zwischenber_mon_bio.pdf EEG Monitoring 2008 - Biomasse]
* [http://www.bio-energie.de/index.php?id=1205&idtitel=391 BMELV Broschüre zum EEG und EEWärmeG]   
* [http://www.bio-energie.de/index.php?id=1205&idtitel=391 BMELV Broschüre zum EEG und EEWärmeG] ([[BMELV]]) 
* [http://www.unendlich-viel-energie.de/de/politik/10-jahre-eeg.html Informationen zu "10 Jahre EEG"] (Agentur für Erneuerbare Energien)  


Auf der Internetpräsenz der [http://www.clearingstelle-eeg.de/ Clearingstelle EEG] findet sich eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie Studien, Gutachten und Papieren zum EEG.
Auf der Internetpräsenz der [http://www.clearingstelle-eeg.de/ Clearingstelle EEG] findet sich eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie Studien, Gutachten und Papieren zum EEG.