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'''Durchsturzsicherheit''' ist eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en. | '''Durchsturzsicherheit''' ist eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en. | ||
Prüfungen erfolgen nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': | Prüfungen erfolgen nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': | ||
: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“''' | : '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“''' | ||
Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. | |||
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: | Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: |