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|valign="top"|[[Bild:BPhys_GD_3SS_17_3_Ergebnis_2.jpg|right|thumb|200px|Unkritische Feuchtegehalte in der Grenzschicht]] | |valign="top"|[[Bild:BPhys_GD_3SS_17_3_Ergebnis_2.jpg|right|thumb|200px|Unkritische Feuchtegehalte in der Grenzschicht]] | ||
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Werden Dämmstoffe eingesetzt, die in der Lage sind, Feuchtigkeit kurzfristig durch [[Sorption]] zu speichern, kann das Verhältnis von [[Zwischensparrendämmung|Zwischensparren]]- zu [[Aufdachdämmung]] auf | Werden Dämmstoffe eingesetzt, die in der Lage sind, Feuchtigkeit kurzfristig durch [[Sorption]] zu speichern, kann das Verhältnis von [[Zwischensparrendämmung|Zwischensparren]]- zu [[Aufdachdämmung]] auf 1/3 oberhalb der [[Sparren]] und 2/3 zwischen den Sparren festgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Dämmmaterialien die gleiche [[Wärmeleitzahl]] besitzen. Bei dem betrachteten Beispiel sind 120 mm Zwischensparren- und 60 mm Aufdachdämmung durch eine diffusionsoffene Luftdichtungsbahn von einander getrennt. Bei dieser Konstruktion treten Feuchtegehalte von 90 % an der Grenzschicht über längere Zeiträume auf. Zum Teil wird diese Grenze überschritten. Durch die sorptiven Eigenschaften von z. B. [[Zellulose]] oder [[Holzweichfaser]] sind diese Feuchtigkeitsgehalte tolerierbar. Die Feuchtigkeitsgehalte an der Grenzschicht zwischen der Dämmebene und der Luftdichtungsbahn sind unkritisch. | ||
Bei einer Sanierung kann ein bereits im Bauteil vorhandener nicht sorptiver Dämmstoff (z. B. [[Mineralwolle]]) in der Konstruktion verbleiben, wenn bis zur Luftdichtungsebene (Sparrenoberkante) mindestens 40 mm eines sorptiven Dämmmaterials (z. B. [[Holzweichfaser]] oder [[Zellulose]]) ergänzt werden. | Bei einer Sanierung kann ein bereits im Bauteil vorhandener nicht sorptiver Dämmstoff (z. B. [[Mineralwolle]]) in der Konstruktion verbleiben, wenn bis zur Luftdichtungsebene (Sparrenoberkante) mindestens 40 mm eines sorptiven Dämmmaterials (z. B. [[Holzweichfaser]] oder [[Zellulose]]) ergänzt werden. |