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=== | === Über die Agentur === | ||
Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, | ==== Entstehung ==== | ||
Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie]] (BMWi) mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die vormalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, in Bundesnetzagentur umbenannt. | |||
Die Bundesnetzagentur hat | ==== Aufgaben ==== | ||
Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. In den Märkten Post und Telekommunikation achtet sie zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen und schafft Regelungen für Frequenzen und Rufnummern. | |||
Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung. | Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung. Eine weitere Kompetenzübertragung erfolgte im Juni 2013 beim Stromnetzausbau. Der Bundesnetzagentur obliegt nunmehr die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. | ||
===Adresse=== | Die Bundesnetzagentur ist auch zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur). | ||
=== Adresse === | |||
;Bundesnetzagentur | ;Bundesnetzagentur | ||
;Sitz Bonn: | ;Sitz Bonn: | ||
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== Quelle == | == Quelle == | ||
* [http://www.bundesnetzagentur.de | * [http://www.bundesnetzagentur.de www.bundesnetzagentur.de] - Abgerufen: 09.10.2013 | ||
[[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Behörden]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]] |