REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.
Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.
   
   
=== Ferntransportpotential – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist ===
=== Ferntransportpotenzial – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist ===
10. Oktober 2012   
10. Oktober 2012   


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