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26. Juni 2015 | 26. Juni 2015 | ||
58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis | 58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens eine der sieben überprüften Datenanforderungen, 17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier ist vollständig anforderungskonform. Dies ist das Ergebnis [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reach-compliance-data-availability-of-reach einer neuen Studie von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)]. Zwar schreibt REACH eindeutige Datenanforderungen vor, gleichzeitig erlaubt die Verordnung den registrierungspflichtigen Unternehmen, bestimmte Prüfungen nicht vorzulegen („Waiving“), sie mit Daten ähnlicher Chemikalien („read-across“) oder mit Hilfe von Struktur-Wirkungsmodellen („QSAR“) zu erfüllen. Dies muss wissenschaftlich plausibel begründet sein. In der Studie überprüften die Behörden die Plausibilität der Begründungen. War dies in der für die Studie zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar, wurde die Datenanforderung als „komplex“ bewertet. Dies betrifft 42 Prozent der Registrierungen. Bei diesen Dossiers muss nun eine Detailprüfung erfolgen. <br /> | ||
[http://www.reach-info.de/reach-compliance.htm Weiterlesen] | |||
=== Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet === | === Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet === |
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