REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Reaktion auf die deutsche REACH Stoffbewertung hat der federführende Registrant im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch von der Registrierung erfasst sind. Ist dies nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“ einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen und dies der ECHA anzeigen. Der Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle Verwendung und darauf resultierende Umwelteinträge beschreiben.
Als Reaktion auf die deutsche REACH Stoffbewertung hat der federführende Registrant im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch von der Registrierung erfasst sind. Ist dies nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“ einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen und dies der ECHA anzeigen. Der Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle Verwendung und darauf resultierende Umwelteinträge beschreiben.


Zur Erfüllung der Forderungen aus der Stoffbewertung finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine wichtige Basis für ein anschließendes Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern überwacht werden soll. Dazu passt auch die Initiative der Europäischen Kommission, Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen.
Zur Erfüllung der Forderungen aus der Stoffbewertung finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine wichtige Basis für ein anschließendes Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern überwacht werden soll. Dazu passt auch die Initiative der Europäischen Kommission, Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen. <br />
[[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#1 Weiterlesen]]
[http://www.reach-info.de/bisphenol-a.htm#1 Weiterlesen]


=== Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen ===
=== Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen ===
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