Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Herbst 2015 hat die Bundesregierung den [http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/zweiter-erfahrungsbericht-erneuerbare-energien-waermegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz] vorgelegt. Er stellt insbesondere den Stand der Markteinführung der Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien dar im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels des § 1 EEWärmeG. Weitere Themen sind die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen undsowie der Vollzug des EEWärmeG.
Im Herbst 2015 hat die Bundesregierung den [http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/zweiter-erfahrungsbericht-erneuerbare-energien-waermegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz] vorgelegt. Er stellt insbesondere den Stand der Markteinführung der Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien dar im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels des § 1 EEWärmeG. Weitere Themen sind die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen undsowie der Vollzug des EEWärmeG.


Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem so genannten Marktanreizprogramm ([[MAP]]) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Ziel des MAP ist es, durch Investitionsanreize die Marktdurchdringung der erneuerbaren Wärme- und Kältetechnologien zu unterstützen. Dabei fördert das MAP primär die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bereits bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind insbesondere [[Solar]]thermieanlagen, [[Biomasse]]anlagen und [[Wärmepumpen]] sowie Tiefengeothermieanlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher.
Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem so genannten Marktanreizprogramm ([[MAP]]) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Ziel des MAP ist es, durch Investitionsanreize die Marktdurchdringung der erneuerbaren Wärme- und Kältetechnologien zu unterstützen. Dabei fördert das MAP primär die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bereits bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind insbesondere Solarthermieanlagen, [[Biomasse]]anlagen und [[Wärmepumpe]]n sowie Tiefengeothermieanlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher.


Mit dem verbesserten und überarbeiten MAP, welches im April 2015 in Kraft trat, wurden die bestehenden Fördertatbestände erweitert, die Förderung attraktiver gestaltet und neue, innovative Technologien in die Förderung aufgenommen.
Mit dem verbesserten und überarbeiten MAP, welches im April 2015 in Kraft trat, wurden die bestehenden Fördertatbestände erweitert, die Förderung attraktiver gestaltet und neue, innovative Technologien in die Förderung aufgenommen.
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