EU - LIFE+ Finanzierung Umwelt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Übersicht==
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====Ziel und Gegenstand====
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LIFE+ fördert die Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in der Europäischen Union.
Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020.
LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“. <br />


Das Programm unterstützt insbesondere die Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms, einschließlich der thematischen Strategien, und finanziert Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten.
Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte
Das Programm besteht aus den Teilbereichen
* Umwelt und Ressourceneffizienz,
* Natur und biologische Vielfalt,
* Natur und Biodiversität sowie
* Umweltpolitik und Verwaltungspraxis sowie
* Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.
* Information und Kommunikation.
Gefördert werden
* die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene,
* der Aufbau und Unterhalt von Netzwerken und Datenbanken mit Umweltinformationen,
* Studien, Erhebungen sowie die Entwicklung von Modellen und Szenarien,
* Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Überwachung von Wäldern,
* der Aufbau von Kapazitäten,
* Aus- und Weiterbildung,
* die Vernetzung und Verbreitung von Beispielen vorbildlicher Praxis,
* Informations- und Kommunikationsvorhaben,
* Demonstrationsvorhaben,
* sowie weitere spezifische Maßnahmen für den Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“.


Die Förderprioritäten werden in strategischen Mehrjahresprogrammen (vgl. Anlage II) konkretisiert.  
Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte
* Klimaschutz,
* Anpassung an den Klimawandel sowie
* Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.
 
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
* Pilotprojekte,
* Demonstrationsprojekte,
* Best-Practice-Projekte,
* integrierte Projekte,
* Projekte der technischen Hilfe,
* Projekte zum Kapazitätsaufbau,
* vorbereitende Projekte,
* Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
* sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
 
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden. <br />
Hierzu zählen:
* Information und Kommunikation,
* Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
* Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
* Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
* Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
* sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.


====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
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