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Die genaue Auslegung der Definition schwankt. Beispiel: | Die genaue Auslegung der Definition schwankt. Beispiel: | ||
* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. | * Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. | ||
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/( | * Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/(m²a) bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist] | ||
Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen. | Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen. |