Schornstein: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 43: Zeile 43:
| || ||  
| || ||  
: - zu Holzbalkendecken, Dachbalken aus Holz, weichen Bedachungen und ähnlichen, streifenförmig angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen keinen Abstand, wenn die Schornsteine im Bereich dieser Bauteile zusätzlich mit mindestens 11,5 cm Mauerwerk verkleidet sind,
: - zu Holzbalkendecken, Dachbalken aus Holz, weichen Bedachungen und ähnlichen, streifenförmig angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen keinen Abstand, wenn die Schornsteine im Bereich dieser Bauteile zusätzlich mit mindestens 11,5 cm Mauerwerk verkleidet sind,
| align="center" valign="top"| '''[[DIN V 18160|DIN V]] <br /> [[DIN V 18160|18160-1]]&nbsp;6.9.2'''  
| align="center" valign="top"| '''DIN 18160-1 &nbsp;6.9.2'''  
|-
|-
| || ||  
| || ||  
Zeile 98: Zeile 98:
| || ||
| || ||
* bei Abgasleitungen für Unterdruck (Druckklasse N1 oder N2) und mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (Kennzeichnung L90) (z. B. in der Bauart eines Schornsteins)
* bei Abgasleitungen für Unterdruck (Druckklasse N1 oder N2) und mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (Kennzeichnung L90) (z. B. in der Bauart eines Schornsteins)
| valign="top" align="center"| '''[[DIN V 18160|DIN V]] <br /> [[DIN V 18160|18160-1]]'''
| valign="top" align="center"| '''DIN 18160-1'''
|-
|-
| || ||
| || ||
Zeile 138: Zeile 138:
|-
|-
| || || Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m² K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu hinterlüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennleistung die Temperatur an den Bauteilen 85 °C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen 100 °C nicht überschreitet. <br /> Die Größe der Luftein- und -austrittsöffnungen der Hinterlüftung muss mindestens der Querschnittsfläche der Hinterlüftung entsprechen.
| || || Ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m² K/W oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu hinterlüften, sofern nicht anderweitig nachgewiesen wird, dass bei Nennleistung die Temperatur an den Bauteilen 85 °C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen 100 °C nicht überschreitet. <br /> Die Größe der Luftein- und -austrittsöffnungen der Hinterlüftung muss mindestens der Querschnittsfläche der Hinterlüftung entsprechen.
| align="center"| '''ZIV-<br />Empfehlg.''' <br /> auf Basis <br /> [[DIN V 18160|DIN V]] <br /> [[DIN V 18160|18160-1]] 6.9.3.1
| align="center"| '''ZIV-<br />Empfehlg.''' <br /> auf Basis <br /> DIN 18160-1 6.9.3.1
|}
|}