Dampfsperrbahnen werden ebenso wie Dampfbremsbahnen an der Warmseite der Gebäudehülle angebracht. Dampfsperren verhindern die Wasserdampfdiffusion durch die entsprechende Bauteilschicht, im Gegensatz zu den Dampfbremsbahnen, welche die Wasserdampfdiffusion „lediglich“ bremsen. Nach DIN 4108 Teil 3 werden Produkte mit einem Diffusionswiderstand (sd-Wert) > 1500 m als diffusionsdicht und damit als Dampfsperren bezeichnet. Diese Werte erreichen Metallfolien ab 50 µm Dicke. Dampfdichte Schichten werden bei besonderen klimatischen Bedingungen (Schwimmbad, Kühlraum) benötigt.

Eisschichten sind Dampfsperren

Kommt es zu einem Tauwasserausfall an Materialschichten, die im Frostbereich liegen (z. B. an außen liegenden Luftdichtungsbahnen), kann sich dort bei Minustemperaturen eine Eisschicht bilden. Infolge der verhinderten Austrocknung nach außen aus der Konstruktion heraus kommt es zur weiteren Bildung von sehr großen Kondensatmengen, die wiederum gefrieren. Das Resultat ist eine verringerte Dämmwirkung des eingesetzten Dämmstoffes sowie eine starke Gefährdung der in der Konstruktion enthaltenen Materialien.

Siehe auch

Dampfbremse