Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“.  
Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“.  


Prüfbericht Nr. 2009 22974:<br />
Prüfbericht Nr. 2009 22974:<br />

Version vom 5. März 2011, 09:29 Uhr

Durchsturzsicherheit ist eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.

Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“.


Prüfbericht Nr. 2009 22974:
Die Unterspann- und Unterdeckbahnen

haben die Prüfungen gemäß den Richtlinien der BG BAU bestanden und sind daher als durchsturzsicher eingestuft.