Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wird durchgeführt bei  
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
* einem lichten Sparrenabstand von 1 m
* waagrechten Dachflächen
* Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.





Version vom 28. April 2023, 12:51 Uhr

Durchsturzsicherheit war auche eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Die Prüfungen erfolgt nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003):

„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“


Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm.
Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Beispiel für Unterspannbahnen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:
Prüfbericht Nr. 2011 24457: • SOLITEX MENTO 3000, -connectSOLITEX MENTO 5000, -connectSOLITEX MENTO PLUS, -connect

Prüfbericht Nr. 2009 22974: • SOLITEX UD, -connectSOLITEX PLUS, -connect