Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Durchsturzsicherheit''' war auche eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.
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Durchsturzsicherheit war auch eine Klassifizierung der [[BG BAU]] von [[Unterdeckbahn]]en.


Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“  
Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie '''GS-BAU-20 (10/2003)''': „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“  

Version vom 28. April 2023, 13:00 Uhr

Historie

Durchsturzsicherheit war auch eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003): „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“

Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm.
Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.

Beispiel für Unterspannbahnen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:
Prüfbericht Nr. 2011 24457: • SOLITEX MENTO 3000, -connectSOLITEX MENTO 5000, -connectSOLITEX MENTO PLUS, -connect

Prüfbericht Nr. 2009 22974: • SOLITEX UD, -connectSOLITEX PLUS, -connect