von Unterdeck-/ Unterspannbahnen vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV
Sie dient der Bewertung von sicherheitstechnischen Anforderungen durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) als Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im GS-IFA-B03 festgelegten Anforderungen. Der Prüfgrundsatz gilt ab dem 01.04.2021.

Definition

Unterdeck-/ Unterspannbahnen, die für ein Betreten nicht vorgesehen sind, aber eine Person, die darauf fällt, vor dem Durchstürzen schützen. Dabei wird nur von einer Person ausgegangen, deren Standplatz sich vertikal in gleicher Höhe oder unterhalb des Bauteils befindet.

Mehr siehe: https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/pruefgrundsaetze-erfahrung/pruefgrundsaetze/ifa/index.jsp



Historie

Durchsturzsicherheit war auch eine Klassifizierung der BG BAU von Unterdeckbahnen.

Die Prüfungen erfolgten nach der Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003): „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“

Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wurden durchgeführt bei einem lichten Sparrenabstand von 1 m; waagrechten Dachflächen; Bahnenüberlappung 15 cm.
Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.

Unterspannbahnen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:
Prüfbericht Nr. 2011 24457: • SOLITEX MENTO 3000, -connectSOLITEX MENTO 5000, -connectSOLITEX MENTO PLUS, -connect

Prüfbericht Nr. 2009 22974: • SOLITEX UD, -connectSOLITEX PLUS, -connect