EU - Regionale Entwicklung (EFRE): Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 38: Zeile 38:
Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.
Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.


Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind. In Deutschland sind dies die Bundesländer, für das Bundesprogramm Verkehr im Ziel „Konvergenz“ das Bundesministerium für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMVBS).
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind. In Deutschland sind dies die Bundesländer, für das Bundesprogramm Verkehr im Ziel „Konvergenz“ das [[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]] (BMVBS).


Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Kommission abgerufen werden:
Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Kommission abgerufen werden: