Erhöhte Anforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Grundlagen mit Neuerungen - gütig ab Januar 2010===
===Grundlagen mit Neuerungen - gütig ab Januar 2010===
Bei Planungen für die Ausführung musste seither und muss heute zuerst betrachtet werden, welche [[Dachdeckung]] verwendet wird und welche Anforderungen an diese gestellt werden. <br />
'''Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen''' an die [[Dachdeckung]] sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus:
'''Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen''' an die [[Dachdeckung]] sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus:
* '''[[Dachneigung]]''': Sofern die [[Regeldachneigung]] (in Abhängigkeit von Dachziegel- und Dachsteinform) unterschritten wird.
* '''[[Dachneigung]]''': Sofern die [[Regeldachneigung]] (in Abhängigkeit von Dachziegel- und Dachsteinform) unterschritten wird.
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* '''[[Nutzung]]''': Wohnzwecke erfordern Zusatzmaßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen.  
* '''[[Nutzung]]''': Wohnzwecke erfordern Zusatzmaßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen.  
* '''klimatische Verhältnisse''': besondere, extreme Standorte und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse  
* '''klimatische Verhältnisse''': besondere, extreme Standorte und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse  
* '''[[örtliche Bestimmungen]]''': Landesbauordnung, bauaufsichtliche Vorschriften, regionale Verordnungen und Denkmalschutzvorgaben. <br />
* '''[[örtliche Bestimmungen]]''': Landesbauordnung, bauaufsichtl. Vorschriften, lokale Verordnungen, Denkmalschutzvorgaben. <br />
Heute werden durch die Änderung des Regelwerks in der Praxis schneller mehr erhöhte Anforderungen erreicht als bisher.<br />
Die Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken gilt als 2 weitere "erhöhte Anforderungen".
Die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken gilt nun, gemäß Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen, als 2 weitere "erhöhte Anforderungen".


===Zusatzmaßnahmen===
===Zusatzmaßnahmen===

Version vom 31. Mai 2010, 08:48 Uhr

Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom ZVDH.

Grundlagen mit Neuerungen - gütig ab Januar 2010

Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen an die Dachdeckung sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus:

Die Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken gilt als 2 weitere "erhöhte Anforderungen".

Zusatzmaßnahmen

Neben der Einteilung in 6 Klassen ist neu eingeführt, die Definition einer naht- und perforationsgesicherten Unterspannung oder Unterdeckung. Diese Zusatzmaßnahme erfordert ein Ab- oder Verkleben der Bahn bzw. Platten; und je nach Werkstoff eine zusätzliche Nageldichtung.

Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten Regeldachneigungen und Anforderungen.

Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange Sparren, Dachgauben, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.

Systeme, z.B. Wärmedämmsysteme, die nicht in Tabelle 1 enthalten sind, jedoch die Funktion einer Unterspannung, Unterdeckung oder Unterdaches erfüllen, müssen einer Klasse zugeordnet werden (siehe Herstellerangaben).

Das Zubehör muss den Anforderungen der Produktdatenblätter entsprechen.

Übersicht angelehnt an Tabelle 1.1

Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen

Erhöhte Anforderung

Vorlage:TabF2

Anzahl zusätzl. erhöhter Anforderungen 2):

Vorlage:TabF2 valign="top" |

keine | eine zwei drei
RDN
(Regel- dach- neigung)
Klasse 6
Unterspannung
(USB-A)
UDP 4)
Klasse 5
überlappte /verfalzte Unterdeckung
(UDB-A/B, wenn 4) erfüllt: USB-A)
UDP 5)
Klasse 4
- mehr siehe
Klasse 4 unten
RDN -4° Klasse 4
verschweißte /verklebte Unterdeckung
überdeckte Unterdeckung Bitumenbahn
nahtgesich. Unterspannung
(USB-A/B, wenn 4) erfüllt: USB-A)
UDP 5)
Klasse 3
naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung / - Unterspannung
(UDB-A/B, wenn 4) erfüllt: USB-A)
UDP 5)
RDN -8° Klasse 3
- mehr siehe Klasse 3 oben
Klasse 3 3)
- sonst wie Klasse 3 oben
RDN -12° Klasse 2
regensicheres Unterdach
Klasse 1
wasserdichtes Unterdach
Mindestdachneigung 10°
dient Zeilenumbruch

1) Die in der Tabelle genannten Zusatzmaßnahmen sind Mindestmaßnahmen unter Berücksichtigung der Tabelle 1 des "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1".
2) Erhöhte Anforderungen bilden Kategorien. Weitere erhöhte Anforderungen können sich aus der Gewichtung innerhalb einer Kategorie ergeben. Z. B. können klimatische Verhältnisse mehrere erhöhte Anforderungen ergeben.
3) Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit einschl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.
4) gem. Produktdatenblatt für Unterspannbahnen Erfüllung der Pkte: Widerstand gegen Schlagregen, Erhöhte Anforderung zur Alterung, Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung.
5) Unterdeckplatten [UDP] sind entspr. dem "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen" einzuordnen.

Übersicht angelehnt an Tabelle 1

Einstufung der Zusatzmaßnahmen

Anforderungen des ZVDH an Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung

Vorlage:TabF2

Art Ausführung - jeweils gem. Produktdatenblatt Konterlatte einbinden Naht- / Stoßausführung Klasse
Unterdach
Wasserdichtes Unterdach Bahnen s. Produktdatenbl. für
- Bitumenbahnen Tab.5 #2-3, 5-10 oder
- Kunststoff- und Elastomerbahnen Tab.5 #1-4
ja verschweißt, verklebt 1
Regensicheres Unterdach nein 1) 2
Unterdeckung
Naht-& perforationsgesich. Unterdeckplatte 2), Unterdeckbahn 2) nein 1) verschweißt, verklebt 3) 3
verschweißt, verklebt Unterdeckplatte 2), Unterdeckbahn nein verschweißt, verklebt 4
Bitumenbahn - überdeckt s. Produktdatenbl. für Bitumenb. Tab.5 #1-10 überdeckt und genagelt
überlappt, verfalzt Unterdeckplatte, Unterdeckbahn überlappt, verfalzt 5
Unterspannung
Naht-& perforationsgesich. frei hängend od. gespannt nein 1) verschweißt, verklebt 3) 34)
nahtgesichert nein 4
- (ohne) - lose überlappend 6

1) Zusatzmaßnamen | 2) mit Zubehör | 3) mit Nahtband od. vorkonfekt. Dichtrand | 4) USB-A Anforderungen

dient Zeilenumbruch

Siehe auch