REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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10. Dezember 2013
10. Dezember 2013


Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen.
Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substance of very high concern, SVHC) enthalten, müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli 2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten greifen. <br />
[[http://www.reach-info.de/lieferanten_von_erzeugnissen.htm weiterlesen...]]
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===  Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 ===
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