Durch das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.

Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.

Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.

Abschluss des F+E-Vorhabens "Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen"

21. Juli 2010

In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.

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Infoveranstaltung "CLP und REACH - Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher"

24. Juni 2010

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Aufgaben unter REACH und CLP im Hinblick auf die bald endenden Fristen zum 1. Dezember 2010 und Verknüpfungen zwischen REACH und CLP.
Referentinnen und Referenten der ECHA, der Industrie und des REACH-CLP Helpdesk der BAuApräsentieren Vorträge zu aktuellen Themen der CLP- und REACH-Verordnung.
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Stahlhalle der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA), Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Datum: 30.08.2010

UBA gibt neues Hintergrundpapier zu Bisphenol A heraus

18. Juni 2010

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Mit diesem Hintergrundpapier möchte das Umweltbundesamt erläutern, was für ein Stoff Bisphenol A ist, wozu er verwendet wird, wie er wirkt und wie das UBA und andere das Risiko für Mensch und Umwelt beurteilen.

zum Hintergrundpapier - UBA Presseinformation

UBA gibt neue Broschüre zu Fluorhaltigen Schaumlöschmitteln heraus

07. Juni 2010

Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen und schmelzenden Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Diese sind jedoch aus Umweltsicht Besorgnis erregend. Der Ratgeber “Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“, den das UBA zusammen mit Feuerwehr und Brandschutzverbänden erstellt hat, unterstützt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen bei der Auswahl geeigneter Löschmittel und gibt Hinweise zur Entsorgung belasteter Löschwässer.

zur Broschüre

Verordnung (EU) Nr. 276/2010 der Kommission vom 31. März 2010

06. April 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)

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neue IUCLID-Version 5.2 ab jetzt verfügbar

17. Februar 2010

IUCLID- 5.0/5.1 Daten können in IUCLID 5.2 importiert werden – nicht umgekehrt! IUCLID 5.2 muss nach dem REACH-IT Update zur Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung verwendet werden. Bis März 2010 können Registranden noch mit der IUCLID Version 5.0 oder 5.1 ihre Unterlagen einreichen. Nach diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert IUCLID 5.2 zu verwenden und ihre Daten bereits mit der neuen Version einzureichen. Die neue IUCLID Version 5.2 enthält ein verbessertes OECD harmonisiertes Template, eine Anpassung an die neue CLP-Verordnung sowie neueste Updates zu GHS.

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Koordinierungsbedarf im Umweltrecht

29. Dezember 2009

Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Deshalb hat das Umweltbundesamt ein Diskussionspapier zur Identifizierung exemplarischer Schnittstellenprobleme und mit ersten Lösungsvorschlägen erstellt, das auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt wurde.

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UBA gibt erweiterte GHS Leitfadenbroschüre heraus

19. November 2009

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt. In einem neuen, 2. Teil werden die Unterschiede zwischen dem ‚alten‘ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie und dem neuen nach CLP-Verordnung näher erläutert.

Wie identifiziert das Umweltbundesamt besonders besorgniserregende Stoffe?

30. Juli 2009

Eine wichtige Aufgabe des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Umsetzung der REACH-Verordnung ist es, aus ökologischer Sicht besonders besorgniserregende Stoffe zu identifizieren um dann ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung vorzuschlagen. Unterschiedliche Stoffe stellen jeweils unterschiedliche ökologischen Risiken dar. Eine sinnvolle Strategie muss daher stoffspezifisch sein.

Quelle

Siehe: UmweltBundesAmt (UBA) - REACH

Stand: 02.07.2010

Siehe auch