Goldene Regel 1/3 zu 2/3

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Goldene Regel 1/3 zu 2/3

Auszug einer von MOLL bauökologische Produkte GmbH initiierten Sanierungs-Studie[1]:

Die DIN 4108-3 gibt einen Verweis auf die sogenannte 20 %-Regel, die besagt, dass ohne rechnerischen Nachweis 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes (bei gleich bleibenden Wärmeleitgruppen innerhalb der Konstruktion ist das 1/5 der Gesamtwärmedämmstärke) unterhalb/raumseitig der diffusionshemmenden Bauteilschicht angeordnet werden darf. Wird diese Vorgabe überschritten, ist ein rechnerischer Nachweis zu führen.

Hintergrund ist, dass bei Berücksichtigung der Normklimabedingungen bei Konstruktionen mit Dämmstoffen gleicher Wärmeleitgruppe von innen gesehen nach ca. 1/3 der Gesamtdämmstärke die Taupunkttemperatur (8,7 °C) unterschritten wird. Liegt die Luftdichtungsebene hinter dem Taupunkt kann es zu einem Tauwasserausfall in unbekannter Höhe kommen. Kritische Feuchtigkeitsgehalte können bereits ab einer rel. Luftfeuchtigkeit von über 80 % erreicht werden. Ab diesem Feuchteniveau sind zwischen 0 °C und 50 °C Wachstumsbedingungen für fast alle Schimmelpilze erreicht [2].

Darüber hinaus kann die Bildung von Tauwasser an Luftdichtungsbahnen, die im Frostbereich einer Konstruktion angeordnet werden, zur Bildung einer Eisschicht führen. Diese verhindert jede Art von Feuchtetransport durch die Luftdichtungsebene (z. B. Diffusion oder Gasaustausch durch Poren), da Eis praktisch dampfdicht ist. Als Folge können weitere bauteilschädigende Feuchtigkeitsmengen anfallen.

Einzelnachweise

  1. Moll bauökologische Produkte GmbH - Sanierungs-Studie: „Lösungen für die Luftdichtheit bei energietechnischen Sanierungen von Dachkonstruktionen“
  2. Tagung Schimmelpilze im Wohnbereich: Schimmelpilz aus bauphysikalischer Sicht - Beurteilung durch aw-Werte oder Isoplethensysteme?, Klaus Sedlbauer, Martin Krus, Fraunhofer IBP, Holzkirchen, 26.06.2002