Passivhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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==Förderung==
==Förderung==
[[Passivhaus|Passivhäuser]] sind umweltfreundlich und werden wegen der Energieeffizienz und dem damit gesenktem [[CO2|CO<sub>2</sub>]]-Ausstoss von der KfW mit entsprechenden Programmen gefördert:  
[[Passivhaus|Passivhäuser]] sind umweltfreundlich und werden wegen der Energieeffizienz und dem damit gesenktem [[CO2|CO<sub>2</sub>]]-Ausstoss von der KfW mit entsprechenden Programmen gefördert:  
* [[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]


Auch Sanierungen mit Passivhauskomponenten werden gefördert:
====KfW Fördermittel - Neubau====
* [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]
Ab 01.07.2010 neu für {{PAGENAME}}:
* [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)]]
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 5 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.
* [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]
 
* [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]
 
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].


==Siehe auch==
==Siehe auch==

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