Passivhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Passivhaus ==
Ein '''Passivhaus''' zeichnet sich durch hohe Behaglichkeit und geringem Energieverbrauch aus. Die Raumtemperaturregulierung kommt ohne herkömmliches (aktives) Heizsystem aus.  
Ein '''Passivhaus''' zeichnet sich durch hohe Behaglichkeit und geringem Energieverbrauch aus. Die Raumtemperaturregulierung kommt ohne herkömmliches (aktives) Heizsystem aus.  


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* [[3 Liter Haus]]: 16 – 39 kWh/(m²a)   
* [[3 Liter Haus]]: 16 – 39 kWh/(m²a)   


Das '''{{PAGENAME}}''' ist auch Bezeichnung der '''[[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]]. Gefördert''' werden in der Programmvariante [[KfW Energieeffizient Bauen (153)]] auch Gebäude, deren [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>) und Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist:  
Das '''{{PAGENAME}}''' ist auch Bezeichnung der '''[[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]]. Gefördert''' werden auch Gebäude, deren [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>) und Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist:  
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN)  
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN)  
* Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche.
* Jahres-Heizwärmebedarf (Q<sub>h</sub>) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche.
==Förderung==
====KfW Fördermittel - Neubau====
Ab 01.07.2010 neu für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 5 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].




==Möglichkeiten der Energieeinsparung==  
==Möglichkeiten der Energieeinsparung==  
===Minimierung der Wärmeverluste===
===Minimierung der Wärmeverluste===
* kompakte Bauweise (geringes [[A/V-Verhältnis]])   
* kompakte Bauweise (geringes [[A/V-Verhältnis]])   
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* Die Komfortlüftung liefert angenehme und hygienische Zuluft
* Die Komfortlüftung liefert angenehme und hygienische Zuluft


==Förderung==
[[Passivhaus|Passivhäuser]] sind umweltfreundlich und werden wegen der Energieeffizienz und dem damit gesenktem [[CO2|CO<sub>2</sub>]]-Ausstoss von der KfW mit entsprechenden Programmen gefördert:
====KfW Fördermittel - Neubau====
Ab 01.07.2010 neu für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 5 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.
====KfW Fördermittel - Altbau====
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 12,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].


==Siehe auch==
==Siehe auch==

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