Vereinfachtes Verfahren nach Glaser: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 35: Zeile 35:
* '''Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht beschädigt werden (z. B. Korrosion, Pilzbefall).
* '''Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht beschädigt werden (z. B. Korrosion, Pilzbefall).
'''
'''
===Nachteile===
* Beim [[Glaser-Verfahren]] wird nicht der tatsächliche [[Materialfeuchte|Feuchte]]gehalt der Konstruktion bestimmt, sondern nur beurteilt, ob im Laufe der Zeit allein durch [[Diffusion]]sprozesse eine unzulässige Anreicherung entsteht.
Ebenfalls wird nicht berücksichtigt
* die [[Kapillarität]] von Baustoffen,
* deren [[Sorption]]sfähigkeit, sowie
* den Feuchtetransport durch [[Konvektion]].




Zeile 41: Zeile 48:
* Deutschland: [[DIN 4108-3]] und weiterhin auch in [[DIN EN ISO 13788]] - Berechnungsalgorithmus, grafisches Verfahren.
* Deutschland: [[DIN 4108-3]] und weiterhin auch in [[DIN EN ISO 13788]] - Berechnungsalgorithmus, grafisches Verfahren.
* Österreich: [[ÖNORM B 8110-2]] - Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz.
* Österreich: [[ÖNORM B 8110-2]] - Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz.
* Schweiz: [[SIA 180]] - Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau (1999)
* Schweiz: [[SIA 180]] - Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau (1999), - mit '''[[Jenisch]]-Klimadaten'''




Navigationsmenü