REACH: Unterschied zwischen den Versionen

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29. April 2011
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Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung und Beurteilung der Exposition von Metallen und ihren toxischen Effekten auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend dem technischen Leitfaden (R.7.13-2) „Environmental risk assessment for metals and metal compounds“ durchgeführt.
Die Risikobewertung für Metalle in der Umwelt dient der Abschätzung der Exposition von Organismen gegenüber Metallen und der Beurteilung möglicher toxischer Effekte auf Organismen. Unter REACH wird diese Bewertung entsprechend einem technischen Leitfaden durchgeführt, der auf einem Bewertungskonzept beruht, das von den Metallverbänden entwickelt wurde. Das Wesentliche an diesem Konzept ist die Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit, die eine realitätsnahe und mit wenigen Unsicherheiten behaftete Risikobewertung von Metallen ermöglichen soll. Jedoch werden durch dieses Konzept neue Unsicherheiten eingeführt.


[http://www.reach-info.de/risikobewertung_metalle.htm weiterlesen...]
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[http://www.reach-info.de/iuclid.htm weiterlesen...]
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==Koordinierungsbedarf im Umweltrecht==
29. Dezember 2009
Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Deshalb hat das Umweltbundesamt ein Diskussionspapier zur Identifizierung exemplarischer Schnittstellenprobleme und mit ersten Lösungsvorschlägen erstellt, das auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt wurde.
[http://www.reach-info.de/schnittstellenprobleme.htm weiterlesen...]
==[[UBA]] gibt erweiterte GHS Leitfadenbroschüre heraus==
19. November 2009
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt.
In einem neuen, 2. Teil werden die Unterschiede zwischen dem ‚alten‘ Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie und dem neuen nach CLP-Verordnung näher erläutert.
==Wie identifiziert das [[Umweltbundesamt]] besonders besorgniserregende Stoffe?==
30. Juli 2009
Eine wichtige Aufgabe des [[Umweltbundesamt]]es (UBA) bei der Umsetzung der REACH-Verordnung ist es, aus ökologischer Sicht besonders besorgniserregende Stoffe zu identifizieren um dann ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung vorzuschlagen. Unterschiedliche Stoffe stellen jeweils unterschiedliche ökologischen Risiken dar. Eine sinnvolle Strategie muss daher stoffspezifisch sein.




==Quelle==
==Quelle==
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - abgerufen: 03.05.2011
Siehe: [http://www.reach-info.de/ UmweltBundesAmt (UBA) - REACH] - abgerufen: 07.05.2011


==Siehe auch==
==Siehe auch==

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