Wärmeleitfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Anker|Dämmstoffhersteller_nutzen_Ü-Zeichen}}  
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Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tab. 2 u. 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. [[DIN 4108]]-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle).<br />
Gemäß [[DIN 4108]]-4 Tab. 2 u. 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. [[DIN 4108]]-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der [[Bemessungswert, Wärmeleitfähigkeit|Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit]] durch Multiplikation mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von ~ 1,2 bestimmt (s. Tabelle).<br />
Das bedeutet, dass der für die Berechnung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um ~ 20 % höher (ungünstiger) deklariert ist('', als der Nennwert λ<sub>D</sub>''). Dies trifft also für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen.
Das bedeutet, dass der für die Berechnung nach [[ENEV]] erforderliche Bemessungswert um ~ 20 % höher (ungünstiger) deklariert ist. Dies trifft also für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das [[CE-Zeichen]] tragen.


Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, müssen damit den '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird mit einem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 (entspr. ~ 5 % Zuschlag) beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um ~20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I'''.
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, müssen damit den '''Grenzwert''' (λ<sub>grenz</sub>) einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird mit einem Sicherheitsfaktor von lediglich ~ 1,05 (entspr. ~ 5 % Zuschlag) beaufschlagt. Dieser günstigere '''Bemessungswert laut Kategorie II''' entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um ~20 % günstiger aus als der '''Bemessungswert laut Kategorie I'''.
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:''Quelle Absatz - frei nach:'' Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 22
:''Quelle Absatz - frei nach:'' Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/03_beratung_foerderung/003_bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 22


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